Switch to full style
Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
Antwort erstellen

San-A und Führerschein

14.08.2013, 06:40

Eine Frage die sich mir stellte als ich darüber nachdachte, wann ich den Führerschein mache.
Darf ich mit einem San-A den Führerschein machen oder muss ich nochmal einen EH- Kurs machen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Zuletzt geändert von Saxo am 14.08.2013, 06:42, insgesamt 2-mal geändert.

14.08.2013, 09:50

Das hängt von Deiner Zulassungsstelle ab ... je nachdem, wie fit die Mitarbeiterin/Mitarbeiter da ist. Schlimmstenfalls müsstest Du nachweisen, dass die Ausbildung gleich- bzw höherwertig ist. Da ist es einfacher, sich von einem Ausbilder nochmal n LSM-Schein unterschreiben zu lassen.

Ich hatte damals bei meinem LKW-Führerschein das "Glück", dass wenige Wochen vor mir ein anderer Rettungsassistent die Diskussionen mit dem Amt erfolgreich geführt hat, dass seine Ausbildung höherwertig als ein EH-Kurs ist .... da hat die Mitarbeiterin meine RA-Urkunde dann gleich anerkannt als "EH-Schein". :P

14.08.2013, 12:22

Okay also ist das nur davon ob mir mein Zulasser vertraut oder nicht?
Lustige Regelung.:-D

14.08.2013, 13:03

Nein nicht ganz, ist ja schließlich alles geregelt in Deutschland: Fahrerlaubnis-Verordnung §19 Absatz 5: "Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage [...] einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)."

Je nach Behörde hat sich das schon rumgesprochen (Fahrerlaubnisbehörde) oder eben häufig auch nicht (Bürgeramt). Wenn man einen LSM-Schein rumfliegen hat, sollte man den auf jedenfall auch mal zur Sicherheit mitnehmen.

Grüße
Berliner Schildkröte

14.08.2013, 14:15

Also dürfte ich wenn ich in weniger als 4 Jahren meinen Führerschein mache, keine Probleme haben, oder habe ich das falsch verstanden?

LG Saxo

14.08.2013, 14:26

Original von Saxo
Also dürfte ich wenn ich in weniger als 4 Jahren meinen Führerschein mache, keine Probleme haben, oder habe ich das falsch verstanden?

LG Saxo

Das mit den Jahresfristen ist meines Wissens im Führerschein auch nur ein Gerücht, was von manchen HiOrgs natürlich auch gerne weiterverbreitet wird ;)

14.08.2013, 14:47

Die weniger als 4 Jahre waren darauf gemünzt, dass ich jetzt 14 bin und demnächst 15 werde und dann mit 18 meinen Führerschein mache. Aber danke für die Antwort.

15.08.2013, 11:20

Hast du denn direkt den SAN-Kurs gemacht, ohne vorherigen EH-Kurs..?

16.08.2013, 10:23

Ich habe erst eine kurze EH Ausbildung gemacht und dann einen San - A Ausbildung gemacht

16.08.2013, 11:07

ne Kurze EH Ausbildung? 8 oder 16 Stunden?

16.08.2013, 13:53

Wenn man keinen LKW-Führerschein machen will, völlig egal ob LSM oder EH...

19.08.2013, 10:25

8Stunden

19.08.2013, 15:48

Original von Wie
Wenn man keinen LKW-Führerschein machen will, völlig egal ob LSM oder EH...


Wenn man n SanH macht ists eigentlich nicht egal ;) Bei uns beim DRK in BaWü muss man n 16h EH Kurs vor dem SanH machen :)

19.08.2013, 16:07

Es geht hier ja auch um Kurse vor Führerscheinen, wenn ich das richtig sehe?

19.08.2013, 17:16

Ja :D ich geb zu das war OT von mir ;)
Antwort erstellen