BZ Messen

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24.11.2015, 20:02
Hallo Zusammen,
wie wird das BZ Messen bei euch gehandhabt? In meiner SAN-Ausbildung haben wir gelernt, dass wir
nicht BZ messen dürfen. Egal ob mit oder ohne Einverständniserklärung, wir dürfen es nicht.
Bei mir in der DLRG ist es ebenfalls verboten. Bei meinem DRK ist es unterschiedlich, ein paar
Leute fragen nach und messen dann den BZ und manche machen es generell nicht.

Wie macht ihr es?

Gruß, Schulsani15
24.11.2015, 22:56
Hallo Schulsani,

ich bin zwar nicht im SSD, aber prinzipiell müsste eigentlich nichts dagegen sprechen.
Wenn ihr nen BZ ohne Erlaubnis messt, wär das Körperverletzung, wenn er jedoch "ja" sagt, ist es rechtlich okay.
Ich würde vor allem bei ner unklaren Bewusstlosigkeit IMMER den BZ messen (denn wenn er zum Beispiel bei 40 ist haben wir schon mal den Grund dafür :) )
Vor allem, da ja eine Hypoglykämie "gefährlicher" ist als eine Hyperglykämie.
_________
Also ich würde nen BZ messen, wenn der Verdacht auf eine Hypo-/Hyperglykämie besteht...

Gruß
Tevlon
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider
25.11.2015, 14:17
Wäre es dann nicht das gleiche, wenn ich den Patenten fragen würde ob
ich einen Zugang bei ihm legen dürfte?
25.11.2015, 16:58
Der Grund, weshalb wir keinen BZ messen dürfen ist, weil wir bei einer bewusstlosen hypoglykämischen Person, um noch mal auf den Zugang zurückzukommen, keine Maßnahmen ergreifen können (besonders wenn man's nicht gelernt hat..)außer dem Rettungspersonal Bescheid zu geben. Die Logik dahinter ist einfach, dass die dann auch selber messen können. Bei einem Diabetiker, der noch voll da ist, könnt ihr ihn ja auch selber messen lassen. Ansonsten dürfen bei uns Sans, die es gelernt haben bei wachen Patienten, wenn es angebracht ist.
25.11.2015, 20:07
Beachtet: Rein rechtlich müsste bei minderjährigen Patienten (oder neudeutsch: Kunden) das Einverständnis der Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Praktisch ist dies nie möglich. Auch einen rechtfertigenden Notstand kann man nur schwerlich argumentieren, da ihr bei einem bewusstlosen hypoglykämischen Patienten nicht intervenieren könntet.
Bei volljährigen, umfassend aufgeklärten Patienten ist es kein Problem. Denen dürftet ihr bei vorhandenem Einverständnis nach Aufklärung (umfassend und wahrheitsgemäss) auch Zugänge legen oder das Bein operieren. ;)

Wir selbst hatten in der Schule ein BZ-Messgerät aber ausser zum Üben wurde das nie verwendet. Auch aus den oben genannten Gründen.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!
25.11.2015, 20:17
lafidi hat geschrieben:Beachtet: Rein rechtlich müsste bei minderjährigen Patienten (oder neudeutsch: Kunden) das Einverständnis der Personensorgeberechtigten eingeholt werden.

Weil der Patient eben rechtlich nicht Kunde ist, kommt es auf die "geistige und sittliche Reife" bzw. "Einsichtsfähigkeit" des Patienten an, sodass eine generelle Grenze von 18 Jahren nicht gezogen werden kann.
25.11.2015, 20:32
Beachtet: Rein rechtlich müsste bei minderjährigen Patienten (oder neudeutsch: Kunden) das Einverständnis der Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Praktisch ist dies nie möglich. Auch einen rechtfertigenden Notstand kann man nur schwerlich argumentieren, da ihr bei einem bewusstlosen hypoglykämischen Patienten nicht intervenieren könntet.
Bei volljährigen, umfassend aufgeklärten Patienten ist es kein Problem.

Wir selbst hatten in der Schule ein BZ-Messgerät aber ausser zum Üben wurde das nie verwendet. Auch aus den oben genannten Gründen


"Rechtfertigender Notstand" ist hier der falsche Terminus - bei dem rechtfertigenden Notstand geht es darum, eine eigentlich verbotene Tätigkeit durchzuführen, um größeren Schaden Abzuwenden (z.B. Einbruch in ein Haus, um von dort einen Notruf abzusetzen, wenn anders nicht möglich oder halt im Rettungsdienst Ergreifung von ärztlichen Tätigkeiten durch Nicht-Ärzte, um gesundheitlichen Schaden abzuwenden).

Was du meinst, ist das "mutmaßliche Einverständnis" - hier geht es darum, dass der Patient zwar nicht einwilligen kann, weil z.B. Bewusstlos, jedoch mutmaßlich in diese Maßnahme einwilligen würde, wenn man ihm in einer anderen Situation die Lage darstellen würde. Und wenn man sich das mal hier am Beispiel klarmacht "Hallo - ich würde, wenn sie bewusstlos wären, bei Ihnen den Blutzucker durch eine Punktion in die Fingerbeere (mäßiger Schmerz, sehr geringes Infektionsrisiko) messen, allerdings wird aus diesem Wert keine direkte Konsequenz gezogen, da die bei einer Unterzuckerung notwendigen Maßnahmen von mir nicht durchgeführt werden können. Da sie bewusstlos wären, käme ohnehin der Rettungsdienst, und dieser würde die Maßnahme Blutzuckermessung ohnehin wiederholen." - würde hier ein Mensch mutmaßlich einwilligen???

Von daher ist eure Arbeitsweise durchaus vernünftig und nachvollziehbar
26.11.2015, 07:27
[quote="Maruseru"] er zum Beispiel bei 40 ist haben wir schon mal den Grund dafür :) )
Vor allem, da ja eine Hypoglykämie "gefährlicher" ist als eine Hyperglykämie.[/

Wie darf man das denn verstehen?
26.11.2015, 17:36
Wenn er nen BZ vom 40 hat, wüssten wir schon mal den Grund für seine Bewusstlosigkeit.

Und Unterzucker ist auf Dauer gesehen gefährlicher als Überzucker.
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider
26.11.2015, 18:37
Aber was können wir dann mir dem Wert anfangen? Eben nichts...
26.11.2015, 19:04
Ich weiß, im SSD ist der Wert nur "nice to know" da ihr im Endeffekt eh nichts dran ändern könnt.
Aber nur weil man nichts "machen" kann, ist das ja kein Grund den BZ nicht zu messen.

Wieso dürft ihr es denn nicht?
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider
26.11.2015, 20:21
Maruseru hat geschrieben:Und Unterzucker ist auf Dauer gesehen gefährlicher als Überzucker.


?( ich bin nach wie vor gespannt....
26.11.2015, 20:32
http://www.diabsite.de/aktuelles/nachri ... 1027c.html

Falls mich ein RS/RA verbessert, akzeptiere ich das gerne :D
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider
26.11.2015, 21:29
@ Maruseru, ganz einfach: Es ist eine Körperverletzung.
26.11.2015, 22:13
Ja. Aber um zu einer Verurteilung zu führen, muss sie tatbestandsgemäß, rechtswidrig und schuldhaft sein. ;)

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