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22.05.2011, 12:20
Die Ausbildung zum SanH geht 60h. Somit ist diese um einiges ausführlicher wie die, wo du genossen hast.

Du bist somit nicht nur einem SanH untergeordnet, sondern auch den Lehrern, wenn diese auch keine EH-Ausbildung haben.

22.05.2011, 13:25
Mit dem SH lässt sich das so einfach nicht sagen. da darfst du dich schon Sanitätshelfer nennen, wenn du einen erweiterten EH Kurs hast ( also nen EH Kurs und nochmal 16UE). Deswegen lässt sich das pauschal nicht sagen, da jede Organisation und SH was anderes versteht. Ich würde schulintern vorschlagen das ihr, sollte es Streitigkeiten geben einfach auf die Stundenzahl der Ausbildung schaut und dann entscheidet.

22.05.2011, 13:54
Original von Bartsches
Spaß beiseite, ist ein Schulsanitätshelfer gleichberechtigt mit einem Sanitätshelfer, oder müsste ich mich diesem unterordnen, und wie wird das korrekt abgekürzt?
Was wäre die nächste Ausbildungsstufe?


Also wenn du in meiner Bereitschaft tätig wärst, müsstest du dich ganz klar dem geprüften Sanitäter Westfalen unterordnen. Du hast weder eine gleichwertige Ausbildung, geschweige denn eine entsprechende Prüfung abgelegt. Du würdest bei uns als EH oder evtl. als SanA geführt und dürftest somit nur als Dritter bei Sanitätsdiensten mitlaufen, sofern du min. 16 Jahre alt bist.

22.05.2011, 18:25
hmm, hab ich das jetzt richtig verstanden?

In aufsteigender Reihenfolge:
EH
Schulsanitäter
SanH
SanA
SanB
SanC
...

Mit dem SH lässt sich das so einfach nicht sagen. da darfst du dich schon Sanitätshelfer nennen, wenn du einen erweiterten EH Kurs hast ( also nen EH Kurs und nochmal 16UE). Deswegen lässt sich das pauschal nicht sagen, da jede Organisation und SH was anderes versteht. Ich würde schulintern vorschlagen das ihr, sollte es Streitigkeiten geben einfach auf die Stundenzahl der Ausbildung schaut und dann entscheidet.

EH und 32std. erweiterung habe ich, und bin über 16. Weiß jemand, wie der ASB das regelt?
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

22.05.2011, 18:53
Da kocht jede HiOrg ihr eigenes Süppchen, das kann ich so pauschal nicht sagen.

Bei uns z.B.:

Ersthelfer = 16 Stunden
Sanitätshelfer (SSD-Grundlehrgang) = 40 Stunden
Sanitäter im Einsatzdienst = 100 Stunden

Einige Orgs haben auch gar keine extra Qualifikationsstufe "Schulsanitäter". Die werden normal zum Sanitätshelfer (SanH oder SanA) ausgebildet.

SanH und SanA ist das gleiche...

Auch ändern sich die Bezeichnungen von Zeit zu Zeit.
Bei den Maltesern gibt es z.B. keine "Sanitätshelfer" und "Einsatzsanitäter" mehr, sondern nur noch "Notfallhelfer", ein Mischmasch aus den beiden alten Ausbildungen.

Auch das DRK (zumindest tw.) hat SanA, SanB und SanC zusammengelegt zur Fachdienstausbildung "Helfer im Sanitätsdienst".
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

22.05.2011, 18:58
Ähm, Hajo, also da bist du wohl nicht ganz rtichtig informiert... Also der MHD hat den ES ganz bestimmt nicht abgeschafft. Der ES ist das SPrungbrett, um den RS zu verkürzen, also werden die das bestimmt nicht machen. Den Notfallhelfer und den SanHelfer gibt es schon länger, jedoch ist mir noch nie jemand begegnet, der Notfallhelfer oder SanHelfer ist. Wenn jemand bei uns was machen will gibt's halt den ES oder für den SSD eine eigene Ausbildung, die auf San-Niveau des DRk liegen müsste.

Edit: Klingt irgendwie ganz schön zickig, entschuldigung. Ist echt nicht so gemeint. Aber woher hast du das denn? Also ich habe noch nichts davon gehört und ich persönlich denke, dass das echt dumm wäre, den ES abzuschaffen, aus oben genanntem Grund. Und seit wann soll das so sein?

LG Sebbe ?(
Zuletzt geändert von sebbe1995 am 22.05.2011, 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

22.05.2011, 19:12
Wir machen einmal im Monat eine Regeldesinfektion mit verdünnten Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

Diese Desinfektionsmittel (meist Alkoholbasis) dürfen nicht verdünnt werden - es ist immer nach Herstellerangaben vorzugehen - durch das Strecken mit Wasser reicht die Konzentration nicht, um keime abzutöten...

22.05.2011, 20:49
Hajo so ganz stimmt das nicht. Bei den Maltesern gibt es immer noch den Sanitätshelfer, ich hab die entsprechende AV hier liegen. Auch weiß ich, dass bei den Maltesern, zumindest hier, noch regelmäßig Einsatzsanitäter- Lehrgänge laufen.

Und beim DRK höre ich die Bezeichnung: "Helfer im Sanitätsdienst" zum ersten mal. Das heißt bei uns einfach Sanitäter oder Sanitätshelfer.

22.05.2011, 21:45
Bei uns heißt das "geprüfter Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe", oder kurz Westfalen-Sanitäter oder geprüfter Sanitäter, der Lehrgang nennt sich Fachausbildung Sanitätsdienst.

22.05.2011, 21:46
Die offizielle Bezeichnung beim DRK ist aber Helfer im Sanitätsdienst. Dabei war es früher egal, ob man San A oder San C hatte.

22.05.2011, 22:04
Da haben wir aktuell einen Fall:

Eine Helferin, die bei uns einen 40-stündigen Sanitätshelfer-Lehrgang absolviert hat, wollte diesen auch für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei den Maltesern einbringen.

Die Ausbildung wurde dort aber nicht mehr anerkannt, da es hieß, es würden bei den Maltesern keine Sanitätshelfer mehr ausgebildet und der Stundenumfang sei zu gering, um die Helferin im Sanitätsdienst einzusetzen.

Es würde in Schleswig-Holstein nur noch die sog. "Notfallhelfer-Lehrgänge" mit einem größeren Umfang als die ehem. AV 2 (Sanitätshelfer) angeboten, die SanH und ES-Ausbildung sei eingestellt. Daher könnten unsere Ausbildungen in Zukunft nicht mehr anerkannt werden.

Beim DRK weiß ich zumindest aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde (Stand 2010) sicher, dass alle alten San-Lehrgänge nicht mehr angeboten werden. Hier gibt es nur noch die neue Fachausbildung Sanitätsdienst, die an drei oder vier Wochenenden stattfindet, ein Zwischending aus SanA und SanB.

Hier erhofft man sich, irgendwie mehr neue Helfer generieren zu können, indem die Ausbildungslast (Zeitbedarf) für die Einzelnen gesenkt wird.

Man kann ja nicht mehr auf die Zwangsverpflichteten (Wehrersatzdienst) zählen, die im Jahr ein gewisses Ausbildungsstundenkontingent ableisten mussten und zur Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen verdonnert werden konnten.

Es hieß dort, diese neue Ausbildung soll bundeseinheitlich die alten San-A/B/C-Lehrgänge ersetzen, aber einige würden sich noch weigern, diese Regelung umzusetzen.

Was da letztendlich dran ist, kann ich nicht sagen, mit Sicherheit gibt es hier auch regionale Unterschiede.

Auch dürfte es wohl schwierig sein, die (wenigen) alten San-Ausbilder so kurzfristig umzulernen, dass das neue System flächendeckend eingeführt werden (Ausbilderqualifikation).

Daher wird es wohl stellenweise noch die alten Lehrgangsformen geben.

Sanitätsausbildungen sind ja eh nicht einheitlich und verbindlich, da es sich um keine geschütze oder geregelte Ausbildung handelt.
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 23.05.2011, 13:23, insgesamt 2-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

22.05.2011, 22:44
Original von Hajo Behrendt
...
Auch dürfte es wohl schwierig sein, die (wenigen) alten San-Ausbilder so kurzfristig umzulernen, dass das neue System flächendeckend eingeführt werden (Ausbilderqualifikation).
...


Hab' gerade mit meinem Kollege (LRA) darüber gesprochen. Bei uns sind alle Ausbilder für den "San-Kurs" LRA (Lehrrettungsassistenten). Die richten sich nach dem "Ausbildungsordner", welcher vom zuständigen KV/LV gestellt wird. Dort sind alle Ausbildungsthemen drinnen, welche unterrichtet werden. Deshalb wird es nicht zu schwer sein, die "alten" San-Ausbilder, wie du sie nennst, umzulernen. Die werden ja nicht jedes Wochenende einen SanKurs machen, so dass sie in strikter Routine sind. ;)

Gute Nacht. :]
Zuletzt geändert von Helpman1993 am 22.05.2011, 22:45, insgesamt 2-mal geändert.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

23.05.2011, 07:26
Helpman, es gibt aber auch andere Regionen, da wird die San-Ausbildung nur über ehrenamtliche San-Ausbilder durchgeführt. Und diese machen dann 2 mal im Jahr einen Lehrgang, und kümmern sich nicht wirklich um die Fortbildung.

Und wer sagt, daß euer Ordner immer auf dem neusten stand ist?

23.05.2011, 13:28
Riiiichtig.

LRAs sind ein Luxus, den es oft nur gibt, wenn die jeweilige HiOrg auch den Rettungsdienst in der Region betreibt und eh Ausbildungspersonal vorhalten muss.

Über die Motivation dieser Herren und Damen, die tw. unfreiwillig zur Helferausbildung "abkommandiert" werden, brauchen wir gar nicht zu reden...

Es gibt übrigens HiOrgs, die erkennen die LRA-Qualifikation gar nicht als San-Ausbilder-Quali an und pochen auf die Belegung eines hausinternen Ausbilderlehrgangs für San-Lehrgänge, natürlich muss man aber vorher den EH-Ausbilderlehrgang (mit entsprechd vielen durchgeführten Kursen) belegt haben, damit einen die HiOrg noch so richtig schön knechten kann...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

23.05.2011, 15:57
@ Hajo: Also soll die 40-stündige Ausbildung anerkannt werden? Also der ES umfasst ja 80 Stunden Theorie und 20 Stunden Praktikum, also kann man diesen 40h-Kurs eh nicht ohne weiteres als ES anerkennen, zumal ja auch eine ES-Prüfung abgelegt wird.

Über den SanHelfer kann ich jetzt nichts sagen, ich weiß auf jeden Fall, dass es den Notfallhelfer schon seit einigen Jahren gibt, also ganz so neu ist der nicht. Und eigentlich kochen ja bei uns bezüglich der Ausbildung nicht sehr viele ihr eigenes Süppchen, sondern es wird zentral von Köln festgelegt, also dürfte das bei uns genauso sein wie in SH. Aber ich frag mal unsere Stadtbeauftragte, ob es denn den ES und den SanHelfern och gibt bzw. ob es denn bei uns den Notfallhelfer gibt.

LG Sebbe
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

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