Absicherung auf anderen Außer Schulischen Veranstaltungen

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

26.12.2015, 12:53
Hey Leute,
ich habe dieses Schuljahr einen Schlecht laufenden SSD übernommen und erfahren das mein Vorgänger die Sanni´s einfach mit dem Fahrdienst hat hinfahren lassen zu Absicherungen die ausser der Schule waren und dort dann aufgepasst haben ohne das mein Vorgänger anwesend war.

Ich war geschockt wie ich das gehört habe und jetzt meine Frage :
Unser Bürgermeister hat die Anfrage bei mir gestellt einen Stadtlauf abzusichern aber ich kann meine Sanni´s ja nicht alleine da hinschicken. Ich hab mit unserem Rettungsdienstleiter gesprochen und der sagte er würde 3-4 Sanni´s als Praktikanten mitnehmen. Ich als Leiter würde dann mitfahren damit die Sanni´s einen Erziehungsberechtigten da haben oder was meint ihr?
Ich kenn mich im Paragraphen Jungel nicht aus,
und mein Vorgänger wusste auch nicht bescheid darum kamen solche Missgeschicke
MfG
26.12.2015, 13:36
Wir (also bei uns) dürfen keine Veranstaltung außerschulisch absichern. Das fängt mit dem Problem der Versicherung an und hört mit den Vorschriften zum Sanitätsdienst auf.
26.12.2015, 13:43
okay ja bei uns läuft das über das Jugendrotkreuz soweit ich erfahren Habe und Versicherung bleibt die vom DRK
26.12.2015, 14:19
DRK_Manni hat geschrieben:Hey Leute,
Ich als Leiter würde dann mitfahren damit die Sanni´s einen Erziehungsberechtigten da haben

Erziehungsberechtiger bist du nicht. Maximal Aufsichtsperson, wobei du das nicht alleine sein musst. Bist du selber noch Schüler?

Solche Unternehmungen sollten von allen Seiten abgeklärt werden, also sowohl mit der Schulleitung, die ich dir dann auch weitere Angaben machen kann (Schulveranstaltung,..?) als auch natürlich - wie schon geschehen - mit der die Betreuung übernehmenden HiOrg.

Ansonsten: Herzlich willkommen! Wir haben hier einen Vorstellungsbereich, in dem du dich gerne vorstellen darfst. Manchmal ist es doch ganz nützlich noch ein paar Hintergrundinformationen zu den einzelnen Schreibern zu bekommen... :rose:
26.12.2015, 14:32
Hey Ja also Aufsichtsperson meinte ich auch ,und nein ich bin Ausgebildeter Notfallsanitäter
und hab mich schon Vorgestellt
26.12.2015, 18:33
Also ich bin schockiert, wenn das Plural-S mit einem Apostroph abgetrennt wird.

nein ich bin Ausgebildeter Notfallsanitäter

Geadelter.
28.12.2015, 18:31
ja Don Spekulatius aber das Apostroph wird immer mehr in Mode kommen
28.12.2015, 18:34
Satzzeichen generell.
28.12.2015, 18:36
ja oder Blinken wird auch nicht gemacht heut zu Tage
aber meine Sanni´s sind auch mehr Ghetto Slang gewöhnt.
28.12.2015, 18:44
der ist gut Don
aber mal gucken ob sie die Prüfung am 5.1. bestehen
da achtet die HiOrg besonders auf die Aussprache.
28.12.2015, 18:45
llort
28.12.2015, 18:55
wat
03.01.2016, 19:16
DRK_Manni hat geschrieben:okay ja bei uns läuft das über das Jugendrotkreuz soweit ich erfahren Habe und Versicherung bleibt die vom DRK

So allgemein kann man das nicht unbedingt sagen. Ich kenne die Versicherungen des JRK Mecklenburg-Vorpommern nicht, gehe aber davon aus, dass die ähnlich wie hier in RLP sind. Im Zweifel an den Justitiar vom Kreisverband wenden.

Mitglieder des SSD sind nur dann über das JRK versichert, wenn sie als Mitglieder im Kreisverband/Ortsverein (je nach Struktur bei euch vor Ort. KV fragen!) geführt sind. Dann muss die Veranstaltung als JRK-Veranstaltung geführt werden, mit allem was dazu gehört (Einverständnis, Erscheinungsbild des JRK beachten (Kleidung), Information des Jugendleiters über die Veranstaltung). Selbst dabei wird es dann schwer, zu definieren, warum nur das JRK einen Sanitätsdienst betreut, was normalerweise Sache der Bereitschaft ist. Solltet ihr für den Dienst auch noch Geld erhalten, ist es wichtig, dieses richtig im DRK verbuchen zu lassen. Je nach Finanzsystem kann es sein, dass das Geld allen Gemeinschaften zur Verfügung steht. Bei nicht korrekter Buchung und evtl. Ausweisung von Steuern kann es Probleme mit dem Finanzamt geben.

Du merkst sicherlich, dass ich bei einer solchen Konstellation sehr vorsichtig wäre. Informiere dich bitte genau bei deinem Kreisverband und informiere aktiv alle Beteiligten. Dabei ist genau zu klären (am Besten im gemeinsamen Gespräch), wer das finanzielle Risiko trägt, wie die Versicherung gewährleistet ist, wer das Geld erhält und so weiter.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!


Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

Zurück zu Recht und Gesetz

cron