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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
Thema gesperrt

13.03.2012, 19:35

Original von Corlando
Original von caro87
Zwingen, etwas für immer zu verlassen.





Der arme Lehrer darf nie wieder in den Raum? :p

Bild

13.03.2012, 19:39

Original von Corlando
Einen Lehrer höflich aus dem Raum bitten ist aber etwas ganz anderes als in rauszuschmeißen, so wie du es oben geschrieben hast..


Deshalb habe ich auch das rausschmeißen in " gesetzt.

13.03.2012, 19:56

Original von krumel
Klar darfst du den Lehrer rausschmeißen.
Wenn er dem nicht nachkommt schreibst du ihm einfach einen Platzverweis aus. Sollte er dem nicht nachkommen ist ganz klar geregelt das die Schulsanitäter den mitgeführten Taser oder notfalls auch den AED als "unmittelbaren Zwang" anwenden dürfen. Einfach so lange Tasern bis der Lehrer geht.

Langfristig empfiehlt es sich dann noch vor Gericht eine "Restraining order", sprich eine gerichtliche Verfügung zu erwirken. Im Idealfall eine die den Einsatz tödlicher Gewalt z.B. durch Schusswaffen legitimiert.


Geil - aus dem Forum hier wird ja doch noch etwas :D

13.03.2012, 20:15

Ganz alternativ kann man auch den SSD (SchulSicherheitsDienst) zur Unterstützung rufen :D

13.03.2012, 20:56

Original von Oskar
Ganz alternativ kann man auch den SSD (SchulSicherheitsDienst) zur Unterstützung rufen :D


Genau das mache ich!

13.03.2012, 21:21

Bild

:D

14.03.2012, 05:29

Original von Don Spekulatius
Original von krumel
Klar darfst du den Lehrer rausschmeißen.
Wenn er dem nicht nachkommt schreibst du ihm einfach einen Platzverweis aus. Sollte er dem nicht nachkommen ist ganz klar geregelt das die Schulsanitäter den mitgeführten Taser oder notfalls auch den AED als "unmittelbaren Zwang" anwenden dürfen. Einfach so lange Tasern bis der Lehrer geht.

Langfristig empfiehlt es sich dann noch vor Gericht eine "Restraining order", sprich eine gerichtliche Verfügung zu erwirken. Im Idealfall eine die den Einsatz tödlicher Gewalt z.B. durch Schusswaffen legitimiert.


Geil - aus dem Forum hier wird ja doch noch etwas :D

Der letzte Absatz war auch extra für dich;)

Ich wäre ja für ne Walther P99 als Standard für den SSD..Für besondere Ereignisse vielleicht noch ne SIG550.... Dann ist Ruhe im Klassenzimmer:D

14.03.2012, 07:05

... man könnte auch noch den SMD (Schul-Militär-Dienst) rufen.
Gegebenenfalls wird in jedem Notfallrucksack auch noch die Arctic Warfare empfohlen!

14.03.2012, 09:48

Bild

14.03.2012, 09:59

LMAO

14.03.2012, 17:24

Sebi, nen Gag breitzulatschen kommt nicht gut.

14.03.2012, 17:27

Moderation ?(

14.03.2012, 17:34

Original von leuchtreklamefahrer
Moderation ?(

Sowas haben wir? 8o

14.03.2012, 18:04

Original von gorld
Sowas haben wir? 8o



Ja, so was gibt es hier. Nur manchmal ist es einfach besser sich erstmal zurückzulehen und zu genießen.

[mod]
So, nun ist aber Schluß!

1. BTT
2. ... und das dürfte schon ausgelutscht sein, oder?
[/mod]

14.03.2012, 18:26

Hallo,
kann sein, aber dennoch möchte ich noch kurz die Situation an unserer Schule schildern:

Bei uns ist es leider so, dass das 'Behandlungszimmer' in dem 'geschützten' Bereich, also in dem Bereich der Lehrer, liegt. Das ist total doof...
Dennoch ist es so, dass wir den Lehrern sagen dürfen, sie sollen uns bitte nicht stören.
Sie akzeptieren das auch, da wir es so ausgemacht haben.
Allerdings ist die Sekretärin bei uns, um zu sehen, was wir machen...

Liebe Grüße,
Sebi

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