prüfungen

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19.02.2010, 12:00
hi

hab hier jetzt oft was von prüfungen der sanitätssachen gehört. was muss denn eigentlich alles geprüft werden? ich hab davon nähmlich noch nie was gehört. gilt das denn nicht nur für die dinge im krankenhaus oder vom rettungsdienst? ?( ?(

19.02.2010, 12:17
Meinst du, Sanitätsausbildungen?

Diese schließen (meist) mit einer schriftl. und prakt. Prüfung ab, dass ist normal.

Es wird von allem ein bisschen geprüft, Anatomie, usw.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

19.02.2010, 12:21
ich mein nicht die prüfung der sanis sondern die prüfung der sachen.

19.02.2010, 12:23
Was für Prüfungen der Sachen? Kannst du dich nicht ein bisschen genauer ausdrücken?

Wenn du Saniätsmaterial meinst, kommt sowas z.T. in der Ausbildung als SanH vor.

Aber du brauchst auch eine Einweißung gem. dem MPG, diese macht ein dafür Ausgebildeter.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

19.02.2010, 12:28
Original von Helpman1993
Was für Prüfungen der Sachen? Kannst du dich nicht ein bisschen genauer ausdrücken?

Wenn du Saniätsmaterial meinst, kommt sowas z.T. in der Ausbildung als SanH vor.

Aber du brauchst auch eine Einweißung gem. dem MPG, diese macht ein dafür Ausgebildeter.



bei uns hat keiner einen sana. was für geräte müssen denn jetzt genau geprüft werden und muß das beim schulsanitätsdienst überhaupt gemacht werden?

was für eine ausbildung braucht man denn als geräteprüfer? kann man als schulsanitätsdienst jemanden auf so eine ausbildung schicken?

19.02.2010, 12:33
Im SSD hängt es von Eurer Ausstattung ab, was geprüft werden muss oder nicht bzw auf was ihr eine Einweisung braucht.

Im "handelsüblichen" SSD betrifft eine Eichung alle 5 Jahre nur die Blutdruckmessgeräte. Aber selbst da erachte ich das als nicht so ganz schlimm, wenn der SSD ungeeichte Geräte einsetzt. Für Richtwerte der Erstversorgung dürfte das allemal reichen.

Anders sieht es aus bei Druckminderern, AEDs, elektrischen Absaugungen, etc ...
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

19.02.2010, 12:38
Original von GeKue

Im "handelsüblichen" SSD betrifft eine Eichung alle 5 Jahre nur die Blutdruckmessgeräte.




5 Jahre? Ich kenne nur 2 Jahre...

19.02.2010, 12:40
Preiswerte Blutdruckmessgeräte gibt es ab 20 Euro - da steht der Kostenaufwand für eine Messtechnische Kontrolle (ab 15 Euro, soweit ich weiß) nicht im Verhältnis zum Neupreis einer Ersatzbeschaffung, zumal man die älteren Geräte immer noch zu Ausbildung ect. nutzen kann oder auch zum Üben nach Hause verleihen kann.

Druckminderer und Sauerstoff:
Die Druckgasflasche muss alle 10 Jahre zum TÜV, das läuft meist über die Befüller. zu Erkennen an der Einprägung am Flaschenhals. AFAIR gilt für spezielle Flaschen (besonders leichte Carbonflaschen) ein anderer Wartungsintervall, das weiß ich jetzt so aus dem Kopf nicht.
Zudem hat der Sauerstoff ein Verfallsdatum, der vom Abfüller festgesetzt wird, ich meine 3 oder 5 Jahre.
Der Druckminderer muss auch gewartet / geprüft werden, das macht der Hersteller - soweit ich weiß, ist der Intervall vom Hersteller festzulegen, üblcih sind 5 Jahre, es mag aber auch Abweichungen geben (daher vor Kauf auch diese Folgekosten betrachten).

19.02.2010, 14:02
Neben der Funktion der Geräte muss natürlich auch noch ein Teil des Verbandsmaterials sowie Desinfektionsmittel und ggf. Salben auf Verfall überprüft werden.
Bei Kompressen und Verbandpäckchen sollte das kein großes Problem darstellen, weil die ja inzwischen ewig haltbar sind.

Ach, und wenn ihr ein BZ-Messgerät habt, sollte das auch ab und an mal mit einer Testflüssigleit überprüft werden.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

19.02.2010, 14:17
Original von Bine
Neben der Funktion der Geräte muss natürlich auch noch ein Teil des Verbandsmaterials sowie Desinfektionsmittel und ggf. Salben auf Verfall überprüft werden.
Bei Kompressen und Verbandpäckchen sollte das kein großes Problem darstellen, weil die ja inzwischen ewig haltbar sind.

Nöö - das entscheidet der Hersteller, wie lange er die Verantwortung für seine Produkte übernimmt, soweit ich weiß, liegen die meisten Verbandstoffe bei etwa 5 Jahren, nur die Fa. Söhngen gibt 20 Jahre vor...

Allerdings gilt bei solchen Produkten "bei unversehrter Verpackung", d.h. neben dem Datum ist natürlich auch der Zustand der Sterilverpackung wichtig, mal nass geworden bedeutet, dass mans aussondern kann.
Auch Produkte ohne Verfallsdatum müssen gecheckt werden - insbesondere Klebefähigkeit von Pflaster...


Vielleicht kann man hier mal ne Tabelle gestalten, was wie oft gemacht werden soll, wenn man etwas zusammenträgt und dann als FAQ hinterlegen?

19.02.2010, 15:52
Aber das steht ja alles auf der Verpackung aufgedruckt. Teilweise sind das inzwischen bis 25 Jahre ab Herstellung.
Aber wie fast immer: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
...meint die Bine
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19.02.2010, 16:01
Ich gehe davon aus, dass du die allgemeine Kontrolle der Ausrüstung meinst...

Ich würde für euer Material eine Checkliste anlegen.

Da steht dann genau drin, wo was in der Tasche/im Rucksack zu sein hat und in welcher Stückzahl.

Mindestens einmal im Monat würde ich das Material anhand der Checkliste auf Verfall / Unversehrtheit überprüfen. Nebenbei lernt man so die Ausrüstung kennen.

Wichtig ist, dass ihr EINEN Verantwortlichen für die Ausrüstung benennt, der dann auch die Nachbestellungen macht und den Überblick übers Lager hat. Das muss nicht unbedingt ein Leiter SSD sein, ihr könnt euch die Aufgaben ja aufteilen.

Wenn du eine solche Checkiste als Muster benötigst, kannst du mich gerne anschreiben.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

20.02.2010, 22:20
Grundsätzlich sollte man sich zu dem Thema mal die Medizinproduktebetreiberverordnung durchgelesen haben.

Im SSD dürften primär die sicherheitstechnische Kontrollen nach §6 und die messtechnische Kontrollen nach §11 der VO interessant sowie die allgemeine Vorgabe nach § 2 IV sein.

Bei den sicherheitstechnische Kontrollen sind die Vorgaben der Hersteller hinsichtlich Prüfungsumfang und Prüfungsabständen zu beachten. Die Zeitabstände der messtechnischen Kontrollen richten sich, sofern nicht vom Hersteller andere (kürzere) Angaben gemacht werden nach der Tabelle in Anlage 2. Hier mal ein Auszug für die im SSD üblichen Gerätschaften:

Blutdruckmeßgeräte: 2 Jahre
Thermometer: 1 bzw. 2 Jahre

Die Nichtbeachtung der Vorgaben ist übrigens eine Ordungswidrigkeit (= kann teuer werden). Sollte aus der Unterlassung der Prüfungen ein Schaden entstehen wirds dann natürlich entgültig problematisch (strafrechtlich / zivilrechtlich) und könte im Gegensatz zu der Ordnungswidrigkeit u.U. auch den Anwender direkt treffen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

23.02.2010, 09:07
ich krieg also ärger wenn die schule die dinge nicht prüft?

wo kann man denn blutdruckmessgeräte prüfen lassen? unsere sind mindestens 5 jahre alt.

23.02.2010, 10:45
Wie Markus schon mal schrieb: Bei RR-Messgeräten steht der Kosten-Nutzen-Aufwand bzgl Prüfung vs Neukauf in keinem Verhältnis. Da kommt ihr günstiger, wenn ihr die neu beschafft und die alten als Übungsgeräte behaltet.
Gerrit (RettAss)
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