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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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16.05.2019, 09:09
Wie hat geschrieben:Nicht nur für Notfallsanitäter - auch für Notärzte. :D Denn wer nutzt die LTs denn klinisch, dass man auf die Zahl der Anwendungen kommen würde? Und es ist ja nun nicht jeder Notarzt Anästhesist, sodass man sagen kann, er kann ja einfach immer gleich endotracheal intubieren und selbst da fehlt mir dann persönlich die Rückfallebene.

Nicht ganz. Siehe meine oberen Ausführungen. Beim Notfallsanitäter wird verlangt, dass er die Maßnahme "beherrscht". Tut er dies nicht, ist die Ausübung ein Gesetzesverstoß - unabhängig vom Ausgang. Der Notarzt darf die Maßnahme per se durchführen und muss sich nur rechtfertigen, wenn durch die fehlerhafte Ausübung ein Schaden entstanden ist.

Ist doof formuliert, aber so ist es nun einmal. Die Gesetze in diesem Land werden eben nicht mehr von Juristen, sondern nur noch von Sozialpädagogen und Umweltökonomen geschrieben. Oder im Fall der Grünen von Politikern, die außer dem Führerschein im zivilen Leben noch gar nichts erreicht haben.
16.05.2019, 14:49
Oh, ich hatte natürlich nur die letzten paar Beiträge gelesen - da hast du natürlich recht, das ist interessant. ;-)

Super und wer bringt den NFS die Maßnahme dann bei und bescheinigt das Beherrschen? :D
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

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