Behandlungsverweigerung

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25.10.2008, 12:40
Hallo
Ich hätte mal wieder ne Rechtsfrage ans Forum:
Bei mir im SSD ist es in letzter Zeit immer wieder vorgekommen, dass ein Patient/eine Patientin nicht behandelt werden wollte oder trotz schwerwiegender Verletzung/Erkrankung nicht wollte, dass wir einen RTW alarmieren. Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt, für solche Fälle mal Behandlungs- und Transportverweigerungen zu drucken und, wenn sich sowas lohnen würde, was in einer solchen Verweigerung alles drinstehen muss und ob eine Unterschrift eines (minderjährigen) Schülers überhaupt rechtskräftig ist oder ob wir erst die Eltern oder einen Lehrer hinzuziehen müssen.
So, ich hoffe der Satz war jetzt nicht zu lang un ihn zu verstehen, wenn doch, sagt bescheid, dann versuch ich das ganze nochmal einfacher auszudrücken ;) .
lg und schonmal ein dickes DANKE im Voraus
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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26.10.2008, 13:44
Also wir hatten letztes Jahr eine Schülerin die immer wieder ugekippt ist mit Schwindel und Kopfschmerzen. Dann nach 2-3 solchen einsätzen kam sie zu uns mit gleichen Symptomen , nur dass sie nicht Ohnmächtig wurde.Und irgendwann waren plötzlich wieder alle erinnerungen weg.

Bei ihr haben wir am Ende entgegen ihres weillens die Rettung gerufen, weil die Mutter sich weigerte sich zu kümmern, und die Schülerin bei uns lag.

Ansonsten rufen wir immer wenn WIR meinen, dass der RD gebraucht wird, auch wenn die Schüler das nicht wollen(Ausgenommen Schüler Ü18).
[CENTER]-Solange man mit einem Fernseher keine Fliegen erschlagen kann, kann er die Zeitung nicht ersetzen-[/CENTER][CENTER]Lebbe geht weida![/CENTER]
[CENTER]-Die Geschichte lehrt uns, dass die Geschichte uns nichts lehrt...-[/CENTER]

26.10.2008, 18:56
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Hintergrund der Nachfrage war bei mir, dass sich bei mir im SSD solche Fälle wie du ihn beschrieben hast häufen.
Da jedoch einige dieser "Stammkunden" über 18 sind, wüsste ich gerne was in eine Behandlungs- und Transportverweigerung so alles reingehört...
LG
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26.10.2008, 19:56
hey...
also solche ereignisse kenn ich bis jetzt nur aus dem
sanitätsdienst

dort ist es allerdings ja so bei leuten u18 wird einfach rd alamiert (sogar gegen elterliches einferständnis wenn es der höchst ausgebildete für angemessen hält ... ... ... )

bei leuten ü18 wird halt die verweigerungserklärung geschrieben... oder gewartet bis der pat. bewusstlos is ^^

somit ich würd für die leute ü18 mal welche machen doch bei u18 ist es ja eh klar...

lg
EDEL SEI DER MENSCH, HILFREICH UND GUT!!!

Sanitäterin A+B des BRKs
Ausbilderin Grundlagen Betreuungsdienst
und Mädchen für alles...

&Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenschwester :)

27.10.2008, 16:35
jo danke!
aber bei allem Respekt, das sagte chaoz4ever schon. naja, egal...
Was muss denn nun in einer Solchen Verweigerung alles drin stehen?
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27.10.2008, 16:48
Des mit dem Alter läuft so ab:

U14 Gibt Direktor/ Aufsichtsperson Befehl
Ü14, U18 Kann Patient selbst entscheiden, sofern bei voller Einwilligungsfähigkeit, ansonsten Aufsichtsperson/ §34 StGb
Ü18 Patient entscheidet selbst.
Genauer nachzulesen z.B. im Taschenatlas Rettungsdienst des Naseweisverlags.
Quod licet Iovi, non licet bovi.

28.10.2008, 16:11
ok, damit wendet sich das Blatt...
Verstehe ich das jetzt richtig, dass wir also doch für alle SchülerInnen über 14 ne Verweigerung aufsetzen müssen?
und was muss denn nun drinstehen?
LG
P.S.: @ KruSan: den Taschenatlas hat leider der Durchschnitts-SSD´ler nicht... ;) trotzdem viiiiielen Dank für die Infos.
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28.10.2008, 20:30
Des Problem mit dene Verweigerungen is, dass ihr als SSDler/SAN ler (soll jetzt nicht negativ sein) die Patienten eigentlich nicht wirklich über eventuelle Folgen aufklären könnt. Selbst wir im RD ham da so unsre Probleme über Verweigerungen, da die von d DIVI auch net wirklich hieb und stichfest sind, rechtlich gesehen.
Es gab schon nen Fall, bei dem 2 RA zu ziemlich hohen Geldstrafen und Schadensersatz verurteilt wurden, weil se nen Patienten daheim glassen ham. Wobei damals die zu genaue Protokollerfassung auch ihren Teil dazu bei trug.

Selbst wenn eine Patientin nich behandelt werden will, Bsp ü14, aber U18 kannst du immernoch einen Lehrer dazuholen, bzw RTW oder NA.

Normalerweise muss in der Verweigerung der Name des PatIn drinstehen, sowie der Name des Aufklärers( sollte Ü18 sein) als auch eine neutrale Person (ü18) als Zeuge.
Ebenso muss drinne stehn, dass der Pat/in über ALLE eventuellen Folgen aufgeklärt wurde und bei vollen Bewusstsein handelt.

Normalerweise braucht ihr die aber nicht unbedingt. Kleines Bsp: Ihr habt nen Pat, ü14, u18 der nicht behandelt werden will und es is eine Lehrkraft anwesend. In dem Moment, in dem die Lehrkraft zu euch sagt, dass des Ok sei und ihr in d Unterricht gehn sollt, habt ihr dem Folge zu Leisten (Lehrer ist weißungsbefugt). In dem Moment, in dem ihr geht, haftet der Lehrer für eventuelle Folgen persönlich.

Anders würde es zwar als RS/RA aussehn mit Garantenstellung und so, wobei es eher unwarscheinlich is, als RA an ner Schule.
Quod licet Iovi, non licet bovi.

28.10.2008, 21:44
Vielen Dank. Dann werde ich wohl mal sowas in der Richtung aufsetzen...
wer noch was zu ergänzen hat soll das bitte gerne tun


achja, und einen RS an der Schule zu haben is wirklich unwahrscheinlich, im Zweifelsfall würde ich dann wohl unseren Betreuungslehrer dazuholen, der is RS und hat Weisungsbefugnis, dann kann glaub ich aus unserer Sicht nichtmehr viel schiefgehen...

LG und nochmal vielen Dank für die vielen schnellen Antworten
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29.10.2008, 16:24
Die Möglichkeit eines RS in Form eines Schülers ist eigentlich nur an weiterführenden Schulen geben, bei dene die Schüler in der Regel ü!8 sind, z.B. Gymi, Fos, BOS etc.

Wobei nen LehrerRS au ziemlich selten, jedoch auch dementsprechend gut is.

Kein Problem.
Dafür sind die erfahreneren User ja da ;-)
Quod licet Iovi, non licet bovi.

08.02.2009, 13:35
Ich wäre generell vorsichtig mit diesem Thema.
Übrigens ist es letztlich egal, wie ein Formular aussieht oder welchen Text Euer potentieller Patient unterschreiben soll. Ein Jurist wird immer argumentieren, dass die Unterschrift unter Druck entstanden ist. Letztlich muss man sich gut überlegen, ob nicht sogar der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist, wenn der Patient dazu gedrängt wird, eine wie auch immer geartete Erklärung zu unterschreiben.

Besser: Die Sanis schreiben sich ein Gedächtnispotokoll in dem alle Zeugen benannt werden, die die Behandlungs- oder Mitfahrtsverweigerung mitbekommen haben.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.02.2009, 13:41
Eine Dokumentation auf dem Behandlungsprotokoll ist eigentlich ausreichend. Hier sollten eh alle beteiligten Personen vermerkt sein.

Bei Minderjährigen sieht es natürlich anders aus. Hier erfolgt ggf. eine "Geschäftsführung ohne Auftrag".

08.02.2009, 17:44
Also in einem Schulsaitätsdienst ist es nicht notwendig extra ein solches Formular speziell zu drucken und einzusetzen.Ihr habt ja auch überhaupt keine Verantwortung zu tragen, die liegt nämlich immer bei der Schule, sprich Schulleitung.
Ein gut organisierter SsanD fertigt für jeden Einsatz und Patienten ein Notfallprotokoll und sollte der Fall mal auftreten dass jemand keine Behandlung oder weitere Versorgung durch den RD wünscht so könnt ihr das unter " Bemerkungen " aufführen und umgehend einen verantwortlichen Lehrer ( Pausenaufsicht, Klassenlehrer o.ä. ) hinzuziehen. Ihr schildert ihm dann den Fall und gebt ihm sachliche und fachliche Hinweise was eben hier von Nöten wäre um den Pat. vor weiterer gesundheitlcher Schädigung zu schützen. Dann hat der Lehrer die Entscheidung wie weiter verfahren wird und nicht ihr als Schulsanitäter. Rechtlich gesehen kann euch hier auch keiner was da wie schon gesagt die Verantwortung der Durchführung von Hilfeleistunen an einer Schule bei der Schulleitung legt. So hatte ich es damals an unserem Schulzentrum angeordnet und es gab nie Probleme.

Wie im RD verfahren wird das ist ne ganz andere Kiste und hat mit einem Schulsanitätsdienst in keinster Weise etwas gemeinsam ...

Gruß Jürgen

08.02.2009, 19:38
Ich stimme Jürgen da voll zu, und desweiteren kann man ja in der Leitstelle anrufen und sagen, dass der Patient keine Behandlung wünscht aber U18 ist und ihr meint er bräuchte Hilfe. Der Dispo wird euch dann sicherlich einen Teil der Entscheidung abnehmen
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

08.02.2009, 19:44
Wenn die Leitstelle in Form eines Notrufes von der Situation vor Ort erfährt dann wird der Disponent ohne groß zu zögern das entsprechende Rettungsmittel und ev. sogar die Polizei zu euch schicken. Alles weitere klärt sich dann 100%ig vor Ort ...

Gruß Jürgen

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