Elterninformation

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Organisation

05.07.2011, 17:22
Hallo zusammen:)

Wir haben vor, Eltern per Informationszettel über den Besuch beim Schulsanitätsdienst zu Informieren.
Dabei geht es vor allem um Verletzungen/ Erkrankungen, die Besondere Beobachtung bedürfen, bzw. erst nach einer gewissen Zeit konkret auffallen (Gehirnerschütterung)

Gibt es hier jemanden, dessen SSanD sowas schon hat?
Oder hat jemand kluge Ideen?

Enthalten sollen dann sein:
Datum & Uhrzeit des Unfalls / Verdachtsdiagnose des SsanD / Hinweise für die Eltern



Grüße
Carina

05.07.2011, 18:00
Nö, soviel Mühe würden wir uns nciht machen, wenn es wirklich was gibt, das die Eltern wissen müssten geben wir das ans Sekretariat weiter, damit die das denen dann verklickern :P

Wie haben damals in der Ausbildung gesagt bekommen, dass die Eltern nicht ohne Einwilligung des Patienten informiert werden dürfen, das geht sonst gegen die Schweigepflicht, oder so.
wenn ihr solche Zettel macht, dann achtet darauf, dass der Patient beeinflussen kann, was draufsteht. Sonst kann es passieren, dass Eltern diese Zettel von ihrem Kindern einfordern und dann gegen den Wunsch des Patienten erfahren, was geschieht. Da könnt das evtl. Ärger geben, bzw. den entsprechenden Schüler gegen euch aufbringen.

Ansonsten sind solche Zettel vielleicht nicht so gut, falls bei euch neue Sanis alleine Arbeiten. Die haben vllt. noch nicht so die Routine und schreiben was falsches / ungenaues auf. Das könnt problematisch werden, wenn die Eltern diesen Bescheid dann für die Bibel halten.
In dem Zusammenhang hätten die Eltern dann auch schriftlich was gegen euch in der Hand und könnten ärger machen.

Schreibt vielleicht noch entsprechend welche Sanis beteiligt waren oder, wenn ihr ein bisschen Privatsphäre haben wollt, bei wem nachgefragt werden kann, wenn Fragen bestehen.
Beschreibung des Unfallhergangs eins zu eins vom Protokoll kopiert. Das macht es dem Patienten hinterher einfacher sich zwei Tage später beim Arzt daran zu erinnern :D
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

05.07.2011, 18:03
Schau dir mal in der Arbeitshilfe Schulsanitätsdienst Aufbau·Begleitung·Beratung vom DJRK an. Dort ab Kapitel 4.7 findest du entsprechende Muster.
Wir verwenden bei uns so etwas nicht, da wir darauf vertrauen, dass die Schüler ihren Sorgeberechtigten davon erzählen.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

05.07.2011, 19:28
Bei der Unfallkasse Hessen gibt es für diesen Zweck einen Musterbrief (*.doc) zum Download.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

05.07.2011, 19:31
Original von Bartsches
Wie haben damals in der Ausbildung gesagt bekommen, dass die Eltern nicht ohne Einwilligung des Patienten informiert werden dürfen, das geht sonst gegen die Schweigepflicht, oder so.

Das ist aber - solang die "Kinder" unter 18 sind - Blödsinn.
Endlich EH! 04.05.2008!

05.07.2011, 20:00
Wegen der Erziehungsberechtigung derEltern?

Trotzdem kann es dann hinterher mit dem entsprechenden Schüler schwer stress kriegen, schreib z.B. mal jemanden "Verdacht auf Drogenkonsum" auf einen Zettel, den die Eltern sehen wollen :D
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

05.07.2011, 20:11
Original von gorld
Original von Bartsches
Wie haben damals in der Ausbildung gesagt bekommen, dass die Eltern nicht ohne Einwilligung des Patienten informiert werden dürfen, das geht sonst gegen die Schweigepflicht, oder so.

Das ist aber - solang die "Kinder" unter 18 sind - Blödsinn.


Na das erzähl mal der 14jährigen, die bei ihrem Frauenarzt um die Verschreibung der Pille bittet. Auch der darf und wird die Eltern nicht informieren.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

05.07.2011, 20:31
Original von GeKue
Na das erzähl mal der 14jährigen, die bei ihrem Frauenarzt um die Verschreibung der Pille bittet. Auch der darf und wird die Eltern nicht informieren.

Ich möchte mich hier anschließen. Der SSD fällt zwar nicht unter §203 StGB, aber ich finde, man sollte ihn konsequenterweise anwenden. Der Arzt darf den Eltern auch nichts sagen, es sei denn, der (minderjährige) Patient hebt die Schweigepflich schriftlich auf. (Hier könnte man argumentieren, dass er das nicht kann auf Grund seines Alters und es die Eltern machen müssten, aber das ist nun mal unsere Juristerei.)

Carina, wende dich doch mal an deine betreuende HiOrg. Die sollten das juristisch abklären und euch ein (juristisch sicheres) Musterschreiben an die Hand geben.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

05.07.2011, 21:05
Wir haben keine betreuende HiOrg.
Uns geht es vor allem darum, Eltern über das Ereignis zu informieren, denn es ist bei uns schon vorgekommen, das Eltern sich beschwert haben, weil das Kind (8te Klasse) eben NICHT erzählt hat das es auf den Kopf gefallen ist und dann am Abend mit ner fetten Gehirnerschütterung ins KH musste.


Der Musterbrief von madhef entspricht schon meinen Vorstellungen.


Verpfeifen tun wir einen Schüler sowieso nicht.
Es geht wirklich nur darum, das die Eltern eine Info darüber bekommen, das ihr Kind uns aufgesucht hat. dabei sollen keine Details oder nicht bestätigte Diagnosen verbreitet werden.
Wenn Eltern ihre Kinder persönlich abholen, entfällt so ein Zettel, es geht lediglich darum, das wenn jemand gestürzt ist und der Knöchel in der Schulzeit noch nicht so dramatisch aussah, die Eltern wissen, das etwas unternommen wurde und es nicht einfach so hingenommen wurde.

05.07.2011, 22:19
Original von GeKue
Na das erzähl mal der 14jährigen, die bei ihrem Frauenarzt um die Verschreibung der Pille bittet. Auch der darf und wird die Eltern nicht informieren.


Dazu könnte das interessant sein: (Link) - III. 5
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

05.07.2011, 23:47
Okay, da steht 15 ... hätte ich das Alter vllt nicht willkürlich wählen sollen bei meinem Beispiel. Interessant ist die Erklärung, das es um die Einsichtsfähigkeit geht und die ggf auch in anderem Altersrahmen anzusiedeln ist. Sprich: Auch jünger möglich. ;)
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

06.07.2011, 11:26
Uns geht es vor allem darum, Eltern über das Ereignis zu informieren, denn es ist bei uns schon vorgekommen, das Eltern sich beschwert haben, weil das Kind (8te Klasse) eben NICHT erzählt hat das es auf den Kopf gefallen ist und dann am Abend mit ner fetten Gehirnerschütterung ins KH musste.

Wollt ihr den Kindern den Zettel mitgeben, oder schickt ihr den dann direkt an die Eltern? Ich seh da sonst keinen großen Vorteil ?(

Ein möglicher Kompromiss wäre es vllt. den Patienten diesen Zettel anzubieten. Wenn sich Eltern bei uns über Nichtbenachrichtigung beschweren verweisen wir immer auf unsere Schweigepflicht, wenn sie dies im Einzelfall nicht akzeptieren beenden wir das Gespräch...
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

06.07.2011, 12:03
Original von Bartsches
Wollt ihr den Kindern den Zettel mitgeben, oder schickt ihr den dann direkt an die Eltern?


Wir geben den Zettel bei allen Dingen, die eine Nachbehandlung wahrscheinlich oder zumindest sicherheitshalber notwendig erscheinen lassen dem Patienten für die Eltern mit und dokumentieren die Ausgabe. Was dieser dann damit macht kann ich nicht beeinflussen.


Original von BartschesWenn sich Eltern bei uns über Nichtbenachrichtigung beschweren verweisen wir immer auf unsere Schweigepflicht, wenn sie dies im Einzelfall nicht akzeptieren beenden wir das Gespräch...


Würde das Gespräch als Elternteil dann auch beenden (naja vielleicht mit einigen unangenehmen Nachworten) und dann mit der Schulleitung weiterführen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

06.07.2011, 17:31
Wir geben den Zettel bei allen Dingen, die eine Nachbehandlung wahrscheinlich oder zumindest sicherheitshalber notwendig erscheinen lassen dem Patienten für die Eltern mit und dokumentieren die Ausgabe. Was dieser dann damit macht kann ich nicht beeinflussen.

Das ist also nur dafür da, um Ärger mit den Eltern zu vermeiden? Dann würd ichs so knapp wie möglich machen. Guck dir z.B. ne Überweisung vom Arzt an, da steht auf nur sowas wie "seit 10Wochen granulierende Entzündung li. unterlippe."

Würde das Gespräch als Elternteil dann auch beenden (naja vielleicht mit einigen unangenehmen Nachworten) und dann mit der Schulleitung weiterführen

So ähnlich läuft das dann bei uns auch ab, die Eltern gehen in der Regel erst zum Seki und werden dann an uns weitergeleitet. Wenn ich ihnen keine Auskunft geben kann / will kriege ich in seltenen Fällen mal ein bisschen Unmut zu hören, wenn man ein paar politische und klare Worte findet wird das meist verstanden. Wenn sich dann gar Eltern an die Schulleitung wenden (was bis jetzt meines Wissens nach nur einmal vorgekommen ist) dann sagt die den Eltern erstmal garnichts, sondern fragt bei uns nach. Wenn wir dann sagen, das wir aus rechtlichen Gründen nicht dürfen hat sich der Fisch. Was die Schulleitung damals dem Elternteil hinterher gesagt hat weiß ich nicht, wir haben nichts mehr gehört, geschweige denn einen Nachteil davon gehabt.
Zuletzt geändert von Bartsches am 06.07.2011, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
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06.07.2011, 17:55
Original von Bartsches
Dann würd ichs so knapp wie möglich machen.


Schau dir einfach den von mir verlinkten Musterbrief der UKH an.

Original von Bartsches(...) , wenn man ein paar politische und klare Worte findet wird das meist verstanden.


*grööhl* Paß bloß auf, daß du dabei nicht an den Falschen gerätst.

Original von BartschesWenn wir dann sagen, das wir aus rechtlichen Gründen nicht dürfen hat sich der Fisch.


Doof nur, wen das Elternteil sich ein wenig auskennt. Dann wird es unter Umständen etwas unangenehm für die Schule und dann im Anschluß auch für den SSD. Shit rolls downhill...
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

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