Neuer SSD - welches Material?

Tasche, Rucksack oder Koffer? AED ja oder nein? Ist eine Trage wirklich notwendig? Dienstkleidung? Warnwesten? Wo einkaufen? Alle diese Fragen und alles Weitere, was mit eurer Ausrüstung zu tun hat, findet hier Platz!

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Ausrüstung

06.07.2009, 17:25
Sehe ich auch so, dass der Rucksack sehr praktisch ist.

Was findet ihr denn so persönlich als guten Alarmierungssystem?

grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

06.07.2009, 17:27
Original von SSDboy

Was findet ihr denn so persönlich als guten Alarmierungssystem?


Handy, ob privat oder Schuleigen ist eigentlich egal.
Vorteil: Man kann weitere Sanis rufen, Notrufe absetzen...

was z.b.mit einem FuG nicht geht

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

06.07.2009, 17:33
Original von Max
Eine Liege im Krankenzimmer wäre vielleicht auch nicht schlecht.



Diese sollte, wie auch Verbandmaterial bereits vorliegen, da es (auch ohne existenten SSD) Aufgabe des Schulträgers ist dieses für die Schulen zu beschaffen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

06.07.2009, 18:12
Ne, eine Liege muss nicht unbedingt da sein, solange eine Trage vorhanden ist. Ist meiner Meinung nach aber schon Praktisch eine Liege zu haben, weil es sich auf der Höhe deutlich leichter Arbeiten lässt als an ner Trage, die am Boden steht.

Und das Alarmierungssystem hängt von der Schule ab. Einige altehrwürdige Schulgebäude haben nämlich so dicke Wände, dass man an vielen Stellen kein Netz hat. Da sollte man dann vielleicht auf die Schulinterne Durchsageanlage zurückgreifen.
Außerdem hängt es auch von der Bereitschaft der Schule ab, Handys im Unterricht zu erlauben. Der Misbrauch (z.B. "Pseudonotrufe" um den Kumpel auf nen Kaffee für ein paar Minuten aus dem Unterricht zu holen) is da natürlich sehr leicht.
Hängt natürlich auch vom Dienstplan ab. Teilt man die Sanis Stundenweise ein, ist die Übergabe der Diensthandies einfach nur lästig. Erfolt die Einteilung tageweise, ist das schon deutlich einfacher. Viele Dinge also, die man berücksichtigen sollte, bevor man sich für eine Alarmierungsart entscheidet.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

06.07.2009, 18:44
Original von Bine
Ne, eine Liege muss nicht unbedingt da sein, solange eine Trage vorhanden ist. Ist meiner Meinung nach aber schon Praktisch eine Liege zu haben, weil es sich auf der Höhe deutlich leichter Arbeiten lässt als an ner Trage, die am Boden steht.


Entsprechend der GUV-SI-8065 magst du recht haben. Da aber gem. der Arbeitsstättenverordnung i.d.R. eine Liegemöglichkeit für Schwangere einzuplanen ist, dürfte die Liege sowieso vorhanden sein.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

07.07.2009, 09:41
Is die Frage, ob eine Schwangere nicht auch auf einer Trage liegen kann...
Ob das juristisch so greifr, wäre ich mir nicht sicher. Erstens weiß ich nicht, ob die ArbStV auch für Schulen zuständig ist, zweitens weiß ich nicht, was laut dieser Definition eine "Liege" alles können muss (also ob da nicht auch diese Pflicht durch ein Sofa im Lehrerzimmer erfüllt wäre).

Gut wäre eine Liege natürlich in jedem Fall, aber ob sie wirklich da sein muss, bin ich mir nicht sicher.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

07.07.2009, 12:12
Die Arbeitsstättenverordnung greift definitiv auch für die Schule. Eine Trage dürfte allein schon aufgrund ergonmischer Gründe bei Schwangeren nicht ausreichen.

Aber ich klär das mal ab.

Was natürlich immer machbar ist ist die Trennung von Einrichtungen von Schwangeren und Einrichtungen für sanitätsdienstliche Zwecke. In diesem Fall kann das natürlich auf eine Trage für den San-Bereich herauslaufen. Bedeutet u.U. aber doppelte Ausgaben...
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

06.12.2009, 09:39
Wir haben mit Zwei Taschen vom DRK und Material aus vier Verbandskästen angefangen.

23.12.2009, 21:08
Die Arbeitsstättenverordnung wurde 2004 neu gefasst. Die Forderungen sind wesentlich unbestimmter als in der alten Verordnung:

§ 6 (2): "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können".

Doch was sind "geeignete Bedingungen"?

Zur weiteren Klärung kann die alte Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 31 - Liegeräume herangezogen werden, welche bis Ende 2010 weiter gilt:

"Die Liegen müssen mindestens 0,70 m breit und 1,90 m lang sein. Die Höhe der Liegen soll der
Sitzhöhe entsprechend 0,45 bis 0,50 m betragen. Die gesamte Liegefläche muß gepolstert und mit einem
sauberen, wasch- oder wegwerfbaren Belag bedeckt sein. Es muß möglich sein. Kopf und Füße auf der
Liege erhöht zu lagern, z.B. durch Unterlagen".

Interessant ist noch folgender Hinweis:

"Sanitätsräume, die aufgrund von § 38 * Arbeitsstättenverordnung einzurichten sind, dürfen nicht als Liegeräume benutzt werden."

Damit ist dann auch klar, was der gesunde Menschenverstand auch schon vermuten ließ: Tragen sind keine geeigneten Liegen für Schwangere.

Viele Grüße und frohes Fest

Gerd

*Trifft in der Regel nicht auf Schulen zu!
Zuletzt geändert von Gerd am 23.12.2009, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

Vorherige

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Ausrüstung

Zurück zu Ausrüstung

cron