Alter Teilnahme Sanitätsdienste

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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24.01.2010, 20:02
Also wenn ich dich als Kollege bezeichne dann kannst du das schon als eine Hochachtung von mir sehen. Also nix mit Ironie ... ;)

25.01.2010, 16:26
-Beitrag gelöscht-
Zuletzt geändert von Thorbi 110 am 25.01.2010, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
14 Jahre; Ausbildung: Notfallhelfer; Leiter SSanD von Saniseite aus; Teamführer 1. SSD Team; Materialwart; Mitglied bei der JF der Stadt Grafin bei München und der MHD Jugend Ebersberg

25.01.2010, 16:34
Ich nehme mal an, dass das bei dir alles mehr oder weniger unter der Hand läuft, also nicht offiziell. Den Notfallhelfer, ich vermute mal das ist sowas wie der SanH, ist ja vermutlich normalerweise auch erst ab 16. Auch kenne ich das so, dass man erst ab 16 auf die Sanitätsdienst darf und dann auch erstmal nur als Praktikant.
Ich würde sagen, dass du da ne Ausnahme darstellst, weshalb ich da jetzt nicht so viel drüber reden würde, da der Schuss auch nach hinten losgehen kann.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

25.01.2010, 16:51
Da Thorbi ja nicht auf die PN antwortet, die ich ihm geschrieben habe *mit dem Zaunpfahl wink*, kann ich nur vermuten, aber nach allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei dem Notfallhelfer um eine Ausbildung für First Responder, bestehend aus

- EH-Ausbildung (16 UE)
- San A (24 UE)
- Frühdefi-Ausbildung (6 UE)
- Fallbeispieltraining (10 UE)

Damit dürfte er zwischen San A und dem "vollwertigen Sanitäter" anzusiedeln sein.

Zum Mindestalter äußere ich mich jetzt nicht weiter. Zumindest im DRK gibts entsprechende Vorschriften, in den anderen Verbänden wird es ähnlich sein.
Wer gegen Vorschriften verstößt, muss mit den möglichen Konsequenzen klarkommen...
Zuletzt geändert von Buschi am 25.01.2010, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.

25.01.2010, 16:55
Ja stimmt, könnte auch nach hinten losgehen :(

Hab die Beiträge jetzt erstmal gelöscht...
Ich werde bei nächster Gelegenheit fragen, wie es mit SAN Diensten geregelt ist.

Die Notfallhelfer Ausbildung ist bei mir jedoch offiziell, ich hab auch eine prüfung ablegen müssen und sie wurde vom MHD auch annerkannt. Die Prüfung hab ich natürlich auch bestanden :D

Notfallhelfer ist so ähnlich wie der SanH, für den SSD und MHD wurde die Ausbildung jedoch um vers. Rettungstechniken und um den Umgang mit div. med. Material und Geräten ergänzt.

mfg Thorbi 110
Zuletzt geändert von Thorbi 110 am 24.05.2010, 16:32, insgesamt 2-mal geändert.
14 Jahre; Ausbildung: Notfallhelfer; Leiter SSanD von Saniseite aus; Teamführer 1. SSD Team; Materialwart; Mitglied bei der JF der Stadt Grafin bei München und der MHD Jugend Ebersberg

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