Verfasst: 22.09.2013, 17:02
Original von Hajo Behrendt
Die ERC-Leitline dazu ist eindeutig:
"Deshalb soll ASS so früh wie möglich allen Patienten mit Verdacht auf ein ACS verabreicht werden, es sei denn, der Patient hat tatsächlich eine ASS-Allergie. Acetylsalicylsäure kann vom erstversorgenden professionellen Helfer, einem Notfallzeugen oder auf Anweisung des Leitstellendisponenten entsprechend lokaler Gepflogenheiten gegeben werden. Die Initialdosis von ASS-Kautabletten beträgt 160–325 mg. Andere Formen von ASS (löslich, i.v.-Präparation) sind wohl ebenso effektiv wie Kautabletten."
ERC-Guidelines Section 5: Management des akuten Koronarsyndroms
(Hervorhebung durch mich)
Damit hat sich dein Einwand eigentlich erledigt.
Es gibt in Deutschland weder die lokale Gepflogenheit noch eine entsprechende Rechtslage (den §34 StGB mal außen vor).
Mitdenken und an einem Umbruch arbeiten ist ja völlig ok, solche Handlungsempfehlungen sind jedoch falsch und gefährlich.