Fortbildungskonzept für SSDler

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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18.03.2009, 16:29
Moin,
wie schon in meinem Vorstellungsbeitrag erwähnt bastel ich im Moment an einer Fortbildung für Schulsanitäter.
Die Betreffenden Schulsanis haben alle nur eine EH Ausbildung da unser (bzw mein Ex) SSD nicht in irgendwelche HiOrgs eingebunden ist.

Die Fortbildung soll unter dem Motto: "Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst" stehen.

Topic 1:
„Normaler Einsatz“ im SSD
Wann wird aus einem Einsatz des SSD ein Einsatz für den Rettungsdienst?

Topic 2: Indikatoren für den Rettungsdienst

Topic 3: Indikatoren für den Notarzt
In dem Topic sollen vor allem Beispiele gegeben werden bei welchen Meldebildern ein Notarzt direkt mit kommt.

Topic 4: Strukturen im Rettungsdienst
Vorstellen der verschiedenen Fahrzeuge:
KTW
RTW
NEF

Topic 5: Einweisen des RDs in die Einsatzstelle und Übergabe des Patienten

Topic 6: Was bringt der Rettungsdienst alles an Material mit?
Trage
EKG
Notfallkoffer/ Rucksack
Absaugpumpe
Sauerstoffbrett
Stifnec




Weitere Anmerkungen? Fragen? Kritik?


Eine Frage meinerseits: Bei uns war es früher üblich leichte Verletzungen mittels Taxi ins Krankenhaus zu fahren. Gibt es dazu Rechtliche Grundlagen? darf man das überhaupt?
Zuletzt geändert von Tecan am 18.03.2009, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
SSD-Koordinator
Rettungssanitäter & Gruppenführer

18.03.2009, 17:38
Was mir spontan dazu einfällt ist, dass man als SSDler (egal ob mit EH-Kurs oder RS) muss man nicht unbedingt wissen, wann eine RD- oder NA-Indikation vorliegt. Man sollte lediglich wissen, wann ein notruf abzusetzen ist, den Rest entscheiden dann die Mitarbeiter auf der Leistelle.
Rein interessehalber kann man sowas natürlich mal erzählen.

Bei Top 4 wäre es bestimmt auch interessant die verschiedenen Fahrzeugtypen mal live anzuschauen.

Was beabsichtigst du denn bei Punkt 6? Soll das einfach nur eine Aufzählung werden oder gleich ne Erklärung wie das funktioniert?

Wie lang soll die ganze FoBi denn dauern?
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

18.03.2009, 18:19
Ich meine sogar in nem Schreiben vom GUV gelesen zu haben, dass der Transport mittels Taxi durchaus legitim ist.
Bei uns wird aber eigentlich nie ein Taxi gerufen, sondern solang auf die Eltern gewartet bis die oder ein Vertreter da sind.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

18.03.2009, 18:28
Zum Thema " Beförderung mit Taxi " kann ich aus eigener Erfahrung sagen:

Man kann eine solche Beförderungsart schon in Erwägung ziehen, warum nicht? Allerdings sollte man darüber einiges wissen und beachten.

Als erstes sollte man sich in seinem Tätigkeitsfeld bei dem GUV erkundigen, ob sie bei kleineren Notfällen ( solche, wo kein RD benötigt wird, der Patient aber dennoch zum Arzt vor Ort oder gar Krhs. gebracht werden muß ) eine solch notwendige Fahrt mit Taxe bezahlen. Dies ist nämlich sehr unterschiedlich. Bei uns war das so, daß die Fahrt von der Schule vorfinanziert wurde, der Taxifahrer stellte eine Quittung über eine Krankenfahrt aus und das Geld wurde später von dem GUV erstattet. Man kann sich auch vor Ort bei den Taxiunternehmen erkundigen wie sie das handeln könnten. Am besten ist es wenn sich die Schulsekretärin mal drum kümmert.

Ein Taxi kann man rufen, wenn die Schulsanis der Meinung sind, die Verletzung oder Erkankung ist von einer Art wo der Patient keine besondere Betreuung durch Fachpersonal oder gar die Ausrüstung eines RTW für eine Beförderung benötigt. Sollten sie aber der Auffassung sein, der Patient müsste unbedingt liegend befördert werden, so ist ausschließlich ein RTW in Betracht zu ziehen.
So habe ich damals an unserer Schule unterrichtet und gehandelt und es klappte immer vorzüglich.

Normalerweise werden Krankenfahrten nur durchgeführt, wenn ein KV - zugelassener Arzt diese anordnet und auf dem Transportschein so als Beförderungsart vermerkt. Dies steht so in den Krankentransportrichtlinien und ist für ganz Deutschland bindend. Hat ein Patient keine Verordnung und fährt trotzdem mit ner Taxe, so kann es passieren, daß er auf den Kosten sitzenbleibt.


Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 20.03.2009, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.

18.03.2009, 18:47
Original von Bine
Was mir spontan dazu einfällt ist, dass man als SSDler (egal ob mit EH-Kurs oder RS) muss man nicht unbedingt wissen, wann eine RD- oder NA-Indikation vorliegt. Man sollte lediglich wissen, wann ein notruf abzusetzen ist,

Top2:
Genau darum geht es ja. Wobei ich jetzt den Unterschied zwischen Notruf und RD indikation nicht wüsste... Weil wenn ich den Notruf wähle, kommt ja der RD ;)
Top 3 dient einfach als Information a la "Hey, wenn Schüler Brömmelkamp Atemnot hat, kommt nicht nur ein großes rotes Auto sondern auch ein kleines rotes Auto direkt als Gratisbeilage dazu"



Bei Top 4 wäre es bestimmt auch interessant die verschiedenen Fahrzeugtypen mal live anzuschauen.

RTW steht uns für die Übung zur Verfügung.
KTW und NEF nicht, finde ich aber auch nicht entscheidend.

Was beabsichtigst du denn bei Punkt 6? Soll das einfach nur eine Aufzählung werden oder gleich ne Erklärung wie das funktioniert?


Da wir den RTW zur Verfügung haben haben die SSDler die Chance sich ein bischen damit vertraut zu machen.
Die Aufzählung oben dient einfach nur als Einleitung für diesen Praktischen Block.
Danach gibt es Übungen mit z.B. der Fahrtrage

Ein Taxi kann man rufen, wenn die Schulsanis der Meinung sind, die Verletzung oder Erkankung ist von einer Art wo der Patient keine besondere Betreuung durch Fachpersonal oder gar die Ausrüstung eines RTW für eine Beförderung benötigt. Sollten sie aber der Auffassung sein, der Patient müsste unbedingt liegend befördert werden, so ist ausschließlich ein RTW in Betracht zu ziehen.

Genau daraufhin zielt diese Fobi auch ab. Solche Dinge besser einzuschätzen und bewerten zu können.
Zuletzt geändert von Tecan am 18.03.2009, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
SSD-Koordinator
Rettungssanitäter & Gruppenführer

18.03.2009, 20:58
Ich wollte vorhin nur sagen, dass die SSDler hinterher net schon im Kopf überlegen "braucht der jetzt nen RTW oder nen NAW" oder eines von beiden von der Leitstelle "verlangen", sondern die sollen einfach wissen ab wann sie bei der Leitstelle anrufen. Die genauere Differenzierung führt oft nur zu Verwirrung.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

19.03.2009, 17:20
Genau daraufhin zielt diese Fobi auch ab. Solche Dinge besser einzuschätzen und bewerten zu können.


aber wie ich schon erwähnte gehört dies unbedingt schon in die Grundausbildung hinein damit die Schulsanis wissen wie sie mit den unterschiedlichen Patienten umzugehen haben ( betreffs Beförderung zum Arzt/Krhs. oder auch nicht ).

Oder hast du da eine andere Meinung dazu ?

Gruß Jürgen

19.03.2009, 19:19
@ dem onkel jürgen:
Im Prinzip hast du Recht, ich sehe das genauso.
Eigentlich gehört das in die Grundausbildung.... wenn man denn eine hätte.
Schulsanis haben alle nur eine EH Ausbildung

Also alle auf dem 16 Stündigen EH kurs plus alle 2 wochen SSD-Treffen mit Fortbildungsanteil.


Du sagst das so als ob das bei euch eine Standardmäßige Schulsanitäterausbildung gäbe. Wie sieht die denn aus, wo setzt die Schwerpunkte und WO bekomm ich Unterlagen davon her? ;)
Zuletzt geändert von Tecan am 19.03.2009, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
SSD-Koordinator
Rettungssanitäter & Gruppenführer

19.03.2009, 20:26
Du hast recht, es gab bei uns ein standardmäßiges Ausbildungskonzept für den SsanD. Das hatte ich selbst entworfen und ich machte mir damals ( 2001 ) Gedanken für was ich die angehenden Schulsanitäter qualifizieren bzw. was ich ihnen zutrauen könnte. Mein Konzept umfasste insgesamt 64 Stunden und es ist explizit nur bei mir erhältlich. Wir sind eine Haupt u. Realschule, aber seit 2 Jahren ist der SsanD leider wegen mangelndem Nachwuchs eingestellt.

Aber es gibt darüberhinaus noch viele andere Schulen die auch über gute Konzepte verfügen und die um ein vielfaches an Stunden über den 16 Stunden Kurs hinausgehen.

Gruß Jürgen

19.03.2009, 20:56
Original von Onkel Juergen
Normalerweise werden Krankenfahrten nur durchgeführt, wenn ein KV - zugelassener Arzt diese anordnet und auf dem Transportschein so als Beförderungsart vermerkt.


Die Notwendigkeit eines Krankentransports kann jeder Arzt bescheinigen. In der Regel hat kein Klinikarzt eine KV-Zulassung und kann dennoch einen Transportschein unterschreiben.

Übrigens würde ich die Notwendigkeit eines Transports durch ein Taxi sehr anzweifeln. Wenn es sich um einen so trivialen "Notfall" handeln, dass ein Taxi ausreicht, ist eigentlich auch Zeit genug, um sich von den Eltern zum Arzt fahren zu lassen. Außerdem ist es doch IMHO so, dass kassenversicherte Patienten einen Eigenanteil von 20 Euro zahlen müssen - oder? Da kann man das Taxi dann auch gleich selbst zahlen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

19.03.2009, 21:03
Zwei Sachen dazu:
Das Problem, dass die Eltern ja auch fahren könne, stellt sich immer wieder. Allerdings ist das Taxi meist auch nicht die erste Wahl. Man versucht schon vorher, die Eltern zu erreichen und diese zu bitten, ihr Kind zum Arzt bzw. ins Krankenhaus zu fahren. Allerdings ist das, wie man sich auch sicher vorstellen kann, nicht immer möglich! Dementsprechend ist das Taxi da eine gute "Alternative", wenns sich wie gesagt um eine sog. Bagatellverletzung handelt.
Zu den 20 Euro: Die meisten Schüler sind keine 18 Jahre alt, insofern von der Regelung meines Wissens befreit. Zumindest mussten wir gestern mit einem Patienten im Krankenhaus nix zahlen ;) .

19.03.2009, 23:00
Hab keinen Bock das alles selbst reinzuschreiben, lest es euch durch bei Interesse ...

http://www.krankenfahrdienst-caspers.de/Beschluss/Beschluss.htm


Gruß Jürgen

21.03.2009, 23:06
Egal wo die Eltern gerade sind- spätestens wenn du mit dem entsprechenden Nachdruck am Telefon sagst, dass entweder sie sofort kommen oder der Rettungsdienst in der Schule einläuft, kommen die selber angefahren- jedenfalls bei mir bisher immer.
Manche Eltern überschätzen solche Situationen vielleicht. Ihr kennt alle die Mama, die mit Tränen in den Augen ins Zimmer kommt und fragt, was mit dem kleinen Schatz passiert ist...
Wie immer im Leben gibts auch hier zwei Extreme- also durchaus auch Eltern, die die aktuelle Situation ihres Kindes einfach nicht richtig zuordnen können und daher unterbewerten. Wenn dann aber ein Schulsanitäter am Telefon ist, der die Situation erklärt und der ausdrücklich sagt, dass es dem Kind nicht gut geht und es zum Arzt muss- wenn nicht durch die Eltern, dann durch den RD, wird die Situation meist schnell klarer... Und wenn die Eltern nicht fahren können, dann kommt halt die Oma oder die Nachbarin...

Aber nochmal zu der Fortbildung? Wie lange soll die denn dauern?
Ich finde ehrlich gesagt auch die Unterscheidungen zwischen Notfall- und Notarzteinsatz nicht ganz passend- einfach, weil die klassischen Notarztindikationen per definitionem wohl nicht anschaulich genug sind- gleichzeitig kannst du aber nicht jeden einzelnen möglichen Fall mit deiner Fortbildung abdecken.
Wie immer eine schwierige Gradwanderung...

22.03.2009, 09:44
Ich würde beim Thema NA-/RTW-Indikation nur mitreinpacken, nach welchem Ereignis während der Behandlung ich die LST ein zweitesmal anrufen muss, damit die zum RTW ein NEF nachschicken können.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

22.03.2009, 10:58
... ich würde die Schulsanitäter schon in der " Grundausbildung " so schulen, daß sie schwerwiegende Störungen von Bewusstsein - Atmung - Kreislauf erkennen und dies dann bei einer Notrufmeldung angeben können. Dann wird nämlich schon gleich ein NA mit alarmiert.

Und klar : falls sich der Zustand eines Patienten während der Behandlung dramatisch verschlechtern sollte, dann ist ein zweiter Anruf Pflicht.


Gruß Jürgen

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