Zusammenfassung der bisherigen Diskussion

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

01.02.2010, 19:33
Original von Johnny B.
es im Willen des Patienten geschieht
b) Es nützt UNS aktiv nix, aber gerade bei bewusstlosigkeit, können wir dann den BZ-Wert schonmal an die LST weitergeben.

a) Nur nützt dir das Einverständnis eines 10jährigen (Minderjährig) nichts, bei Schülern die ü18 sind, kann man drüber reden.
b) Naja, die LST fängt nur bedingt was mit Werten an...

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

01.02.2010, 19:38
Original von gorld
Original von Johnny B.
es im Willen des Patienten geschieht
b) Es nützt UNS aktiv nix, aber gerade bei bewusstlosigkeit, können wir dann den BZ-Wert schonmal an die LST weitergeben.

a) Nur nützt dir das Einverständnis eines 10jährigen (Minderjährig) nichts, bei Schülern die ü18 sind, kann man drüber reden.
b) Naja, die LST fängt nur bedingt was mit Werten an...

Gruß


... und ob der dann genannte Wert auch 100%ig korrekt ist steht auf einem anderen Blatt Papier ...
;)

01.02.2010, 19:52
Original von gorld
Original von Johnny B.
es im Willen des Patienten geschieht
b) Es nützt UNS aktiv nix, aber gerade bei bewusstlosigkeit, können wir dann den BZ-Wert schonmal an die LST weitergeben.

a) Nur nützt dir das Einverständnis eines 10jährigen (Minderjährig) nichts, bei Schülern die ü18 sind, kann man drüber reden.


Unabhängig davon ob BZ messen im SD nun sinnvoll ist, aber das stimmt nicht was du da schreibst.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

01.02.2010, 20:26
Original von M1k3
Original von gorld
Original von Johnny B.
es im Willen des Patienten geschieht
b) Es nützt UNS aktiv nix, aber gerade bei bewusstlosigkeit, können wir dann den BZ-Wert schonmal an die LST weitergeben.

a) Nur nützt dir das Einverständnis eines 10jährigen (Minderjährig) nichts, bei Schülern die ü18 sind, kann man drüber reden.


Unabhängig davon ob BZ messen im SD nun sinnvoll ist, aber das stimmt nicht was du da schreibst.

Ach ja? Und wenn seine Eltern gegen eine BZ-Messung sind? Die dürfen das mir jeder Zeit verbieten, und auch nur die mir erlauben.
Endlich EH! 04.05.2008!

01.02.2010, 22:52
Weder das eine noch das andere ist richtig. Das Thema der Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen ist ziemlich komplex - wenn man es auf einen Nenner bringen will, könnte man sagen: Sofern ein Minderjähriger die Tragweite seiner Entscheidung einschätzen kann, kann er selber entscheiden - sonst entscheiden seine Eltern.
Aber was ist wenn die Eltern einer lebenserhaltenen Therapie nicht zustimmen? Was heißt "Tragweite einschätzen"? Was passiert, wenn die Eltern unterschiedlicher Meinung sind?
Aber wen das interessiert, der macht nen neuen Thread auf :-)

02.02.2010, 16:28
also ich bin dafür

ich denke mal die meisten kennen heutzutage das Problem der Mageersüchtigkeit, oder des Keinen-Hunger-Wahrend-Der-Schulzeit habens (ich nenns jetzt mal so, weil cih habe festgestellt, dass so einige aus meinem Umfeld in der Schule weniger Hunger als normal haben)
Sollte dann jemand mal Schwindelgefühle bekommen kann man messen und schauen woran es liegt. Wenn es wirklich der Blutzucker ist kriegt er/sie halt ein bisschen Traubenzucker und fertig. Wenn er/sie schon bewusstlos ist kann man nichtmehr viel machen ausser den Körper stabil zu lagern und darauf zu achten dass er nicht auskühlt.

02.02.2010, 16:36
Original von LevSani
@ Hajo: Spätestens, wenn der Patient danach fragt, wass denn genau der Blutzuckerspiegel ist und was überhaupt in seinem Körper passiert, wenn der zu hoch oder zu niedrig ist, wirst du die meisten SanA/B sprachlos vor dir stehen sehen.


Dann war die Ausbildung nicht tief gehend genug, und diese Sanis sollten nicht messen. Ich kann nur für "meine" kleine Bereitschaft sprechen, aber die Sanis hier könnten diese Frage durchaus beantworten. Kommt wohl immer auf die Qualität der Ausbildung die genossen wurde, drauf an.

Übrigens haben wir (Stationsleiter und Ich) entschieden BZ Messgeräte für die beiden Notfallrucksäcke unserer DLRG Station nicht nach zukaufen (die alten waren tot), da bei uns sich das einfach nicht lohnt. in den letzten 4 Jahren gab es keinen Endokrinologischen Notfall in unserem Bereich. Auch sind endlich VVK und Infusionsmaterial runter. :)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

02.02.2010, 17:01
Also ich würds mit dem Erklären mal so versuchen:
Der Blutzucker ist der Zucker im Blut(Ach echt?!), der für den Stoffwechsel benötigt wird und ohne den dein Körper auf Dauer nicht funktionieren kann,weil er ein wichtiger Energielieferant ist. Wenn du zu wenig Blutzucker hast, hast du also zu wenig Energie-besonders im Hirn- und du kannst als Folge zum Beispiel bewusstlos werden.

Habt Verständnis, ich bin ja bloß ein EH!! :D
14 Jahre alter Schulsanitäter......

24.02.2010, 12:54
Ich denke, dass man erst eine Schulung unterlaufen sollte, bevor man sowas macht. Ansonsten finde ich da keinen Grund rumzupiensen.
Carina
SSD´lerin, GL, SAN A/B, AED-Schein- Besitzerin
Ich hafte nicht für Rechtschreibfehler!!!
Es heißt nicht: Tatüüütataaa, tatüüütataaa. Sondern: Zu spääät, zu späääät!

24.02.2010, 14:12
Original von Carina
Ich denke, dass man erst eine Schulung unterlaufen sollte, bevor man sowas macht. Ansonsten finde ich da keinen Grund rumzupiensen.
Carina

Die letzten 4 Seiten hast du aber nicht gelesen oder?
Endlich EH! 04.05.2008!

24.02.2010, 14:22
BITTE NICHT SCHON WIEDER ! ;)
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

01.04.2010, 17:48
also bei uns im kreisverband ist das blutzuckermessen seit kurzem für alle sanitäter tabu.

seit einem falschen messwert, der durch einen "helfer vor ort" ermittelt wurde und die notärztin sich darauf verlassen hat, gab es die konsequenz, dass die geräte alle von den rucksäcken genommen werden und somit von keinem hvo, also ebenfalls allen bereitschaftsmitglliedern mehr gemessen wird.

achja die diskussionen darüber sind übrigens genauso wie hier im forum entbrannt und das machtwort wurde einfach seitens der kreisbereitschaftsleitung gesprochen.

01.04.2010, 19:59
Hmm....das wäre jetzt durchaus diskussionswürdig, was da gelaufen ist. Sowohl die Frage nach der richtigen Eichung/Einstellung der Messgeräte, der möglichen Komplikationen die aus einem falschen BZ-Wert resultieren (welche??), die Leichtfertigkeit des Rettungsteams, die Entscheidungsfindung durch eine KBL über medizinische Themen (??, wie wäre es mal mit nem ärztlichen Leiter und seiner Entscheidung?) ....

Da wir aber da keine Einblicke haben, bleibt es wohl bei diesen Denkansätzen. Strange.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

02.04.2010, 10:11
Original von GeKue
Hmm....das wäre jetzt durchaus diskussionswürdig, was da gelaufen ist. Sowohl die Frage nach der richtigen Eichung/Einstellung der Messgeräte, der möglichen Komplikationen die aus einem falschen BZ-Wert resultieren (welche??), die Leichtfertigkeit des Rettungsteams, die Entscheidungsfindung durch eine KBL über medizinische Themen (??, wie wäre es mal mit nem ärztlichen Leiter und seiner Entscheidung?) ....

Da wir aber da keine Einblicke haben, bleibt es wohl bei diesen Denkansätzen. Strange.

Ein Beispiel einer Fehlmessung dazu:
http://intensivling.wordpress.com/2010/03/29/coma-diabeticum/

02.04.2010, 11:12
Vielleicht sollte man erst einmal schauen, ob Fehler in der Ausbildung gemacht wurden. Z.B. das eine fehlende Vollständige Füllung der Testkammer des Streifens nicht erfolgt ist...

Besser sind vllt. tatsächlich Teststreifen, die man ohne Gerät verwenden kann.

Ich würde da aber als Helfer Sturm gegen eine solche Entscheidung laufen. Gerade da einige HvO bestimmt auch über eine weiterführende Ausbildung als "nur" SanH verfügen...

Ist für mich totaler Quatsch...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

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