BZ Messen

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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29.11.2015, 11:18
29.11.2015, 18:35
Na dann weiß ich ja Bescheid :rofl:
29.11.2015, 18:48
Echt? Ich habe es nicht verstanden.
29.11.2015, 18:51
Das ist der Typ auf deinem Profilbild ^^
29.11.2015, 19:00
Na da wäre ich ja im Leben nicht drauf gekommen ;) ;) ;)
06.03.2016, 14:18
Neue Information: Unser KV hat das BZ messen in einem 2 jährigen Pilotprojekt erlaubt. Voraussetzung ist SanH und eine Einschulung.
07.03.2016, 16:40
"Medizinischer Durchbruch: Mehrjähriges Pilotprojekt zeigt wider Erwartens der Initiatoren keine Outcomeverbesserung bei präklinischer Bestimmung des kapillären Glukosewerts durch Sanitätshelfer."

(Verzeihung, es war zu schön.)
07.03.2016, 20:35
Na und? Die Eu hat ein zehnköpfiges Expertenteam 3 Jahre mit der Frage beschäftigt, ob man sagen kann : Wasser trinken beugt Dehydrierung vor.
07.03.2016, 21:55
Also dann könnte man ja gerne auchmal ein fünfköpfiges Expertenteam damit beauftragen einzuschätzen, in welchen geringfügigem Maße die Regeln der EU, welche jeder anwendet wann und wie er will und die Abstimmung über unwichtige Beschlüsse irgendwie für die EU Bewohner positv relevant sind.
"Gib bei jedem hundert Prozent, egal was er hat. Sonst gibst du auch bei dem, der hundert Prozent braucht nur fünfzig." -
11.03.2016, 10:07
Was hat jetzt die EU damit zutun?
11.03.2016, 10:10
Wir wiesen damit auf lange, sinnlose Projekte hin.
Aber welche Outcomeparameter erfasst Ihr denn im Pilotprojekt? Wie soll denn nach 2 Jahren entschieden werden, ob es weitergeht oder nicht?
11.03.2016, 10:18
Keine Ahnung, dass klärt alles unsere Kreisbereitschaftsleitung. Wir wissen nur, dass wir es jetzt mit dieser Einschulung dürfen.
11.03.2016, 10:19
Siehst Du - und deshalb der Vergleich mit der EU
12.03.2016, 13:03
Klingt logisch...
16.03.2016, 20:11
Wenn ich einen bewusstlosen Patienten hab,der bekannter Diabetiker ist, dann kann ich davon ausgehen das er wohl bei einer Messung zustimmen würde, dann ist das gesetzlich doch unproblematisch, oder?

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