Sicherheitsdatenblätter für Desinfektionsmittel

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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16.05.2014, 23:15
Moin,

bei uns ist mal wieder ziemliche Aufruhr... Grund ist die notwendige Bereitstellung von für alle leicht zugänglichen Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen für alle verwendeten Desinfektionsmittel im Sanitätsraum.

Wie handhabt ihr das? Wandklappregister oder einfacher Ordner? Was gibt es noch für praktische Tipps und vor allem: Wer setzt das (schon) um?
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

17.05.2014, 07:57
Hallo Hajo,

bei den Betriebsanweisungen kann man Sammelbetriebsanweisungen erstellen (z. B. Alkoholhaltige Desinfektionsmittel Alkoholanteil unter 70%; Flächendesinfektion).
Muster findest du z. B. hier:
[url]http://arbeitssicherheit.charite.de/service/betriebsaAlkoholhaltige Desinfektionsmittel Alkoholanteil unter 70% nweisungen/[/url]
Diese 2-3 BTAs würde ich aushängen.

Für Sicherheitsdatenblätter reicht ein Ordner.

Bei den Lagerung von alkoholischen Desinfektionsmitteln ist die TRGS 510 zu beachten.
http://www.baua.de/cln_104/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-510.html

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

17.05.2014, 09:47
Okay, dann habe ich dazu mal eine Frage:

Die TRGS 510 verbietet die Lagerung in Sanitätsräumen. Nun ist es in Schulen aber allgemein problematisch, zusätzliche Lagerkapazität für den SSD zu organisieren. In der Regel dürfte das Verbrauchsmaterial also im Sanitätsraum gelagert werden, was ja auch Sinn macht. So stehen bei uns jeweils in einem eigenen Regalboden die (alkoholischen) Desinfektionsmittel, die Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.

Bei den eingelagerten Mengen handelt es sich nur um Kleinmengen, die zugriffsbereit gelagert werden, aber (noch) nicht angebrochen sind (also nicht direkt für einen laufenden Arbeitsprozess benötigt werden).

Wir halten normalerweise zwei 500 ml-Flaschen Händedesinfektionsmittel, zwei 250 ml- Pumpflaschen Desinfektionsschaum (drucklos) und eine 50 ml-Flasche Octenisept vor. Fünf-Liter-Gebinde werden bei uns ab Ende des Jahres (Auslaufen der Vorhaltung von Restmengen für Sprühdesinfektion) nicht mehr eingelagert.

Sollten wir jetzt für unsere Kleinmengen einen solchen Lagerungsaufwand (externer Raum, Lagerschrank mit Abzug z.B. im Chemietrakt) betreiben oder ist die Lagerung dieser Kleinmengen bedenkenlos wie bisher im Sanitätsraum möglich? Greift hier 4.2. (9)?
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

17.05.2014, 14:55
Kann man auch die Kirche mal im Dorf lassen? Trotz Richtlinien?

18.05.2014, 21:51
Original von Hajo Behrendtdie Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.

Auch wenn das jetzt offtopic ist...
Wofür benutzt ihr denn die Alkoholtupfer?
LG Andreas

18.05.2014, 21:55
TRGS 510, Abs. 4,2i
(11) Gefahrstoffe durfen nicht in unmittelbarer Nahe von Arzneimitteln , Lebens- oder Futtermitteln einschließlich deren Zusatzstoffe, Kosmetika und Genussmitteln aufbewahrt oder gelagert werden. Eine unmittelbare Nahe liegt insbesondere bei akut toxischen (Ka- tegorie 1, 2 und 3), sehr giftigen, giftigen (nach RL 67/548/EWG), karzinogenen, Keimzell- mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (nach CLP-VO Kategorie 1A oder 1B) vor, wenn sie im selben Raum aufbewahrt oder gelagert werden. Grundsatzlich sollen auch bei allen anderen Gefahrstoffen diese in getrennten Raumen aufbewahrt/gelagert werden;
wenn aus betrieblichen Grunden zwingend notwendig, mussen diese zumindest durch einem horizontalen Abstand großer 2 m getrennt sein.


Dieses Beispiel zeigt finde ich schön, dass allgemeine Richtlinien nicht für jeden Bereich 1 zu 1 passen.
Bei Hajos Konstellation würde ich den Weg über eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gehen, ein Abweichen von einer Richtlinie kann in begründeten Fällen ja zulässig sein. (siehe insbesondere 3(9) )

4.2.9 greift meiner Ansicht nach nicht, da hier nur die Aufbewahrung außerhalb von Lagern im Allgemeinen thematisiert wird, 4.2.4 gibt hingegen konkrete Ausschlüsse bei Aufbewahrung außerhalb von Lagern.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

19.05.2014, 06:10
Original von andreas
Original von Hajo Behrendtdie Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.

Auch wenn das jetzt offtopic ist...
Wofür benutzt ihr denn die Alkoholtupfer?
LG Andreas


Desinfektion bzw Reinigung der Punktionsstelle vor der BZ Messung.

19.05.2014, 16:23
Original von Maxi
Original von andreas
Original von Hajo Behrendtdie Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.

Auch wenn das jetzt offtopic ist...
Wofür benutzt ihr denn die Alkoholtupfer?
LG Andreas


Desinfektion bzw Reinigung der Punktionsstelle vor der BZ Messung.

Komisch... in der Ausbildung wurde uns gesagt, dass die Punktionsstelle unter keinen Umständen mit Desinfektionsmittel gereinigt werden darf, da sonst das Messergebnis verfälscht werden kann. Laut Aussage des Ausbilders soll eine Reinigung lediglich durch Abwischen mit einer Kompresse oder mit Wasser ohne Zugabe von Reinigungsmittel (Seife oder ähnliches) erfolgen. Na gut, unsere Ausbildung ist schon 2 Jahre her, eventuell kann sich da auch was an der Lehrmeinung geändert haben;)

19.05.2014, 16:40
Es gibt nicht "die Lehrmeinung", die Meinungen differenzieren stark. Ich persönlich nehme die Alkoholtupfer ganz gerne, da sie in die BZ Mappe passen.

Wichtig ist nur, dass keine Rückstände an der Punktionsstelle sind, da dann das Ergebnis verfälscht werden kann. Dies gilt sowohl für Marmelade als auch Desinfektionsmittel.

Meine Vorgehen ist also: Punktionsstelle desinfizieren und abwischen / trocknen lassen.

19.05.2014, 21:36
Ein weiterer Vorteil der Alkoholtupfer ist, dass sie im Gegensatz zu den Hautdesinfektionsmittel-Sprühflaschen nicht auslaufen können. So wird eine Beschädigung des Sterilgutes im Rucksack vermieden.

Eigentlich sollte es ganz klar sein, dass eine Punktionsstelle vor der Maßnahme desinfiziert wird, damit keine auf der Oberhaut lebenden Mikroorganismen durch eine künstlich geschaffene Wunde in tiefere Hautschichten vordringen. Ich gebe zu, dass bei der Blutzuckermessung die Wunde nur minimal ist, aber eine Infektion wäre dennoch theoretisch möglich. Das Für und Wider einer Blutzuckermessung im (Schul-)Sanitätsdienst wird kontrovers diskutiert. Daher ist es in meinen Augen von besonderer Bedeutung, dass wir professionell ausbilden und handeln. Dazu gehört neben der Aufklärung und dem Einholen der Einverständnis für eine Punktion auch ein hygienisches, professionelles Arbeiten. Zumndest in der Ausbildungsphase sollte hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Um Messfehler zu vermeiden, sollte der erste Blutstropfen eh mit einem sterilen Tupfer abgewischt werden und erst der zweite für eine Messung verwendet werden.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

13.06.2014, 08:57
Ich hab' mir das ganze jetzt nochmal durchgerechnet.

Annahmen:
- es läuft eine Sterillium-Flasche vollständig aus und verdampft restlos
- zur Vereinfachung: Sterillium besteht aus 637,5 g Propanol pro 1000 ml

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Propanol: 500mg/m^3

Jetzt kenn ich weder eure Raumgröße, noch euren dortigen Luftwechsel.
Beträgt der Luftwechsel 0 (praktisch unmöglich), wäre das nötige Raumvolumen, um den AGW zu erreichen, etwa 640 m^3.

Die untere EX-Grenze liegt bei 50 g/m^3, ein Raumvolumen von 6,5 m^3 werdet ihr hoffentlich überschreiten ;)
Hier relevant kann lediglich das Schrankvolumen sein, wenn dieser einen sehr geringen Luftwechsel hat. Dann kann die Konzentration im Fach selber schon kritisch werden.


Summa summarum würde ich das ganze nicht überkritisch beurteilen, man sollte es jedoch schon im Hinterkopf behalten.

Verwendet beispielsweise Schränke, die einen Luftwechsel zulassen und lagert die Flüssigkeiten so, dass im Falle eines Auslaufens die Oberfläche (und damit die Verdunstungsrate) gering ist. Dann reicht auch eine normale Luftwechselrate des Raums aus.

So zumindest mal meine Meinung.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen


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