Sicherheitsstiefel

Tasche, Rucksack oder Koffer? AED ja oder nein? Ist eine Trage wirklich notwendig? Dienstkleidung? Warnwesten? Wo einkaufen? Alle diese Fragen und alles Weitere, was mit eurer Ausrüstung zu tun hat, findet hier Platz!

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Ausrüstung

11.05.2010, 18:25
Hallo!

Man hat mich gebeten, hier mal ein paar Sachen zu sortieren, da ich von Berufs wegen mit dem Teham zu tun habe.

Also:

Braucht man Sicherheitsschuhe im RD?

Kommt drauf an.
Für den SSD grundsätzlich nicht.
Eine Schule ist ein abgegrenztes räumliches Gebiet / Gebäude ohne bauliche Mängel oder Tätigkeiten, die Zehenschutzkappe oder durchtrittfeste Sohle erfordern würden.

Im RD sieht das anders aus.
da nicht davon ausgegangen werden kann dass der Einsatzort in der Hinsicht sicher ist (Z. B. Unfall auf einer Baustelle) muss das Schuhwerk durchtrittfest sein und eine Zehenschutzkappe haben.
Um Umknickunfälle bein Heben und Tragen möglichst gering zu halten sollte das Schuhwerk mindestens knöchelhoch sein. Stiefel bieten den zusätzlichen Vorteil, dass sie beim Matschacker o. ö. i. d.R hoch genug sind, damit nichts ungewollt in den Schaft eintritt, die Füße bleiben warm und sauber...

So weit kommt man mit der Gefährdungsbeurteilung und Menschenverstand.
Mit freundlichen Grüßen

Stokes

11.05.2010, 18:31
Wer zahlt das Ganze?

Der Arbeitgeber.

Entweder stellt er direkt das, was er für erforderlich hält oder er zahlt genug Geld für das "Grundmodell" und gibt Rahmenvorgaben, was der Schuh leisten muss.

Was man kauft ist dahingehend dann egal, wenn es die Rahmenvorgaben erfüllt.

Und jetzt wird es interessant: In der Tat kriegt der Versicherte nach SGB 7 immer die entsprechenden Leistungen.
Insofern könnte ich auch vorsätzlich Turnschuhe tragen und bekomme trotzdem die Heilbehandlung, wenn ich mich (indirekt dadurch) verletzt habe.
Mit freundlichen Grüßen

Stokes

11.05.2010, 18:38
Wenn ich allerdings Profi bin, dann trage ich meine Schutzausrüstung wenn ich sie brauche und trage auch welche die funktioniert.

Normative Prüfungen lassen sich nicht manuipulieren, wenn ein Produkt durchfällt dann wurde da nichts "gedreht", das Zeug ist schlicht und einfach schlecht und sein Geld nicht wert.

Schutzausrüstung die nicht schützt und damit effektiv nur aussieht als ob ist zweckfrei, der Träger hat etwas wesentliches nicht verstanden.

Welche Marke es denn sein muss ist letztendlich innerhalb der Rahmenvorgaben eine Sachen von Passform, Geschmack und Geldbeutel.

Die die von der BAUA verboten wurde ist es aber in keinem Fall.

Stiefel sind ein Artikel, den man anprobieren muss, alles andere ist Blödsinn.

darüber hinaus ist es Blödsinn, Reißverschlussstiefel zu haben und dann damit mit offenem Reißverschluß herumzulaufen, dazu sind sie nicht gebaut.
Davon abgesehen dass es eben nicht cool aussieht ganz zu schweigen.
Mit freundlichen Grüßen

Stokes

11.05.2010, 19:10
ich persönlich und auch mein vater haben vom brk solche schuhe gestellt bekommen. mein vater ist mit den sicherheitsstiefeln sehr zufrieden und findet sie ziemlich bequem. ich selbst jedoch habe mir darin blasen gelaufen und auch sonst fand ich die dinger echt unbequem, besonders bei langen tragen. schnell laufen ging damit auch nur bedingt.


Wie gesagt, Schuhpassform hängt davon ab, ob die verwendeten Leisten mit der eigenen Fußform möglichst gut harmoniert - am besten erreicht man das durch Ausprobieren und Probelaufen - wie man sonst ja beim Schuhkauf auch immer macht. Bei deinem Vater scheint es zu harmonieren, bei dir nicht - ist aber jetzt kein Vor- oder Nachteil der einzelnen Stiefel, sondern ein rein persönliches Merkmal.

Das ist ja auch das Problem bei diesen Schuhen, da wird von Hersteller XY für die Sammelausgabe bestellt - wenn es mal nicht gut passt, greift man zu einer Nummer größer und trägt sie mit dicken Socken - das ist Quatsch. DAher besser einen Geldbetrag, mit dem dann der jeweilige Helfer für sich das Optimum kaufen kann.

11.05.2010, 19:13
Original von Markus
DAher besser einen Geldbetrag, mit dem dann der jeweilige Helfer für sich das Optimum kaufen kann.


Du hast immer noch nicht die Frage beantwortet wie der AG dann seinen Pflichten nach §2f. PSA-BV nachkommen kann.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

11.05.2010, 19:18
Ist die Pficht der Bereitstellung nicht erfüllt, wenn der Dienstherr halt die Kosten übernimmt und den Kauf an den jeweiligen Beschäftigten deligiert?
Wird vielfach so gemacht und für mein Empfinden dürfte das kein Problem geben - wo siehst du das jetzt konkret?

11.05.2010, 19:25
Original von Markus
Ist die Pficht der Bereitstellung nicht erfüllt, wenn der Dienstherr halt die Kosten übernimmt und den Kauf an den jeweiligen Beschäftigten deligiert?





§2 PSA-BV
§ 2 Bereitstellung und Benutzung
(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die

1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.

(3) Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt, muß der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, daß die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.

(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.



§3 PSA-BV
§ 3 Unterweisung
(1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.

(2) Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

11.05.2010, 19:36
Du Beantwortest die Frage nach Umfang der Bereitstellung mit dem gleichen Textauszug....
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass Bereitstellen bedeutet, dass das Zeug parat da stehen muss, genügend Firmen haben halt kein eigenes Bekleidungslager und machen das außerhalb bei z.B. Berufskleidungsgeschäften und übernehmen dann die Kosten. Sind das jetzt alles Sünder?
Zuletzt geändert von Markus am 11.05.2010, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.

11.05.2010, 19:38
Original von Markus
Du Beantwortest die Frage nach Umfang der Bereitstellung mit dem gleichen Textauszug....


Mir geht es nicht (nur) um die Bereitstellung. Der Arbeitgeber hat in Bezug auf die PSA weitere Pflichten, die sich beim Selbsteinkauf durch die Helfer nur schwer umsetzen lassen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

11.05.2010, 19:52
Original von madhef
Original von Nachwuchssani
Sind die Hercules Stiefel nicht nach S3 zugelassen?


Nicht unbedingt. Könnten auch nach EN 15090 zertifiziert sein.

Sagt mir leider gar nichts...was is da der Unterschied? ?(
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

11.05.2010, 20:02
Original von Markus
Ist die Pficht der Bereitstellung nicht erfüllt, wenn der Dienstherr halt die Kosten übernimmt und den Kauf an den jeweiligen Beschäftigten deligiert?
Wird vielfach so gemacht und für mein Empfinden dürfte das kein Problem geben - wo siehst du das jetzt konkret?


Die Pflicht ist hier als erfüllt zu sehen. Wir in der BF haben ein sog. " Bekleidungskonto " von € 250 jährlich und pro Mann/Frau. Damit können wir dann im Lion - Shop Dienst und Schutzbekleidung einkaufen und die Auswahl dort ist auch gut. Wenn jemand dennoch Probleme mit den dort angebotenen Stiefeln hat dann kann er per Attest eines Orthopäden auch andere Stiefeln beziehen, die der Lionshop nicht im Angebot hat, aber von dort dann besorgt werden.
Dazu noch eine Anmerkung : das persönliche Budget eines jeden Kollegen ist für Dienstbekleidung gedacht, wenn Schutzbekleidung benötigt wird muß man dies vom Wachführer genehmigen lassen und dann wird der Artikel von einem anderen Budget bezahlt.
Tolle Lösung wie ich finde und es sind auch alle sehr zufrieden.

11.05.2010, 20:15
Original von Nachwuchssani
Sagt mir leider gar nichts...was is da der Unterschied? ?(



Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe: DIN EN ISO 20345:2009-05

Schuhe für die Feuerwehr: DIN EN 15090:2006-10 / DIN EN 15090:2009-07


Original von Onkel Juergen
Die Pflicht ist hier als erfüllt zu sehen. (...) Damit können wir dann im Lion - Shop Dienst und Schutzbekleidung einkaufen (...)


Wobei dabei zu beachten ist:

1. Der AG hat mit der Produktvorauswahl und der Lieferantenvorauswahl eine Einschränkung erzeugt, die die Umsetzung der Vorgaben der PSA-BV möglich macht.

2. Für die öffentlichen Feuerwehren greift die PSA-BV nicht.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

11.05.2010, 20:24
Original von madhef
Original von Nachwuchssani
Sagt mir leider gar nichts...was is da der Unterschied? ?(


Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe: DIN EN ISO 20345:2009-05

Schuhe für die Feuerwehr: DIN EN 15090:2006-10 / DIN EN 15090:2009-07


Um die Artikel von deinen Links zu lesen fällt eine Gebühr von 99€ an 8o
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

11.05.2010, 20:39
Original von Nachwuchssani
Um die Artikel von deinen Links zu lesen fällt eine Gebühr von 99€ an 8o


Das sind keine Artikel sondern Nomblätter. Und der Preis ist im Vergleich zu anderen Normblättern sogar pro Seite recht günstig.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

11.05.2010, 21:01
Original von madhef
Original von Nachwuchssani
Um die Artikel von deinen Links zu lesen fällt eine Gebühr von 99€ an 8o


Das sind keine Artikel sondern Nomblätter. Und der Preis ist im Vergleich zu anderen Normblättern sogar pro Seite recht günstig.

Auch gut, aber für des Geld für die 3 Normblätter kann ich mir meine Stiefel ja zweimal kaufen...

Kann mir bitte mal kurz einer erklärn was der Unterschied zwischen S3 und EN 15090 ist? (ohne, dass ich ein Normblatt kaufen muss ;) )
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

VorherigeNächste

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Ausrüstung

Zurück zu Ausrüstung