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BeitragVerfasst: 10.09.2009, 16:48
von Max
Ich hab mich an meinem Schulkomplex orientiert: Zwei Gebäudeteile, die nur über Verbindungsgänge verbunden sind.
Als Ausbildung nenn ich mal GMV und Truppmann der FW.

Aber ich betrachte diese Situation für viel zu unrealistisch - weil wann brennt es in der Schule, zeitgleich geschieht ein Unfall mit WS-Traum an dem man selbst vorbeikommt und weiß zudem noch welche Gefahr droht.


Anderer Fall: Bleibt ihr beim Patient wenn ihr wisst, dass für den heutigen Tag eine Räumungsübung angesetzt war?

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 16:59
von madhef
Original von Max
Ich hab mich an meinem Schulkomplex orientiert: Zwei Gebäudeteile, die nur über Verbindungsgänge verbunden sind.


Wenn von einer sauberen baulichen Abschnittsbildung auszugehen ist, könnte man theoretisch über eine differenzierte Räumung nachdenken. Dies wird jedoch bei Schulgebäuden i.d.R. nicht gemacht, da die Umsetzung in der Praxis mehr als problematisch ist.

Original von Max
Als Ausbildung nenn ich mal GMV und Truppmann der FW.


Wenn du meinst, daß das reicht...


Original von Max
Aber ich betrachte diese Situation für viel zu unrealistisch - weil wann brennt es in der Schule, zeitgleich geschieht ein Unfall mit WS-Traum an dem man selbst vorbeikommt und weiß zudem noch welche Gefahr droht.


Jetzt kommen wir der Sache näher. In der Kombination definitiv eine äußerst unwahrscheinliche Geschichte

Original von Max
Anderer Fall: Bleibt ihr beim Patient wenn ihr wisst, dass für den heutigen Tag eine Räumungsübung angesetzt war?


Ich muß solange davon ausgehen, daß es ein Realfall ist bis mir explizit das Gegenteil von einer dafür ermächtigten Person bestätigt wird.

D.h. sobald der Räumungsalarm ertönt, wird gemäß der Brandschutzordnung A (hängt meist doof im Gebäude rum) und B (normalerweise jedem Beschäftigten ausgegeben oder in Schulgebäuden ersatzweise in die Klassen gepinnt) verfahren. Und diese verlangt in der Regel die unverzügliche Räumung des Gebäudes. Also Pat. mitführen oder ggf. zurücklassen.

Ausnahmen davon könnte eine eventuell vorhandene Brandschutzordnung C für gewisses Funktionspersonal festlegen. Doch eins ist ganz klar: Schüler werden da sicher nicht aufgeführt werden!

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 18:29
von gorld
Original von madhef
Ausnahmen davon könnte eine eventuell vorhandene Brandschutzordnung C für gewisses Funktionspersonal festlegen. Doch eins ist ganz klar: Schüler werden da sicher nicht aufgeführt werden!


Jetzt werden alle zur Schulleitung rennen und genau dieses haben wollen, so wie manche hier verfahren :D...

sry für OT ;)

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 18:49
von madhef
Original von gorld
Jetzt werden alle zur Schulleitung rennen und genau dieses haben wollen, so wie manche hier verfahren :D...


Jap, ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Aber glücklicherweise wird kaum ein Schulleiter mit dem Begriff Brandschutzordnung C was anfangen können. Und selbst wenn er damit was anfangen kann, wird die Antwort in den nahezuh 100% der Fälle "NEIN" lauten.

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 19:08
von LevSani
Allerdings möchte ich als Schulleiter nicht für eventuelle Folgen verantwortlich gemacht werden.
Extrem Seltenes, aber mögliches Beispiel:
Laufende Rea, währenddessen findet eine Räumungsübung statt, die, zumindest bei uns, immer unangekündigt ist. Ihr lasst den Patienten zurück, der normalerweise gerettet werden könnte, nun aber aufgrund des Probealarms nicht überlebt.

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 19:20
von Onkel Juergen
Was heißt denn bitteschön " hätte normaler Weise " gerettet werden können ? Kennt ihr eigentlich die Erfolgsquoten nach Reanimationen ? Die sind in unserem Land verschwindend gering. Glaubt ihr denn, ihr würdet da 100% erreichen ? Ganz schnell vergessen ...

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 19:20
von madhef
Original von LevSani
Allerdings möchte ich als Schulleiter nicht für eventuelle Folgen verantwortlich gemacht werden.


Wenn der Schulleiter weiß, daß man gerade eine Rea macht und dann eine Räumung veranlaßt, dann ist er selbst dran schuld. Sollte er nichts von der Rea wissen, so hat er damit auch keine Probleme.


Original von LevSani
Laufende Rea, währenddessen findet eine Räumungsübung statt, die, zumindest bei uns, immer unangekündigt ist. Ihr lasst den Patienten zurück, der normalerweise gerettet werden könnte, nun aber aufgrund des Probealarms nicht überlebt.


1. Man kann ihn auch rausschleppen und da weitermachen.
2. Kann man ihn nicht rausschleppen (warum auch immer - dürfte eigentlich nicht der Fall sein), dürfte seine mit sowieso nur ca. 10-12% zu veranschlagende Überlebenschace vermutlich noch etwas weiter sinken. Nennt man im Fachjargon "statistischer Verlierer".

Ich würde mir deswegen jedoch keine grauen Haare wachsen lassen.

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 19:33
von Knuddelcarina
Zur diskussion:
Ich denke das alles wichtige mittlerweile gesagt sein müsste.

Wenn ein Räumungalarm ertönt, ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen.
Sollte sich in der Zeit ein Patient in eurer Obhut befinden, müsst ihr für euch entscheiden, ob ihr es schafft ihn mitzunehmen oder ihn zurückzulassen.
Dabei solltet ihr immer euren Eigenschutz bedenken.

Außerdem sollte euch auch mittlerweile kalr sein, das ihr auch nur ganz normale schüler seid und euch auch an die normalen regeln halten müsst, worunter auch das Verlassen des Gebäudes bei einer Räumung gehört.
Egal ob Probe oder nicht, das wisst ihr ja nicht.
Und die ganzen "Worst -case" Fälle die hier gerade besprochen werden sind sooooooo unwarscheinlich....
und wie madnef schon sagte: Eine solche person gehört dann halt zu den statistischen verlierern.


LG

Carina

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 20:18
von GeKue
Erinnert mich massiv an die konstruierten Wenn's und Aber's, die EH-Kurs-Teilnehmer immer vorbringen. Und für die es meistens ganz simple, immer wieder gleiche, Handlungs"anweisungen" gibt.

Naja, Carina hat es ja perfekt zusammen gefasst.

BeitragVerfasst: 10.09.2009, 20:39
von Don Spekulatius
Original von Onkel Juergen
Kennt ihr eigentlich die Erfolgsquoten nach Reanimationen ? Die sind in unserem Land verschwindend gering. Glaubt ihr denn, ihr würdet da 100% erreichen ? Ganz schnell vergessen ...

Das klingt so, als wäre das Outcome in anderen Ländern besser. Dem ist nicht so.

BeitragVerfasst: 11.09.2009, 05:32
von SunshineSani
Ich glaube, Jürgen wollte generell verdeutlichen wie schlecht die Chancen für ein Outcome sind und wie schlecht selbst dann noch die Chancen sind nicht Stunden später auf der ITS zu sterben. In anderen Ländern mag diese Zahl vermutlich minimal schwanken aber das große Mittel wird sich bei entsprechendem Zeitraum der betrachtet wird überall ziemlich identisch wiederfinden.

Und wie hier schon so schön gesagt wurde: Es kann eben nicht immer Gewinner geben. Klingt hart, ist auch hart, muss aber auch so hart sein. Selbst wenn ihr erstmal kein Feuer/Rauch sehen könnt solltet ihr zügigst das Gebäude verlassen. Es kann in kürzester Zeit dazu kommen, dass der Brandrauch sich in eurem Fluchtweg breit macht und dann habt ihr ein Problem. DAS wäre dann nämlich genauso sinnvoll wie aus dem 4. Stock zu springen um schneller draußen zu sein. Für die, die es nicht wissen: Ein paar kräftige Züge Brandrauch und ihr könnt euch zu eurem Patienten gesellen.

Mein Handlungsvorschlag deshalb: Beu Alarm sofort, aber in Ruhe, das Schulgebäude verlassen. Macht euch dazu ggf. auch mit dem Fluchtweg aus eurem San-Raum vertraut. Solltet ihr gerade einen Patienten haben oder auf dem Weg einen finden, dann nehmt ihr ihn nur mit, wenn dadurch keine besondere Eigengefährdung ausgeht. D.h. weder Flammen noch Rauch sichtbar sind und der Patient sich den Umständen entsprechend gut "transportieren" lässt; dazu ggf. auch eine 2. oder 3. Person hinzuziehen. Sollte das nicht möglich sein, dann macht das einzig sinnvolle: Sagt der Person, dass ihr Hilfe schickt und sie bleiben soll wo is ist, begebt euch nach draußen und macht Meldung (und zwar nicht dem besten Freund), sondern direkt dem Direktor. Der wird es dann weiter an die Feuerwehr leiten und ihr könnt davon ausgehen, dass sofort ein Trupp unter Atemschutz die Person suchen wird (wobei die Suche leichter wird wenn ihr sagt wo sie war).
Wenn draußen sich ein Patient abzeichnen sollte, dann könnt ihr ihm - nachdem ihr euch als anwesend beim Lehrer gemeldet habt - helfen. Alle wirklich wichtigen Maßnahmen könnt ihr auch ohne Tasche durchführen. Und wenn es einfach nur Übelkeit und Unwohlsein ist, dann gilt --> Pech gehabt und stell dich nicht so an.

BeitragVerfasst: 11.09.2009, 20:41
von Knuddelcarina
Ich denke, jetzt sind alle wichtigen dinge gesagt...
Danke für die Zusammenfassung Alex.



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