Original von LevSani
Im Rettungsdienst sieht die Sache ganz anders aus. Der Angestellte im hauptamtliche Rettungsdienst ist ein Verwaltungshelfer und ist somit zu einigem mehr berechtigt. So darf er zum Beispiel Platzverweise erteilen. Unmittelbaren Zwang darf er aber nicht anwenden, er darf also keinen fesseln. Hierzu wird die Polizei zur Amtshilfe herangezogen, jedoch geschieht dann das Fesseln durch die Polizei im Auftrag des Rettungsdienstes, also des jeweiligen Führers.
Lev, du verwechselst da ein bisschen was.
Trennen muss man Zwangseinweisung, und Notwehr, und Jederman-Festnahme. Die Links hier im Thread sind dazu ganz gut
Im Rettungsdienst sieht die Sache eigentlich rechtlich genau so aus wie mit jedem sonst. Übrigens leg ich mich da auch nicht mit Muskelprotzen an
Soll der den RTW auseinander nehmen, mir doch egal. Als Fortbildung wird in meinem Kreis grad "Deeskalation" einen ganzen Tag lang gelehrt. Leider gehts da nur um Selbstverteidigung. Das macht sicherlich Spaß, und bisschen Sport tut auch gut, aber führt manche Kollegen zur Selbsteinschätzung sie können sich effektiv wehren (in einem RTW!!!) gegen fast jeden Gegner, weil sie es einen Tag auf der Matte geübt haben.
Als ehemaliger Grüngurt in Karate kann ich nur sagen, wenn man nicht ständig trainiert, und auch mal eins in die Fresse kriegen kann ohne zu weinen (gibts das noch?), dann kann man ordentliche Verteidigung auf der Straße auch vergessen.