Sauerstoffgabe durch "Ersthelfer"

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25.02.2009, 14:29
Hallo zusammen!

Ich möchte hier keine Diskussion lostreten, in wiefern eine Sauerstoffgabe durch "Ersthelfer" sinnvoll ist oder nicht, welche Gefahren sie birgt usw.
Was ich suche sind offizielle Stellungnahmen (z.B. der BÄK), Gerichtsurteile und ähnliches, die sich mit der Sauerstoffgabe durch "Ersthelfer" befassen.
Den Begriff "Ersthelfer" habe ich deswegen in Anführungszeichen gesetzt, weil ich hier vor allem von professionellen (Erst-)Helfern im Sinne von Sanitätshelfer o.ä. spreche. Also alles, was nicht RD ist, aber SanDienste stellt.

Ich freue mich auf viele Quellenangaben!

Vielen Dank schonmal
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

25.02.2009, 14:50
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

25.02.2009, 15:00
Hier ein Link zu Ersthelfern. Zu beachten ist Page 6 Absatz 10, Mindestausrüstung der Ersthelfer

[url]http://209.85.129.132/search?q=cache:2gQB05coWVkJ:[URL]www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/publikationen/ausschussrettungswesen/eckpunkte_ersthelfersysteme.pdf+Sauerstoffgabe+durch+Ersthelfer&hl=de&ct=clnk&cd=14&gl=de&client=firefox-a[/url][/URL]
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 25.02.2009, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.

26.02.2009, 11:43
Ich kann Jürgens Link leider nicht öffnen, aber beide Links verweisen irgendwie auf eine Veröffentlichung des Bayerischen Innenministeriums, oder?

Auf was beziehen sich diese "Ersthelfersysteme"? Wenn ich das richtig verstehe, sind in dem speziellen Fall First Responder oder HvO gemeint, die durch die Leitstelle alarmiert werden. Ich weiß nicht, ob man das so 1:1 auf den SSD übertragen kann, weil 1. Bezieht sich die Quelle auf Bayern, da ist eh alles anders ;-) , 2. Ist in Schulen auch wieder alles anders als außerhalb und 3. In dem Konzept wird von volljährigen Helfern ausgegangen.

Allerdings finde ich es gut, dass es solche einheitlichen Empfehlungen gibt, muss mich mal schlaumachen, wie das hier in NDS gehandhabt wird.
... sagt der Malte!

26.02.2009, 12:29
Vielen Dank für eure Links!

Ja, der Link, den Jürgen gepostet hat, ist der gleiche, wie der vom Don.
Da sich meine Frage aber nicht auf den SSD bezieht, sondern auf "normalen" SanDienst, war das schonmal sehr hilfreich.

Wenn noch jemand weitere Quellen kennt, bitte einfach auch hier reinposten!
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

27.02.2009, 07:09
Medizinischer Sauerstoff ist ja ein Medikament. Also erstmal eigentlich eine Sache eines Arztes. Bei den HiOrg ist das wohl so geregelt das der Verbandsarzt eine Daueranweisung gibt die das dann abdeckt.

Doof ist das dann für einen Schulsanitätsdienst der nicht von einer HiOrg sondern direkt von der Schule geleitet wird. Da gibt es keinen verantwortlichen Arzt. Wir haben nämlich das gleiche Problem mit unserem BZ-Gerät.

27.02.2009, 14:04
Danke, so weit war ich auch schonmal. Wobei ich nun gehört habe, dass es wohl eine "Empfehlung" oder irgendwas anderes offizielles geben soll, das die Sauerstoffgabe durch entsprechend geschulte "Ersthelfer" erlaubt.
Nur konnte mir bisher keiner eine OFFIZIELLE Quelle dazu geben. Ein "ich denke" oder "ich hab mal gehört" oder "bei uns wird das so gehandhabt" bringt mich nicht weiter.

Und es geht mir prinzipiell mal NICHT um den SSD, sondern um SanDienste, die offiziell von einer HiOrg oder einem privaten Unternehmen gestellt werden.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

27.02.2009, 15:18
Also ich denke mal, dass du die " offiziellen Quellen " in der jeweilgen Hiorg selbst oder auch einem privaten Unternehmen finden kannst. Dort werden ja von oberster Stelle Handlungsanweisungen rausgegeben wie gearbeitet werden soll, was man darf oder nicht und wie z.B. auch Führungsstrukturen gegliedert sind.
Ist z.B. bei uns in der Feuerwehr so, da wird so ziemlich alles was man sich denken kann in Dienstanweisungen oder bei Bedarf mit Tagesanordnungen geregelt. Es müsste doch mit dem Teufel zugehen wenn du da nicht fündig werden würdest.
Dass die Ärztekammer z.B. für dieses Thema ne Stellungnahme mal erarbeitet hat ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Gruß Jürgen

04.03.2009, 12:23
Ja, klar, an irgendein Papier vom Bundesarzt oder so lässt sich bestimmt kommen. Das stell ich mir nur n bissle umständlich vor, deswegen dachte ich, dass es da doch bestimmt was in den unendlichen Tiefen nes Internets geben muss. Und nachdem hier ja der ein oder andere Fachmann rumspringt dachte ich, es wär mal nen Versuch wert.

Danke für eure Antworten!
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

30.12.2009, 18:31
Ich kopiere mal aus einem anderen Thema folgende Frage:

Zitat: Sofern der Hersteller diesen für medizinsche Zwecke vorsieht, mußte er darunter fallen.


Das ist mal eine klar Antwort, danke! Nächste Frage: Dass es, wenn es sich um ein medizinisches Produkt handelt, unter das MPG fällt, liegt ja eig. fast schon auf der Hand. Ist denn dann eine Einweisung - wie bsps. bei Defis oder Beatmungsgeräten - notwendig? Ich meine mich zu erinnern, dass Sauerstoffinhalationsgeräte davon ausgenommen sind...


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