Rechte gegenüber von Lehrern

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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29.08.2009, 10:47
Naja wenn das so wäre, dann wäre die Welt in Ordnung.

Naja man kann über das Thema sich Tod diskutieren und jeder kommt auf einen anderes Fazit.

Dann belassen wir es dabei und sagen: "Der Lehrer hat die Überhand." Können alle eh nix daran Ändern und müssen damit Leben.

Ich bin nur froh das ich den ganzen Stress nicht mehr habe!
Zuletzt geändert von Gast am 29.08.2009, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.

29.08.2009, 10:49
Original von Cobra1187
Naja man kann über das Thema sich Tod diskutieren und jeder kommt auf einen anderes Fazit.


Nicht jeder - du :D

Das Thema wurde in diesem Thread x-mal diskutiert und jedesmal mit dem gleichen Ergebnis, an dem es nichts zu rückeln gibt ;)

gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

29.08.2009, 10:51
Nicht nur ICH :D

Sonst würden nicht alle mit diskutieren und würden das Thema nicht neu wieder aufrollen :D

29.08.2009, 10:57
Warum soll der RS eine Strafe bekommen?

Wieso soll der Lehrer eine Strafe bekommen?


Soweit wie mir bewusst ist, bekommt man, wenn man auch EH 'falsch' geleistet hat, keine Strafe!
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

29.08.2009, 10:58
Sorry, aber jede neue Diskussion entsteht hier dadruch, dass die selbe Frage immer wieder aufgewärmt wird.

Schüler sind Schüler und jede zusätzliche Qualifikation ändert daran nichts.

Und auch SSDboy hat recht: Eine Bestrafung gibt es nur auf unterlassene Hilfeleistung.

29.08.2009, 12:24
Original von little fireman
Eine Bestrafung gibt es nur auf unterlassene Hilfeleistung.


... oder für bewusst falsch geleistete EH. Und da können sich die Richter damit beschäftigen, in weit dies der Fall ist, wenn man von einer besser ausgebildeten Person auf den Fehler hingewiesen wird - ist aber m.M. nach kein Thema was einer Ausführung in einem Forum bedarf!
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

30.08.2009, 19:27
Und selbst in dem von Max beschriebenen Fall ändert sich nichts daran, dass der Lehrer als einziger in dieser Situation weisungsbefugt und verantwortlich ist.

Nehmen wir mal ein ähnliches Beispiel:
In der Schule ist ein Brand ausgebrochen. Hier sind jetzt die Lehrer dafür verantwortlich, dass die Schüler sicher die Schule verlassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn zufällig in jeder Klasse und in jedem Kurs ein Feuerwehrler oder Jugendfeuerwehrler anwesend ist, die Verantwortung liegt immernoch bei den Lehrern.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

30.08.2009, 21:13
Also ich versteh beim besten Willen nicht wieso man über das Thema " Weisungsbefugt " überhaupt diskutieren muß.
Jeder, der eine Schule besucht sollte eigentlich darüber Bescheid wissen, welches seine Rechte, aber selbstverständlich auch seine Pflichten sind. Das gleiche gilt für die Einhaltung von gewissen Regeln, Vorschriften und Anordnungen. Das war schon zu meiner Schulzeit so und soweit ich informiert bin hat sich nix großartiges geändert. Das einzige, was sich in den letzten Jahren nach meinen persönlichen Erfahrungen geändert hat sind Überheblichkeit, Arroganz und Respektlosigkeit gegenüber Erwachsenen, speziell in der Schule mit den Lehrern.
Wer jetzt unbedingt der Meinung ist, aufgrund einer Sanitätsausbildung, Volljährigkeit oder sonstwas anders behandelt werden zu müssen oder gar den großen Macker spielen zu wollen der sollte sich ganz schnell von diesem Gedanken verabschieden und auf den Boden der Realität zurückkehren.
Ich bekomme bald Augenkrebs wenn ich weiter solchen Blödsinn von irgendwelchen selbsternannten Einsatzleitern oder Großkotzen lesen muß ... ich hoffe nur, dass sich unser junger Nachwuchs hier im Forum KEIN Beispiel an solchen Leuten nimmt ...Mann, Ich habe Kreislauf 8o


Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 31.08.2009, 06:30, insgesamt 1-mal geändert.

30.08.2009, 21:18
@Jürgen

Vollste Zustimmung!



@Cobra1187

Anders herum paßt es. Nicht der RS bekommt eine drauf, sondern der Lehrer wird sich unangenhme Frage gefallen lassen müssen wieso er eine anwesende Fachkraft nicht hinzugezogen hat.

Wenn er aber folgendes Antworten sollte, "So wie der Kasper sich aufgeführt hat, war der für mich nicht als seriöse Fachkraft erkennbar.", so könnte er in manch einem Fall ungeschoren davon kommen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

01.09.2009, 17:18
So ein Weisungsrecht hat NUR die Polizei:

§ 17 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)

Platzverweisung, Aufenthaltsverbot

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr jede Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- und Rettungsdiensten behindert.

Ich hoffe, das trägt zur Klarheit bei.

Wenn nicht, empfehle ich mal die Lektüre des jeweiligen Schulgesetzes. Da ist in der Regel die Aufsichtspflicht geregel, aber kein Weisungsrecht für Schüler gegenüber Lehrer.

Es ist mir schleierhaft, wie man überhaupt auf solche Ideen kommen kann.

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

02.09.2009, 07:53
Original von Gerd

Es ist mir schleierhaft, wie man überhaupt auf solche Ideen kommen kann.

Viele Grüße

Gerd



... das sind solche Leute, die vor Selbstbewusstsein nur so strotzen - leider aber in negativer Hinsicht. Sie glauben, nach ein paar absolvierten Stunden Ausbildung und nach einigen wenigen " Einsätzen " das Maß aller Dinge zu sein und überschätzen sich dabei total.
Natürlich sehen sie, dass die Lehrer bei Erste - Hilfe - Leistungen in der Schule so manchesmal überfordert sind und hier bekommen sie durch ihr Wissen schnell Oberhand und nutzen dies für sich aus. Sollte dies in einem SsanD vorkommen so besteht sofortiger Handlungsbedarf der Leitung damit der gesamte SsanD nicht in Ungnade fällt oder sich für alle Zeit lächerlich macht ... ;)

Gruß Jürgen

02.09.2009, 22:53
Original von LevSani
Und zu dem Thema RS gegen Lehrer: Auch wenn er es aufgrund seiner Ausbildung besser weiß, so muss er dem Lehrer folge leisten. Auch wenn das in dieser Situation natürlich nicht gerade gut für den Patienten ist. [...] Aber auch als RS bleibt die Situation die gleiche wie als EH, du bist nicht dafür verantwortlich, wenn der Patient einen Schaden aufgrung von offensichtlich falscher Behandlung davonträgt, sondern der Lehrer, weil er während der Schulzeit für die Schüler verantwortlich ist.


Wenn ein Lehrer meint, am Patienten Mist bauen zu müssen, so ist das tatsächlich ganz alleine seine Sache.
Dann soll er das eben tun. Wird er von besser ausgebildetem Personal darauf hingewiesen, dass er Mist baut, wird er sich hinterher evtl. dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit ausgesetzt sehen.

Wenn er jetzt jedoch einen Sani (SB) anweist, etwas offensichtlich falsches zu tun, und der Sani tut das, obwohl er es aufgrund seiner Ausbildung besser weiß, könnte das m.E. durchaus Folgen für den (volljährigen) Sani haben. Stichwort Übernahmeverschulden.

03.09.2009, 22:28
Also das war jetzt nicht so gemeint, dass ich mir dann vom Lehrer sagen lasse, wie ich den Patienten behandeln soll, sondern eher so, dass ich nichtsmehr mache, außer mir unterschreiben zu lassen, dass der Lehrer nicht möchte, dass ich den Patienten behandle. Etwas falsches auf Anweisung des Lehrers würde ich nie machen.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

04.09.2009, 05:44
Der Lehrer muß dir noch nicht einmal was unterschreiben.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

04.09.2009, 16:18
Also so manche Aussagen, Einstellungen oder Meinungen eurerseits zeigen mir ganz klar auf dass in euren SsanD einiges nicht rund läuft und deßhalb kommt es auch immer wieder zu Komplikationen bei euch.
Ein Lehrer muss euch, wie schon erwähnt, nix unterschreiben oder dergleichen. Falls es während der Versorgung eines Patienten Probleme seitens eines anwesenden Lehrers gibt so habt ihr die Möglichkeit dies gleich vor Ort zu besprechen und entsprechend zu lösen oder ihr protokolliert es mit sachlichen Angaben in eurem Einsatzprotokoll. Danach solltet ihr euch mit eurer Leitung oder falls vorhanden außerschulischem Koordinator in Verbindung setzen und den Vorfall melden. Dieser wird dann Verbindung mit der Schulleitung aufnehmen und der Vorfall wird auf dieser Ebene besprochen und hoffentlich geklärt werden. Man sollte keinesfalls am Einsatzort Streit mit Lehrern anfangen sondern ruhig und sachlich wie beschrieben vorgehen, dies erscheint professioneller und so werdet ihr über kurz oder lang auch Erfolge erzielen sowie Anerkennung und Respekt seitens der Lehrerschaft ernten ... ich sprech da aus eigener Erfahrung ... ;)

Gruß Jürgen

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