Alter Teilnahme Sanitätsdienste

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

24.01.2010, 19:12
Original von Tone Bone
Das heißt: Wenn ich keine Dienstklamotten anhabe, arbeite ich nicht?


Unlogisch. Es wird wohl keiner zum Sandienst ohne Einsatzklamotten gehen dürfen. Stelle mir grade vor, daß du im Sommer mit kurzer Hose, Hawaihemd und Sandalen auftauchst ...
:D

Eins Schulsanitätsdienst kann nur im eigenen Haus = Schule solche Dienste stellen, außerhalb ist das absolut unmöglich - rechtlich gesehen.

24.01.2010, 19:14
Ein SSD kann grundsätzlich ersteinmal nur im Rahmen einer Schulveranstaltung tätig werden.

Meinte ich hier auch ;) . Aber unsere Schule hat bsps. Samstags Schulfest bzw. Weihnachtsbasar, was ja auch eine Schulveranstaltung ist.

Nebenbei: Wie kommst du/ihr zu dem Schluss, dass ein SSD nur bei einer Schulveranstaltung tätig werden kann? Die rechtliche Begründung würde mich interessieren (auch wenn es nicht 100% dem Thema entspricht, aber ist doch sehr eng dran).

@Jürgen: Ja klar, macht jeder immer ;) .
Zuletzt geändert von Tone Bone am 24.01.2010, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.

24.01.2010, 19:16
Original von Tone Bone
Das heißt: Wenn ich keine Dienstklamotten anhabe, arbeite ich nicht?

Kann dann ein Schulsanitätsdienst eig. auch mit Dienstklamotten (die ja manche haben) einen Sanitätsdienst stellen? ;)



Zu 1.) Nein!

zu 2.) Problematisch. Als erstes muss der Schulleiter als Dienstherr dem zustimmen (aus versicherungstechnischen Gründen).

Der Sanitätsdienst müsste sich mit eurer Tätigkeit als Schüler vereinbaren und verknüpfen lassen, um die Anwesenheit von Schülern zu gerechtfertigen.

Im außerschulischen Bereich eher schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich.

Und ihr müsst mindestens 16, besser 18 Jahre alt sein

Was ist, wenn ihr jemanden schädigt? (Haftungsrechtlich)?
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 24.01.2010, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

24.01.2010, 19:17
Original von Tone Bone

Nebenbei: Wie kommst du zu dem Schluss, dass ein SSD nur bei einer Schulveranstaltung tätig werden kann?


Wieso muß ich dir das jetzt erklären, bei deinem Sachverstand und Hintergrundwissen solltest du das eigentlich wissen. Sonst müsste ich meine bisherige, überzeugende Meinung über euch am CoJoBo ernsthaft überdenken ...
?(

24.01.2010, 19:18
Original von Tone Bone
Meinte ich hier auch ;) . Aber unsere Schule hat bsps. Samstags Schulfest bzw. Weihnachtsbasar, was ja auch eine Schulveranstaltung ist.


Dagegen spricht ersteinmal nichts, sofern nicht aufgrund anderer Regelungen durch zuständige ein Sanitätsdienst mit vorgegebenen Eigenschaften gefordert wird.

Original von Tone Bone
Nebenbei: Wie kommst du/ihr zu dem Schluss, dass ein SSD nur bei einer Schulveranstaltung tätig werden kann?


Der SSD ist eine schulische Einrichtung. Jedes Tätigwerden kann also logiischerweise nur im schulischen Rahmen erfolgen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

24.01.2010, 19:19
SSD = Schulsanitätsdienst, ist also nicht mit außerschulischen Veranstaltungen vereinbarbar ;)

EDIT: madhef war schneller
Zuletzt geändert von Nachwuchssani am 24.01.2010, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

24.01.2010, 19:21
Notfallrettung sollte eig. auch nur Notfallpatienten transportieren und keine Krankentransporte durchführen...

Konnte ich mir leider nicht verkneifen, man möge mir dies verzeihen ;)

BTW: Schonmal herzlichen Dank für die ganzen Antworten. Da merkt man mal wieder, was für ein komplexes Thema das ganze hier ist.
Zuletzt geändert von Tone Bone am 24.01.2010, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.

24.01.2010, 19:23
Der gute ToneBone soll uns doch mal Beispiele geben bei welchen außerschulischen Veranstaltungen er den SsanD als Absicherung einsetzen möchte.

Von mir aus könnt ihr auch an einer Pommes - Bude, die 10 Sitzplätze hat, einen San - Dienst mit 3 Peoples einrichten. Die können dann ja afpassen, daß sich keiner verschluckt oder so ... aber ob das lange gut gehen würde wage ich auch mal zu bezweifeln ...

24.01.2010, 19:26
Das kann der gute ToneBone auch mal tun.

Hier fanden in regelmäßigen Abständen Meisterschaften verschiedener Stufen in der Sportart "Leichtathletik" statt. Dies geschah in einem der Schule nahe gelegenen Stadion, sodass aufgrund der räumlichen Nähe bei uns angefragt wurde.

Und dass da nichts passiert, muss ich widerlegen ;)
Zuletzt geändert von Tone Bone am 24.01.2010, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.

24.01.2010, 19:28
Original von Tone Bone
Notfallrettung sollte eig. auch nur Notfallpatienten transportieren und keine Krankentransporte durchführen...


Tja, der Meinung bin ich auch. Und in Hamburg herrscht auch eine strikte Trennung zwischen Notfallrettung und Krankentransport.
Die Rettung wird von der BF durchgeführt,unterstützt durch einige Einheiten der Hiorg.

Der Krankentransport ist fest in Händen von privaten Unternehmen, auch hier unterstützt von Hiorg und einigen Taxenunternehmern,die auch eine Lizenz dafür haben.

Somit ist gewährleistet, daß die Eintreffzeiten für RTW/NEF zu fast 100% eingehalten werden können.

24.01.2010, 19:30
Original von Tone Bone
Das kann der gute ToneBone auch mal tun.

Hier fanden in regelmäßigen Abständen Meisterschaften verschiedener Stufen in der Sportart "Leichtathletik" statt. Dies geschah in einem der Schule nahe gelegenen Stadion, sodass aufgrund der räumlichen Nähe bei uns angefragt wurde.

Und dass da nichts passiert, muss ich widerlegen ;)


Kollege, das hat aber ganz gehörig mit Schule zu tun, in Nachbarschaftshilfe für eine andere Schule sozusagen und somit ist eure Leistung nicht als außerschulisch zu bezeichnen.
;)

24.01.2010, 19:31
Dass das aber nicht immer geschieht, ist klar.
Hier wird ein ähnliches (wenn nicht sogar identisches) System praktiziert, trotz alledem fragt man sich bei manchen Einsätzen, wofür man eig. mit einem großen roten Auto fährt und ob es nicht vlt. auch ein Taxi getan hätte.
Soviel dann zu Notfallpatienten...

@Jürgen: Höre ich da Ironie raus? :P
Zuletzt geändert von Tone Bone am 24.01.2010, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.

24.01.2010, 19:35
Original von Tone Bone
Dass das aber nicht immer geschieht, ist klar.
Hier wird ein ähnliches (wenn nicht sogar identisches) System praktiziert, trotz alledem fragt man sich bei manchen Einsätzen, wofür man eig. mit einem großen roten Auto fährt und ob es nicht vlt. auch ein Taxi getan hätte.
Soviel dann zu Notfallpatienten...

@Jürgen: Höre ich da Ironie raus? :P


Was alarmiert wird entscheidet nicht der RA sondern aufgrund eines Meldebildes die LST. Oder an der EST anwesende Ärzte mit Hilfe von Einweisungen. Ob das dann gerechtfertigt war oder nicht könnte man hinterher diskutieren ... was glaubst du wohl, wieviel Diskussionen ich in dieser Hinsicht schon hatte ? Für jede 5€ und ich könnte ein Jahr auf den Malediven Urlaub machen
:D :D

24.01.2010, 19:36
Wo war ich ironisch ??? ?(

24.01.2010, 19:38
Kollege, das hat aber ganz gehörig mit Schule zu tun, in Nachbarschaftshilfe für eine andere Schule sozusagen und somit ist eure Leistung nicht als außerschulisch zu bezeichnen. Augenzwinkern

Bei diesem Beitrag kam es mir vor, als wäre da Ironie wiederzufinden gewesen.
Aber das ist halt der Nachteil eines Forums, dass man nicht die Person sieht und ich mich somit scheinbar getäuscht habe...

Und zu dem Beitrag mit Entscheidung RTW Ja/Nein: Das ist mir klar, aber dass man dann "Patienten" mit dem RTW ins KH bringt, die auch mit dem Taxi den Weg bestreiten könnten, ist halt manchmal fraglich...
Zuletzt geändert von Tone Bone am 24.01.2010, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.

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