Spineboar im SSD

Tasche, Rucksack oder Koffer? AED ja oder nein? Ist eine Trage wirklich notwendig? Dienstkleidung? Warnwesten? Wo einkaufen? Alle diese Fragen und alles Weitere, was mit eurer Ausrüstung zu tun hat, findet hier Platz!

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Ausrüstung

02.05.2012, 11:55
Ich glieder das einfach mal aus...

Zitat aus dem MPG
§ 3 Begriffsbestimmungen
1. Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke
a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder
d) der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.



Meiner Meinung nach kann man das Spineboard unter Punkd b zählen, also gilt das MPG entsprechend. Dies würde einen Selbstbau ausschließen.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

02.05.2012, 13:35
Ich denke, dass das den Selbstbau nicht verbietet, es ist halt dann kein Spineboard mehr,
sondern ein "Medizinisches Holzbrett" bzw.
ein Holzbrett, welches rechtlich gesehen ein Medizinprodukt ist.

Da steht ja nur, dass der Eigenbau, sobald er wie ein Spineboard verwendet wird,
ofiziell ein Medizinprodukt ist, und nicht dass man diese von namhaften Herstellern beziehen muss.
Das Pfefferkorn ist klein, aber scharf.

02.05.2012, 14:35
Ich hab grad wieder Zeit gehabt und mal weiter geschaut; Dr. Google sagt, man darf Medizinprodukte sogar selbst bauen und muss sie dann nur sorgfältig prüfen.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

02.05.2012, 15:26
Die Frage ist halt auch ob ein von einer FF selbstgebautes Spineboard ein Medizinprodukt ist. Es wird ja vermutlich primär erstmal nur "als Brett" zur Rettung eines Patienten aus einem Auto genutzt werden. Ich habe zwar keine Erfahrungswerte diesbezüglich aber vielleicht wird dann meistens mit dem "konventionellen" Material, das der RD mitbringt, weitergearbeitet (Schaufeltrage+Vakuummatratze).

So gesehen stellt sich die Frage ob es als MP eingesetzt werden würde. In dem Fall würde ich Nein sagen, da ein hydraulischer Rettungszyliner auch kein MP ist ;)

Aber wenn man MPs eh selber bauen darf, dann erübrigt sich das Problem eigentlich so oder so.
Zuletzt geändert von gorld am 02.05.2012, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

02.05.2012, 16:25
Fällt das für dich unter Linderung oder Kompensierung?

Jetzt mal weitergesponnen, ich hab in nächster Zeit eh keine Zeit/Lust sowas zu bauen:
Wenn wir dann die 10mm Dicke Spanplatte habe würde ich oben und Unten je zwei und links und rechts je 3 Grifflöcher reinsägen. Würdet ihr die Oberfläche dann noch versiegeln?

Und bei der FF würde ich es wneiger als MP, sondern eher als Mittel zum Zweck einschätzen, dein Vergleich mit dem Zylinder war schon sehr treffend.
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

[CENTER]
- Abi 2012 -
[/CENTER]

02.05.2012, 16:33
Original von Oskar
Und bei der FF würde ich es wneiger als MP, sondern eher als Mittel zum Zweck einschätzen, dein Vergleich mit dem Zylinder war schon sehr treffend.

So nicht richtig. Wenn der Patient dann auf dem Spineboard mittels Spinne fixiert wird, dann wird dieser dort bis in die Klinik auch draufbleiben. In dem Fall ist das Spineboard auf jeden Fall als MP anzusehen.

Egal ob das Spineboard jetzt von der FF oder den Kampftauchern kommt.
Zuletzt geändert von gorld am 02.05.2012, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

02.05.2012, 16:48
So einfach ist das leider nicht.
Das MPG verlangt in Artikel 6 diverse Vorgaben, u.a.ggf. eine Konformitätserklärung, CE-Zeichen AUCH für selbstgemachte Medizinprodukte.
Außerdem wird für das erstmalige In-Verkehr-Bringen die Bestimmung eines Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte verlangt. Und selbiger ist sehr genau definiert.

Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte wird erbracht durch
1.
das Zeugnis über eine abgeschlossene naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Hochschulausbildung oder
2.
eine andere Ausbildung, die zur Durchführung der unter Absatz 4 genannten Aufgaben befähigt,
und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Die Sachkenntnis ist auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen.

(§30,3 MPG)

Das wird hier keiner der Beteiligten stellen können.

Es muss einem auch klar sein: Der Inverkehrbringer ist für etwaige -nicht durch fehlerhaften Gebrauch (der defacto hier nicht nachweisbar sein wird)- Schäden durch Fehlfunktion, fehlende Gebrauchsanweisung (wie wollt ihr die Belastungsgrenzen feststellen?) vollumfänglich -Im hier liegenden Falle der groben Fahrlässigkeit auch bei etwaigen Konstruktionen über Firmen/HiOrg/Beamtentum- vollumfänglich haftbar.

Am kleinen Beispiel genannt: Ihr transportiert einen Schüler mit Vd. auf Wirbelsäulenverletzung nach "Tritt ins Kreuz" vom Spielfeld. Auf halbem Weg "bricht" ein Tragegriff Kopfseitig, der Schüler stürzt frontal auf die HWS. Hierbei erleidet er nun einen partiellen Querschnitt. Resultat: Zivil (inkl. medizinproduktenrechtliche)+strafrechtliche Klage der Eltern da die natürlich "gar nicht begeistert" sind. Die Chancen vor Gericht stehen nun sehr sehr schlecht. Grobe Fahrlässigkeit im Bezug auf Medizinprodukterecht, usw. usw....Und keine Haftpflicht hilft... Ggf. Zahlungen "ein Leben lang".


Wenn die freiwillige Feuerwehr Hinterobertupfingen meint die Dinger selber bauen zu müssen: Bitte.
Nur: In dem Moment wo ihnen jemand drauf kommt ist die Hölle los. von dem Moment wo durch ein Unsachgemäß hergestelltes Spineboard mal jemand zu schaden kommt gar nicht zu reden. Weil dann hagelt es u.Umständen sogar Bewährungsstrafen.

02.05.2012, 18:19
Original von gorld
Ich habe zwar keine Erfahrungswerte diesbezüglich aber vielleicht wird dann meistens mit dem "konventionellen" Material, das der RD mitbringt, weitergearbeitet (Schaufeltrage+Vakuummatratze).


Erfahrungswert bei uns: Du hast eindeutig Recht. Unsere Leute werde eher pissig, wenn die Nachbarwehr ihr Holzbrettchen (und mehr ist es nicht) aufzwengen will. Denn warum soll ich mit einem Holzbrettchen retten, wenn ich mein eigenes, besseres nutzen kann, was zudem stabiler, passender (deren ist viel zu lang für die Trage) und mit Gurtspinne und Kopffixierung ist?

Also außer einer Nutzung zur "Crashrettung" durch die Feuerwehr oder eine Nutzung für Eisrettung, etc ist so ein selbst gebautes Holzbrett für den RD nicht zu gebrauchen.
Und mich würde es anpissen, wenn irgendwelche SSDler (wie unsere Nachbarwehr) mir einen Patienten mit eventueller WS-Verletzung auf ihrem Spineboard bringen, da die doppelte Umlagerung die dreifache Gefahr der Verschlimmerung bietet.

Also als Ersatz für eine Trage okay, aber bitte nicht für diejenigen Patienten, die vom RD ein Spineboard verpasst bekommen!
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

02.05.2012, 19:29
Es geht aber wohl eher um RD-Bereiche OHNE Spineboards auf den RTWs.

Und ich habe jetzt auch nochmal mich erkundigt. Eine Wehr (nicht von hier, die BF hat richtige Spineboards) hat durchaus die Erfahrung gemacht, dass der RD den Patienten manchmal auch auf ihrem aus einer multiplex-Platte gebautem Spineboard fixieren und transportieren. Scheint also nicht immer nur eine Methode ausschließlich zur direkten Rettung zu sein.
Zuletzt geändert von gorld am 02.05.2012, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

02.05.2012, 20:08
Ist denn die Möglichkeit der Fixierung gescheid gegeben?
Das heißt eine passende Spinne und eine stabile Kopffixierung? Das scheint neben dem fehlenden Vertauen das Hauptproblem zu sein.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

02.05.2012, 20:16
Ach naja 'n Paar Spanngurte vom LKW Fharer nebenan geborgt und nen Styroporblock als Kopfteil aufgeschnitten und fertig. ^^
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

[CENTER]
- Abi 2012 -
[/CENTER]

03.05.2012, 02:57
Ich glaube mir wird grade akut schlecht...

03.05.2012, 06:12
So ein eigengebautes Spineboard kann man höchstens im ausgeartetem MANV-Fall hernehmen, aber sonst würde ich die Finger davon lassen.
Ich wäre mit Eigenkonstruktionen sehr vorsichtig. Wie schon geschrieben, keine Prüfung, man kennt die Belastungsgrenzen nicht - lieber die Finger weglassen.
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr


Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Ausrüstung

Zurück zu Ausrüstung