Guedeltubus ab wann benutzen?

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24.01.2010, 18:34
Mir wurde es sowieso so beigebracht, dass ich bei Bewusstlosigkeit die Seitenlage und den GT einsetze, da ich ja durch den GT alleine keinen Aspirationsschutz habe, bei der Seitenlage aber der ganze Mageninhalt abfließen sollte. Bei Bewusstlosigkeit würde ich nicht nur mit einem GT und der Absauge arbeiten und deshalb auf die Seitenlage verzichten.

@Markus: ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich beim Beatmen auf den GT verzichte, das is ja Unfug.
Zuletzt geändert von LevSani am 24.01.2010, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
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24.01.2010, 18:38
Mir wurde es sowieso so beigebracht, dass ich bei Bewusstlosigkeit die Seitenlage und den GT einsetze, da ich ja durch den GT alleine keinen Aspirationsschutz habe, bei der Seitenlage aber der ganze Mageninhalt abfließen sollte. Bei Bewusstlosigkeit würde ich nicht nur mit einem GT und der Absauge arbeiten und deshalb auf die Seitenlage verzichten.

Einen Aspirationsschutz hat man auch durch die Seitenlagerung nicht, nur halt die deutlich höhere Chance, dass mögliches Sekret abfließt.
Allerdings bringt der Guedeltubus bei korrekt ausgeführter Seitenlagerung nicht wirklich einen weiteren Benefit - in dieser Situation würde ich auf ihn verzichten.

Die andere Aussage - aufgrund der Absauge keinesfalls auf Seitenlage zu verzichten, ist völlig korrekt!

24.01.2010, 18:41
Original von LevSani
Mir wurde es sowieso so beigebracht, dass ich bei Bewusstlosigkeit die Seitenlage und den GT einsetze, da ich ja durch den GT alleine keinen Aspirationsschutz habe, bei der Seitenlage aber der ganze Mageninhalt abfließen sollte. Bei Bewusstlosigkeit würde ich nicht nur mit einem GT und der Absauge arbeiten und deshalb auf die Seitenlage verzichten.



GT bei gleizeitiger Seitenlage ist aus meiner Sicht völlig unsinnig.

In der Seitenlage liegt der Mund tiefer als der Magen/Rachen, daher Aspirationsschutz. Der Kopf ist überstreckt, dadurch sind die Atemwege auch ohne Guedel frei!

Also hat der GT in Seitenlage aus meiner Sicht zumindest keinen Nutzen für den Patienten, sondern gefährdet ihn durch die erhöhte Aspirationsgefahr eher.


Übrigens: Ich sprach primär von Bewusstlosigkeit. Mir ist schon klar, dass der GT bei einer Beatmung ggf. hilfreich sein kann.

Ist aber die Frage, ob man das mit einer besseren Maske (SealEasy (r) etc.) oder L-Tubus nicht besser hinkriegen würde...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

24.01.2010, 18:42
Original von Markus
...da ich ja durch den GT alleine keinen Aspirationsschutz habe, bei der Seitenlage aber der ganze Mageninhalt abfließen sollte.

Einen Aspirationsschutz hat man auch durch die Seitenlagerung nicht, nur halt die deutlich höhere Chance, dass mögliches Sekret abfließt.

Genau so war das auch gemeint, war vielleicht etwas doppeldeutig ausgedrückt.


Original von Hajo Behrendt
Original von LevSani
Mir wurde es sowieso so beigebracht, dass ich bei Bewusstlosigkeit die Seitenlage und den GT einsetze, da ich ja durch den GT alleine keinen Aspirationsschutz habe, bei der Seitenlage aber der ganze Mageninhalt abfließen sollte. Bei Bewusstlosigkeit würde ich nicht nur mit einem GT und der Absauge arbeiten und deshalb auf die Seitenlage verzichten.



GT bei gleizeitiger Seitenlage ist aus meiner Sicht völlig unsinnig.

In der Seitenlage liegt der Mund tiefer als der Magen/Rachen, daher Aspirationsschutz. Der Kopf ist überstreckt, dadurch sind die Atemwege auch ohne Guedel frei!

Also hat der GT in Seitenlage aus meiner Sicht zumindest keinen Nutzen für den Patienten, sondern gefährdet ihn durch die erhöhte Aspirationsgefahr eher.


Erstens: Du wiedersprichst dir selber. Du sagst, dass der GT in der Seitenlage sinnlos ist, unter anderem weil er die Aspirationsgefahr erhöht. Allerdings sagst du auch, dass die Seitenlage einen Aspirationsschutz bietet.

Zweitens: Die Seitenlage bietet keinen vollständigen Aspirationsschutz. Wenn der Mageninhalt gerade am Eingang der Trachea vorbei fließt und der Patient einatmet, wird es wohl dazu kommen: Die Kraft, die durch den Sog des Einatmens auf den Mageninhalt ausgewirkt wird, wird größer sein als die Hangabtriebskraft, welche dafür sorgt, dass der Mageninhalt "rausrutschen" sollte. Dadurch wird der Mageninhalt trotz Seitenlage angeatmet.
(Sorry, ich glaube man merkt mir den Physik-LK an...)
Zuletzt geändert von LevSani am 24.01.2010, 18:50, insgesamt 2-mal geändert.
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24.01.2010, 18:54
Original von LevSani

Zweitens: Die Seitenlage bietet keinen vollständigen Aspirationsschutz. Wenn der Mageninhalt gerade am Eingang der Trachea vorbei fließt und der Patient einatmet, wird es wohl dazu kommen: Die Kraft, die durch den Sog des Einatmens auf den Mageninhalt ausgewirkt wird, wird größer sein als die Hangabtriebskraft, welche dafür sorgt, dass der Mageninhalt "rausrutschen" sollte. Dadurch wird der Mageninhalt trotz Seitenlage angeatmet.
(Sorry, ich glaube man merkt mir den Physik-LK an...)


Super: Jetzt sagst du ja selber, dass eine Absaugung unter dieser Voraussetzung (genau durch diese Begründung) auf keinen Fall fehlen darf.
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24.01.2010, 18:56
Da wiederspreche ich dir: Was bringt mir in diesem Fall eine Absauge? In dem Bereich, in dem sich das abspielt, darf ich schon nichtmehr absaugen.
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24.01.2010, 22:42
Ganz einfach:
Wenn du trotz (geplanter) Stabiler Seitenlage einen Guedeltubus einführst, hat der Patient durch diese Maßnahme keinen Nutzen.

Ich würde sagen, durch die zusätzliche Gefahr des Würgereizes (Aspirationsgefahr) sogar einen Schaden.

Auf gut Deutsch: Du schädigst deinen Patienten, indem du eine Maßnahme durchführst, die nichts bringt.

Nach wie vor: Ein GT als Ergänzung zur Seitenlage ist unnütz!

Entweder Rückenlage und GT/Absaugbereitschaft ODER Stab. SL, wobei ich als Ersthelfer oder relativ unerfahrener SanHelfer letztere vorziehen würde.
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22.04.2015, 16:53
Kann man das als vernünftige Zusammenfassung betrachten?

Ich (Sanitäter) verwende den Guendeltubus, wenn ich
1. mit Beatmungsmaske reanimiere, aber keinen Larynxtubus habe oder
2. einen Bewusstlosen (mit Vitalfunktionen) nicht wegen Schonung der HWS nicht in stabile Seitenlage bringen will

LG Manfred Homm
22.04.2015, 17:25
Ja, wobei wie Hajo geschrieben hat, bei Punkt 2 Absaugbereitschaft hergestellt werden muss. Für ungeübtes Personal ist Punkt 2 deffinitiv nicht zu empfehlen.
22.04.2015, 18:06
@Manfred: Vergiss die 2.
Bewusstlose gehören in die Seitenlage oder intubiert. Für den Sanitäter gilt also dann die Seitenlage.
22.04.2015, 19:41
@Manfred: Es ist erstmal zweitrangig, dass ein Patient Schäden, wie eine Lähmung, davon trägt, wenn ein eine Verlegung der Atemwege (Folge wäre ein Atemstillstand) bei Bewusstlosigkeit droht.
Daher müssen wir uns einer lebensrettenden Sofortmaßnahmen bedienen. -> Seitenlage

LG Andreas
22.04.2015, 20:06
Vielen Dank für die raschen und kompetenten Antworten!

Unter anderem auch dafür, dass ihr Punkt 2 trotz des eines "nichts" zuviel richtig interpretiert habt!

LG Manfred
22.04.2015, 20:13
und...nenn' ihn doch bitte "Guedeltubus"...

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