Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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12.01.2010, 21:10
Original von Chris
und @M1k3 : Bei RD-Holen im Sekre bescheid sagen - dann hattet ihr aber meist viel Zeit oder? :D


War kein SSD, sondern zwei durch HiOrg ausgebildete Sanitäter (Sie und ich) die ab und zu angesprochen / hinzugezogen wurden.

Und wieso viel Zeit? Sekre war 20 Meter vom "San" Raum.
Irgend ne beste freundinn oder bester freund war immer da, den man schicken konnte. (Zettel mit was für Alarmierung usw)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

12.01.2010, 21:12
Original von ChrisWas qualifiziert eine Lehrkraft dazu, einen SanHelfer/RDH/RS oder so bei einer Hilfeleistung zu beaufsichtigen?


Die Tatsache, daß du in der Hierarchie einer Schule der untersten Hauptkaste angehörst.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

12.01.2010, 21:15
Hmm. Beaufsichtigen lassen tu ich mich doch gern. Aber wenn ein Lehrer mir erklärt das der RD nicht gerufen wird, nachdem ich entschieden hab das der Nötig ist, werd ich dem was Husten wenn der mir erklärt das er die Verantwortung trägt, und darum die Entscheidungen macht.

Ich denke das ganze läuft aber eher so ab das der Lehrer sich freut wenn kompetente Schüler helfen, und das er dann einfach seine Funktion mit Anwesenheit erfüllt.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

12.01.2010, 21:30
Die Tatsache, daß du in der Hierarchie einer Schule der untersten Hauptkaste angehörst.


Wow, könnte im original von dem lehrer sein der auch meinte KIT war ja völlig überzogen, er kann die Schüler ja acuh besser über schlimmere Dinge aufklären -.-

@M1k3 : Gut, das is dann wieder was anderes ;) Ich kenn halt nur bei uns die Ortsverhältnisse.
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

12.01.2010, 21:46
Original von Chris
Was qualifiziert eine Lehrkraft dazu, einen SanHelfer/RDH/RS oder so bei einer Hilfeleistung zu beaufsichtigen?

Die Tatsache, dass er nach wie vor die allgemeine Aufsichtspflicht euch gegenüber hat und diese nicht von ihm abfällt, nur weil der zu beaufsichtigende Schüler jetzt gerade EH leistet.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

12.01.2010, 21:47
Es spielt tätsächlich keine Rolle, ob ein Schüler (tatsächlich oder vermeintlich) besser als der Lehrer qualifiziert ist. Der Lehrer ist formal verantwortlich (Aufsichtspflicht) für die Schülerin oder den Schüler. Geht bei der Hilfeleistung des SSD etwas schief, steht am Ende der Lehrer und ggf. die Schulleitung (Organisationsverschulden) vor dem Kadi.

Widersetzt sich eine Schulsanitäterin oder ein Schulsanitäter den Weisungen einer Lehrerin oder eines Lehrers (z. B. keinen RTW zu rufen), kann dies Erziehungs- oder Ordnungsmaßnehmen - bis zum Schulausschluss die Folge haben.

@M1k3: Also etwas vorsichtig mit dem "Husten"!
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

12.01.2010, 21:53
Frage : Welcher Lehrer hat denn nun die hier angesprochene Aufsichtspflicht? Der des erkrankten bzw Verwundeten Schülers oder der des behandelnden Sanitäters? Und was passiert derweil mit den anderen Schülern? Sind ja nicht alle Lehrer so großzügig wie der Herr E. Riesenbeck dass sie Unterricht vorzeitig beenden und die Klasse gehen lassen damit der SSD in Ruhe arbeiten kann.

Und ganz im Ernst : Wenn ich weiß dass ein RTW benötigt wird, lass ich mir da auch von Lehrern nix zu sagen. Zum Glück sieht das die Schulleitung dann genauso. Denn die sagen auch : Wir sind die mit der Ausbildung, also entscheiden wir in so einem Fall.
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

12.01.2010, 21:54
Sorry, aber das ist einfach mal gerade Quatsch. Wenn ich als Privatperson den Eindruck habe, dass jemand einen RTW braucht, dann rufe ich ihn. Ich bin nämlich am Ende gearscht, wenn sich rausgestellt, dass einer benötigt worden wäre und ich mir das habe untersagen lassen, vor allem, wenn ich als SanH (bzw. höher) weiß wovon ich rede.

Ich möchte den Lehrer bzw. die Schulleitung sehen, die gegen mich eine Ordnungsmaßnahmen verhängt (und damit durchkommt), weil ich als Sanitäter einen RTW rufe. Zumal das einzige was ich mir zu schulden kommen lasse die nicht gestattete Nutzung des Mobiltelefons ist.

12.01.2010, 21:55
Du bist aber Schüler!
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

12.01.2010, 21:55
Ich möchte den Lehrer bzw. die Schulleitung sehen, die gegen mich eine Ordnungsmaßnahmen verhängt (und damit durchkommt), weil ich als Sanitäter einen RTW rufe. Zumal das einzige was ich mir zu schulden kommen lasse die nicht gestattete Nutzung des Mobiltelefons ist.


Lieber ein Handy genutzt und dafür an Anschiss eingehandelt als dass ein Mitschüler stirbt (was vorkommen kann.). Meine Meinung. Und außerdem - jede Schule wird euch erlauben im Einsatz n Handy anzuhaben. Wenn eine Schule das nicht tut ist das mehr als unverantwortlich. ;)
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12.01.2010, 21:59
Original von Gerd
Du bist aber Schüler!

Ja, du hast Rechtl, es wirkt sich natürlich nicht auf meine hirachischen Rechte innerhalb der Schule aus ob ich Sani bin oder nicht. Aber jeder, ich betone JEDER Mensch darf einen RTW rufen, wenn er der Meinung ist, er, oder jemand anders benötigt einen. Da ist es Wurst, ob der Direktor, der Chef, oder der Papst das verbietet. Ich darf als Mensch bei der Leitstelle anrufen und sagen was Sache ist. Natürlich nur, wenn ich glaube eine Gefahr zu erkennen.

12.01.2010, 22:01
Mal eben aufgepasst:

Angenommen ich sehe dass jemand einen RTW braucht, auf Anweisung eines Lehrers rufe ich keinen.
mE würde ich mich mit so einem Handeln strafbar machen, da eine Hilfeleistung möglich und zumutbar gewesen wäre. ;)
Also das mit dem RTW nicht rufen wenns der Lehrer net will is ehrlich quark. Dazu ist man sogar verpflichtet. Einem Lehrer der mir verbieten will einem Schüler zu helfen würd ich was erzählen ey...

EDIT:

ich hab das Thema mal eben in nem Chat angesprochen von wegen auf an Lehrer hören der einem Hilfeleistung verbieten will.

22:09:25 ‹Pers1› Quinn, das hat aber nichts mit der Schule zu tun... es gab hier letztens fast genau so einen Fall... tiefe Schnittverletzung und der Lehrer meinte nur das es reicht wenn man da nen tuch draufdrückt... dann ist die schülerin durch die schule geirrt im schockzustand und ein Gast in der Schule hat dann nen RTW alarmiert
22:10:06 ‹Pers2› volumenmagelschock
22:10:09 ‹Pers1› der Lehrer kam dran wegen unterlassener Hilfeleistung, die Schule kam dran weil keine Ersthelfer vorhanden waren (sollen in NRW an jeder Schule sein) und das ging richtig durch die Presse


Namen mal geändert. ;)
Zuletzt geändert von Chris am 12.01.2010, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
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12.01.2010, 22:29
Original von Toris
Ja, du hast Rechtl, es wirkt sich natürlich nicht auf meine hirachischen Rechte innerhalb der Schule aus ob ich Sani bin oder nicht.


Stimmt. Das aber bezweifelt Chris fälschlicherweise.

Original von TorisAber jeder, ich betone JEDER Mensch darf einen RTW rufen, wenn er der Meinung ist, er, oder jemand anders benötigt einen.


Stimmt auch wieder.

Original von Toris
Da ist es Wurst, ob der Direktor, der Chef, oder der Papst das verbietet. Ich darf als Mensch bei der Leitstelle anrufen und sagen was Sache ist. Natürlich nur, wenn ich glaube eine Gefahr zu erkennen.


Grundsätzlich richtig. Aber ganz unabhängig davon, könnte die Schule/Lehrkraft Ordnungsmaßnahmen verhängen wenn du gegen ihre Weisungen verstoßen hast. Es bleibt einem dann natürlich immer der Rechtsweg offen.


Original von Chris
Einem Lehrer der mir verbieten will einem Schüler zu helfen würd ich was erzählen ey...


Und was machst du, wenn er selber ausreichende Erstmaßnahmen ergreift und dich wegschickt, damit du deinen Pflichten als Schüler nachkommst?
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

12.01.2010, 22:39
Weichen wir nicht stark vom Thema ab bzw. wäre es nicht besser das in eigenen Threads fortzuführen?

BTT: Bei uns ruft das Sekretariat die Eltern an, wenn möglich bleibt ein Sani während des Telefonats in der Nähe wegen evtl. Rückfragen oder Beratschlagungen, was man tut, falls die Eltern nicht zu erreichen sind.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

12.01.2010, 22:40
Und was machst du, wenn er selber ausreichende Erstmaßnahmen ergreift und dich wegschickt, damit du deinen Pflichten als Schüler nachkommst?


Lesen hilft. ich war die ganze Zeit über in einer Situation in der ein RTW dringend benötigt wird und ich das sehe. Dann hat ein Lehrer mir nicht zu verbieten einen RTW zu holen. Das kann er dann im Übrigen niemandem verbieten. Da ist es sogar meine pflicht zu handeln.

Und zu diesem Zwecke zitiere ich jetzt mal eben geltendes deutsches Recht, welches auch in Schulen gilt - entgegen der hier offenbar weit verbreiteten Annahme sind Schulen nämlich kein militärischer Komplex mit befehl und gehorsam:

[center]§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung[/center]



Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Man sieht - ich bin zur Hilfeleistung verpflichtet.
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

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