Rechtliches bezogen auf die Schule

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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17.08.2011, 20:39
Tja, bei uns klappt das ganz wunderbar. Das geht allerdings nur, wenn alle mitziehen und absolut gehandelt wird. Sobald irgendwo gezögert wird hat der Lehrer ne Chance euch gegeneinander auszuspielen.

Meinetwegen auch Strafversetzt, hauptsache sie sind weg.
Wenn man nur versucht eine direkte Reaktion der Schulleitung auf ein bestimmtes Ereignis zu erzielen ist dies vielleicht etwas einseitig gedacht. Sowas funktioniert nur bei Schweren Vergehen. Eine Beschwerde hat nicht unbedingt das Ziel, dass sich sofort etwas ändert. Vielmehr geht es darum den eigenen Standpunkt bekannt zu machen und der Schulleitung Einsicht in Probleme und Spannnungsverhältnisse zu bieten. Wenn es keine Beschwerden gibt muss diese sonst davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist, der Lehrer wird ja schwerlich sagen, dass seine Entscheidungen unpopulär sind / verfehlungen freiwillig zugeben. Daher ermöglichen Beschwerden (im Plural, vom Kolletiv, über längere Zeiträume) es der Schulleitung überaupt erst Konflikte zu erkennen und vor allem deren Tragweite einzuschätzen. Dieses Wissen ermöglicht es ihr dann auch langfristig zu euren Gunsten steuernd einzugreifen. Dies kann indirekt geschehen, indem Sie bei Entscheidungen, die sie zu fällen hat und euch und den Lehrer gegenüberstellen, z.B. wenn eine Notenvergabe vom Lehrer unsauber ausgeführt wurde und die Schulleitung entscheiden muss, ob diese trotzdem gültig ist, euch den Vorzug gibt oder aber direkt. So kann sie mit dem Lehrer über die Beschwerden reden, was zwar nicht unbedingt materielle Konsequenzen hat, allerdings im Regelfall den Lehrer in Erklärungsnot bringt, solange die Anschuldigungen Begründet sind. Solche Gespräche sind meistens für den betreffenden Lehrer sehr unangenehm und geneigt ihn so einzuschüchtern. Außerdem kann die Schulleitung Kompromisse erwirken. Zwar kann sie den betreffenden Lehrer nicht unbedingt anweisen etwas so zu tun, aber den Vorschlag eines Vorgesetzten zu missachten oder gar zu verneinen ist nie gut und der betreffende Lehrer wird sich dies auch sehr genau überlegen, sollte er / sie nicht vorhaben in nächster Zeit den Beruf zu wechseln.
Eine Schulleitung wird selten etwas nach nur einer Beschwerde unternehmen. Viele Beschwerden zwingen sie jedoch zum Handeln, schon allein aufgrund der Tatsache, dass das Anhören einer jeden Beschwerde Zeit kostet und Schulleitungen davon chronisch zu wenig besitzen. Ein Handeln ist ab einer gewissen Beschwerdedichte also aufgrund von rein arbeitsökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll. Wenn sich eine Schulleitung allerdings die Beschwerden von Schülern nicht mehr anhört so muss auf diese von Elternseite Druck gemacht werden, spätestens wenn die Schulbehörde anruft und fragt warum bei ihr denn ein Haufen Beschwerden liege ist eine Schulleitung im Zugzwang.
Benötigt werden natürlich immer mehrere Personen, die das gleiche wollen, einer Linie folgen (sowas muss organisiert werden, sonst pflückt euch ein Lehrer einzeln auseinander), ZEIT, und ein gewisses rethorisches Mindestgeschick derer, die mit den Entscheidungsträgern reden. Wenn es Ausreißer gibt müssen diese vorher bekannt sein und man muss sich von diesen distanzieren, sonst gibt es das fällige Gegenargument "aber xy findet das doch ganz toll". Auch darf nicht aufgeben werden,am Anfang wird es im Regelfall erstmal noch schlimmer.
Eine gute und euch geneigte SV kann hier sehr hilfreich sein und reduziert Verluste in Form von schlechten Noten, Strafaufgaben usw drastisch. Es geht allerdings auch ohne.

Ach ja, wir waren auch immer die schlimmste Klasse, die sie je erlebt hatten, ebenso wie die beiden Parallelklassen...



Ich laber mal wieder, ist nur Phase, geht auch wieder weg >.>
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

17.08.2011, 22:51
hehe, irgendwie muss ich ein bisschen lachen - was labern wir hier eigentlich (in schriftlicher Form) ?
irgendwie ist man jetzt beim "Wie schwärze ich die Lehrer am betsen bei der Schulleitung für Dinge an, die eigentlich eh keine Sau interessieren" angekommen
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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- Abi 2012 -
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15.09.2011, 17:30
Ja ich habe ein Problem...
Also, es ist meiner Meinung nach weniger ein Problem für mich als für meine Lehrerin, aber deswegen frage ich hier.

Folgende Situation:
Wir hatten heut statt Deutsch, Französisch vertretung mit unsere Französisch Lehrerin. Ziemlich am Ende der Stunde (ca. 10 vor dem Klingeln) waren es alle schon ziemlich Laut nach dem langen Tag. Ein Mädchen auf der anderen Seite machte irgentwelche Grimassen. Ich habe sie dann komisch angeguckt. Ich machte so ein "was machst du da?" Lächeln, und um es nur nebenbei zu bemerken: Ich habe in diesem Moment in keinster Weise den Unterricht, oder sonst noch wen gestört...
Die Lehrerin rief plötzlich meinen Namen und fragte, was ich mache und wieso ich lache. SIe meinte so ein Verhalten wäre einfach unverschämt.
Da das nicht das erste mal war, dass sie so grob zu mir war und immer mich aus der Masse rauspickt, hatte ich diesmal, anstat wie sonst einfach meine Klappe zu halten und nichts zu ihr zu sagen, meinen Mund aufgemacht. Ich sagte, dass sie immer mich so agreifft und dass es von ihr unverschämt ist mich immer genau dann, wenn ich nichts mache raus zu picken und mich so anzugreiffen.
Sie meinte dann, das ich nicht so mit ihr reden kann, dass sie unverschämt sein und so und dass sie einen Elternbrief schreiben wird und mich eintragen wird.
Am Ende der Stunde kammen mein Freund und ich zu ihr und versuchten ihr zu erklären, dass sie sowas nicht machen darf, da ich nur meine Meinung gesagt habe. Glücklicherweise haben wir in PoWi grad das Thema Recht, deswegen wussten wir beide genau was wir sagten und hatte noch das Grundgesetz bei uns als Kopie. Deswegen nannten wir ihr noch den "genauen Standort" dieses Gesetzes.
GG Art. 6 Abs. 1. Meinungsfreiheit.
Wir sagten ihr, dass ich sie in keinster Weise beleidigt habe, sondern nur meine Meinung frei äußerte und sie mich deswegen nicht in welcher Art auch immer benachteiligen/bestrafen/benoten darf.
Sie meinte danach nur, dass wir (sie und ich) morgen zum Schulleiter gehen werden.

Was meint ihr dazu?
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

15.09.2011, 17:37
Das Problem war, wie du mit ihr diskutiert hast. Das war, so wie es hier kllingt, wohl kaum akzeptabel. Du solltest lernen, so zu handeln, dass die Folgen dir nicht schaden.
Mein Verein: DLRG
Meine Ausbildung: Sanitäter und Wasserretter

15.09.2011, 17:57
Das GEschpräch noch im Unterricht war so:
Ich: "Nein, tut mir leid, aber ich finde es unverschämt von ihnen mich einfach jedes mal so anzugreiffen."
Sie: "Unverschämt?! Das konn doch nicht sein. Es ist unglaublisch von dir mich unverschämt zu nennen. So was macht man nich!!"
Ich: "Es ist meine Meinung und ich habe sie grade nur geäußert. Ich habe sie in keinster Weise beleidigt. Ich finde es nur unverschämt mich einfach so anzugreiffen. Ich habe es als angriff empfunden."
Sie:"Nein, das trag ich jetzt ein. Ich schicke ienen Brief ein deine Eltern."

Nach dem Unterricht

Freund:"Das dürfen sie nicht. Er hat nur seine Meinung gesagt und das darf er. Es ist ein Grundgesetz. Sehen sie? (Zeigt den Artikel und liest ihn nochmal vor). "
Ich:" Sie dürfen mich, nur weil ich mich angegriffen gefühlt habe und dann meine Meinung sagte, nicht in irgenteiner Weise benachteiligen, mit Noten oder sonst noch was."
Sie:"Das reicht (ohne Wut oder so was). Ich habe dich jetzt eingetragen. Ichwerde einen Brief an deine Eltern schreiben und wir gehn jetzt zum Schulleiter."
Ich: "Ich habe jetzt Unterricht" (Es war Mittagspause)
Sie: "Dann gehn wir morgen da hin"

Ich hab mich dann abgewendet. Als wir den Raum verlassen haben, haben viele aus meine Klasse mir zugestimmt.
Ich bin dann zu unserem Treffen der San-AG jeden Donnerstag gegangen.
Dort habe ich noch meinen Kumpel aus der E (10 Klasse) gefragt. Übrigens ist er ein sehr Kluger Junge. Er kennt sich gut mit diesem Thema aus und ist generell gut in der Schule.
Er hat mir voll und ganz zugestimmt und sagte Zitat: "Unser Schulleiter ist nicht blöd. Er wird dich verstehen und gut (für dich) regeln"
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
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15.09.2011, 18:02
Wie gesagt, der Effekt für dich war nicht gut. Du wirst mit den Folgen leben müssen. Ich hoffe nur für dich, dass du das Problem irgendwann verstehst.

Es geht nicht immer darum, recht zu haben, das musste auch ich lernen.

Edit: Glaubst du, dein Kumpel aus der 10. hätte genauso gehandelt? ich glaube nicht, zumindest nach dem, wie du es mir beschrieben hast.
Zuletzt geändert von Zeuschen am 15.09.2011, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
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15.09.2011, 20:09
Also ich meine zu erkennen was dieser Frau fehlt und warum sie so zickig reagiert hat - aber aus verständlichen Gründen werde ich den Grund hier nicht nennen ;)
Vielleicht kommt der eine oder andere ja durch nachdenken darauf was ich meine :D

Gruß Jürgen

15.09.2011, 20:34
Im Zweifelsfall die Polizei zu Klärung der Sache hinzuziehen...



Bild
Zuletzt geändert von gorld am 15.09.2011, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

15.09.2011, 20:38
Bitte gehen sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen!

Nee mal im Ernst: Aus Diskussionen mit Lehrern kann man nur als Verlierer rausgehen. Also frei nach dem Motto der Klügere gibt nach, einfach die Fresse halten oder mit den "Konsequenzen" wie einem voll schlimmen Elternbrief oder einem noch lächerlicheren Klassenbucheintrag leben. Auf deinem Abschlusszeugnis steht das dann eh nicht drauf und das ist das einzige was später interessiert.

Grüße
Berliner Schildkröte

PS: Onkel Jürgen :D
High-water Food Service
Private Coffee, 3. preußisches Sanitätsgeschwader Berlin

15.09.2011, 20:44
Was für ein Käse. Ist es doch nicht wert, sich darum zu kümmern. Wenn Du der Meinung bist, im Recht gewesen zu sein, dann kannst Du das Deinen Eltern ja schildern. Sie bekommen einen Brief von der Lehrerin. Und ?? Den können sie dann zur Kenntnis nehmen und gut ist. Warum regst Du Dich denn auf?

Lebensratgebermodus an:

Wenn Dein Lehrer oder Dein Chef Dich anschnauzen, dann sagst Du einfach: "Ja, ist gut, Sie haben recht." Fertig. Wenn man nichts gewinnen kann, ist es nicht sinnvoll, zu kämpfen. Hast Du im Ernst erwartet, dass die Lehrerin vor allen Schülern oder vor Deinem Freund nachgibt und so Schwäche eingesteht? Das geht schon mal gar nicht.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

15.09.2011, 20:46
Original von Don Spekulatius

Wenn Dein Lehrer oder Dein Chef Dich anschnauzen, dann sagst Du einfach: "Ja, ist gut, Sie haben recht." Fertig. Wenn man nichts gewinnen kann, ist es nicht sinnvoll, zu kämpfen. Hast Du im Ernst erwartet, dass die Lehrerin vor allen Schülern oder vor Deinem Freund nachgibt und so Schwäche eingesteht? Das geht schon mal gar nicht.


Das war es, was ich sagen wollte :D
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Meine Ausbildung: Sanitäter und Wasserretter

15.09.2011, 21:28
Oooh, ihr kennt meine Eltern net.... Was "verhalten im Unterricht" angeht ist mit denen net zu Spaßen...

Sie meinte mit dem Eintrag , beim Besprechen nach der Stunde, einen Eintrag in die Akte...
Aber im Grunde habt ihr alle Recht.
Es war eben nur nicht das erste mal, dass sie mir solche Vorwürfe macht. Diesmal ist es einfach rausgekommen. Ich kann und will es aber nicht einsehen, dass da meine Eltern und der Schulleiter reingezogen werden. Können Leherer denn nicht VERSUCHEN Konflikte selbst zu lösen?
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
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Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

16.09.2011, 05:42
Als Vater würde ich darauf bestehen, in solche Dinge "hereingezogen" zu werden. Nicht um meinem Sohn Ärger zu machen, sondern um zu wissen, was ihn bedrückt und belastet.
Zum zweiten: Sie wollte Dich nur rüffeln. Eskaliert ist die Sache doch nur mit Deinem Widerspruch vor der Klasse. Die Lehrerin weint sich bestimmt gerade bei ihrem Lebensabschnittsgefährten aus, warum diese Schüler nicht mal VERSUCHEN können, solche Konflikte allein zu lösen, anstatt sie vor der Klasse bloßstellen zu wollen. Wahrscheinlich gibt es im Lehrersanitätsdienstforum dazu auch gerade einen Thread.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

16.09.2011, 08:20
Original von Don Spekulatius
Wahrscheinlich gibt es im Lehrersanitätsdienstforum dazu auch gerade einen Thread.


Ein solches Forum gibt es natürlich noch nicht (sollte man mal ändern) - aber in anderen Foren für Referendare oder fertige Lehrer (gerne auch doppeldeutig zu verstehen ;) ) sind Diskussionen über Schüler, die einen vor der Klasse bloßstellen, an der Tagesordnung ;)

Generell ist es so, wie schon viele erwähnt haben: Konflikte löst man auch zwischen Schülern und Lehrern am besten unter vier Augen. Wenn mir ein Schüler mit oben bechriebenen Verhalten auffällt, könnte ich da an sich schon reininterpretieren, dass er gerade andere Schüler ablenkt. Wenn auf einen Hinweis dann eine Diskussion vor der Klasse folgt, ist der Unterricht dann halt doch gestört. Ob ich einen Schüler allerdings wirklich wegen eines schrägen Blicks ermahnen würde.... das steht auf einem anderen Blatt ;)
Caro, 28, Lehrerin.

29.09.2011, 18:55
Hallo Titanus,

wenn du dich im Unterricht ordentliche benimmst und nicht störst, wirst du nicht gemaßregelt.

Etwas Respekt gegenüber den Lehrern wäre auch angebracht. Sich auf die "Meinungsfreiheit" zu berufen, ist da nicht gerade hilfreich.

Ob die pädagogische Maßnahme "Aufstehen" sinvoll ist, sei dahingestellt. Sie ist aber sicher nicht entwürdigend und daher zulässig.
(Beim Eckenstehen mit dem Gesicht zur Wand wäre dies m. E. nicht der Fall).
Ordnungsmaßnahmen und pädagogische Maßnahmen sind i. d. R. im Schulgesetz der Länder geregelt.

@ Onkel Jürgen: Ich bin entsetze, dass du dich hier am Lehrer-Bashing beteiligst. Hätte ich von dir nicht erwartet ...

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

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