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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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Darf man bei einer Krankmeldung weg gehen?

26.10.2011, 15:54

Wurde gestern vom Nachmittagsunterricht Krankgemeldet und bin zu einem (auch kranken) Freund gegangen. Habe ihm sein Fahrrad gebracht und dannach noch 2 Stunden mit ihm gezockt. Ca von 3-5..
Ist das erlaubt? Darf man mich deswegen Nachsitzen lassen?

26.10.2011, 16:05

Hi!
Also ich glaube nicht, dass da Nachsitzen das richtige ist.

Man sollte eher sowas anwenden wie:
Schreibe 100 mal: "Ich melde mich nur krank, wenn ich auch krank bin!"

Wer mir seinem Freund zocken kann, der kann auch zur Schule.
Zuletzt geändert von LevSani am 26.10.2011, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.

26.10.2011, 16:09

Ich saß auf deiner Couch und er hat gezockt..

Ich hatte leichtes Fieber Husten und Schnupfen, so nicht in die schule zu gehen, ist verständlich oder?

26.10.2011, 16:10

Dein Fehlen wird immer noch vom Lehrer entschuldigt - oder auch nicht. Wenn jemand gesund genug ist um durch die Landschaft zu rennen und dann noch stundenlang zu zocken, dann würde ich mir auch überlegen ob ich das Fehlen entschuldige bzw. das Fehlen einfach nur als Schwänzen interpretiere und darauf insistiere, daß die Zeit nachgearbeitet wird.

26.10.2011, 16:10

Aber in der Zeit beim Freund rumgammeln?!

26.10.2011, 16:10

Original von blixen
Ich saß auf deiner Couch und er hat gezockt..

Ich hatte leichtes Fieber Husten und Schnupfen, so nicht in die schule zu gehen, ist verständlich oder?

So nicht zum Kumpel zu gehen ist verständlich, oder?
Ja? Dann bleib daheim.
Nein? Dann geh in die Schule.

26.10.2011, 16:11

Wie gesagt, meine Meinung dazu ist, wer so fit ist, dass er Freunde besuchen kann, der ist auch fit genug für die Schule.

Und wer das nicht kapiert, der muss auch mit Strafe rechnen.
So ist das nunmal, wer Scheiße baut, der muss das auch nachher ausbaden.

Und fürs spätere Berufsleben: Da muss man sich nicht wundern, wenn man wegen so einer Aktion ne Abmahnung bekommt.

26.10.2011, 16:12

Gibt es darüber ein Gesetz?

26.10.2011, 16:14

Guck mal in der Schulordnung nach, ich gehe mal davon aus, dass du fündig wirst.

Und sonst guck mal hier

26.10.2011, 16:15

Ich Google schon 3 Stunden lang und finde nichts dazu. Bin ja auch auf diese Seite hier gestoßen.

26.10.2011, 16:18

Gut, dann will ich dir mal die Lösung deines Problems sagen:

Bade die Scheiße selbst aus, die du gebaut hast und versuch erwachsen zu werden. Mach dich nicht lächerlich.

26.10.2011, 16:19

Zu geil dieses pubertäre Rechts-rumgesülze.

Wer war des letztens mit "Sie dürfen mich nicht bestrafen weil ich laut Art. 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit habe"....? :D

26.10.2011, 16:23

Es stört mich nicht 2 Stunden nachsitzen zu müssen. Ich mag unseren Rektor nicht und habe gehofft, dass er sich Gesetzlich irrt und ich ihm so mal eins auswischen kann.
Zuletzt geändert von blixen am 26.10.2011, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.

26.10.2011, 16:25

Wow, herzlichen Glückwunsch!

Eine Bitte an die Mods:
Störenfried eliminieren, Thread vernichten! :evil:

26.10.2011, 16:26

LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL

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