Rechte gegenüber von Lehrern

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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15.07.2009, 22:07
Original von madhef
Gilt bei uns auch für Jugendliche.


Klar, ich wollte damit auch nur deutlich machen, dass wir alle noch keine Erwachsenen sind, und man auch nicht von euch als Jugendlichen erwarten kann, dass ihr im Krankheitsfall nicht alleine heim dürft...

grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

16.07.2009, 15:04
Naja was heißt Krankheitsfall?

Bei Nur Kopf/Bauchschmerzen lässt sich meiner Meinung nach noch vertreten die Schüler (in einem gewissen alter) alleine nach Hause zu schicken. Und jüngere müssten abgeholt werden.

Jeder bekommt einen sogenannten "Entlassungszettel" mit wo Unteschrift Lehrer (der entlässt) und unterschrift Eltern drauf sind.

Diese Zettel werden immer ausgegeben und nicht vom SSD - sondern natürlich vom Sekretariat.

Schüler können Schüler nicht entlassen - auch keine Schulsanitäter

Gruß

goetz
Endlich EH! 04.05.2008!

16.07.2009, 16:21
Original von gorld
Bei Nur Kopf/Bauchschmerzen lässt sich meiner Meinung nach noch vertreten die Schüler (in einem gewissen alter) alleine nach Hause zu schicken.


1. Was ist "nur" Kopf-/Bauchschmerzen?
2. Bleibt dabei die Verantwortung bei der Schule bzw. dem entlassenden Lehrer. Darauf hat man nicht zwingend Lust.

Original von gorld
(...) und unterschrift Eltern drauf sind.


Aber nur wenn der Schüler dann daheim diesen Zettelvorlegt und das leidige Unterschreiben nicht gleich selbst übernimmt.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

16.07.2009, 17:00
Kleine Anmerkung am Rande: die Diskussion hat nix mehr mit dem Thema zu tun ;)
Caro, 28, Lehrerin.

24.07.2009, 21:39
Da dieser Themenkomplex anscheinen noch aktuell ist, hier meine 10 Cent:

1. Das Hausrecht hat die Schulleitung, welche dieses in der Regel auch auf die Lehrkräfte überträgt. Lehrkräfte haben also Hausrecht. Schulsanitäter/-innen können daher keinen Lehrer des Raumes verweisen. (Lehrkräfte aber Schulsanitäter/-innen).

2. Die Lehrkräfte sind verantwortlich für die Schüler/-innen (Aufsichtspflicht). Daraus ergibt sich, dass die Lehrkräfte entscheiden, was passiert (eventuell in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten).

Wenn Lehrkräfte in EH-Dingen falsch handeln, können die Schulsanitäter/-innen nur im netten Dialog versuchen ihre abweichende Meinung durchzusetzen. Gelingt dies nicht, sollte später eine Klärung erfolgen.

Wenn die Schulleitung/Lehrkräfte die Schulsanitäter/-innen einfach machen lassen (ohne Kontrolle) kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Schulleitung und Lehrkräfte haften dann für alle Folgen.

3. Für die Entlassung aus der Schule gibt es in Niedersachsen eine klare Regelung:

"Eine Begleitung auf dem Weg zum Arzt ist sicherzustellen. Dies gilt auch bei einer verletzungs- oder erkrankungsbedingten Entlassung nach Haus, wobei hier gewährleistet sein muss, dass die oder der Verletzte nicht ohne Hilfe zu Haus zurückgelassen wird".

Quelle

Nach Meinung der Juristen im MK ergibt sich dieser Sachverhalt zwingend aus der Aufsichtspflicht.
Aus zahlreichen Diskussionen ist mir bekannt, dass diese Regelung immer wieder zu Diskussionen führt, da die Schulen glauben, dies nicht umsetzen zu können.

Was passiert aber, wenn eine Schülerin mit Kopfschmerzen nach Hause geht und unterwegs bewusstlos zusammen bricht …

Viele Grüße

Gerd
Zuletzt geändert von Gerd am 24.07.2009, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

28.08.2009, 11:15
Hallo. Zu diesem schönen Thema kann ich aus eigener Erfahrung etwas erzählen.

Wir hatten einmal einen Notfall auf dem Sportplatz und der SSD wurde alamiert. Beim Eintreffen des SSD, war eine Lehrerin bereits mit Ihrem Auto da und wollte den Schüler in KH bringen.

Die Aktion wurde von uns erstmal gestoppt.Die Regel bei uns an der Schule war: "Kein Notfall verlässt das Schulgelände ohne vom SSD gesehen worden zu sein!"

Die Schulleiterin kam auch noch dazu und wollte den RD aus dem Spiel lassen, aus welchem Grund auch immer. Das SSD-Team hat dann den Leiter angerufen vom SSD, mit RS- Qualifikation.

Auch ohne Zustimmung der Schulleitung wurde von unserem SSD der RD- Alamiert und als der da war ging alles ganz schnell.

Anfordern eines RH- und abgeflogen in die nächst größere Klinik.

Soviel zu dem Thema überlasst den Lehrern die Entscheidungsgewallt und seht was passiert.

Zitat aus der Rettungsleitstelle an die SSD-Anfrage ob wir RD-Alamieren sollen: "Lieber ....., für euch als SSD ist es Pflicht den RD zu alamieren, sobald Ihr glaubt das es Notwendig ist!"


Und meiner Meinung nach, (selbst beim RD): "Es ist besser einmal zuviel den RD zu bestellen, als einmal zu wenig!"

28.08.2009, 11:48
Original von Cobra1187
Die Aktion wurde von uns erstmal gestoppt. Die Regel bei uns an der Schule war: "Kein Notfall verlässt das Schulgelände ohne vom SSD gesehen worden zu sein!"

Klingt unheimlich cool, aber wenn ein Lehrer sagt so und so wirds gemacht, könnt ihr meist sagen was ihr wollt.
Wäre sowieso interessant was für ein "Notfall" es war.

Die Schulleiterin kam auch noch dazu und wollte den RD aus dem Spiel lassen, aus welchem Grund auch immer. Das SSD-Team hat dann den Leiter angerufen vom SSD, mit RS- Qualifikation.

Kann überzeugen - muss aber nicht.

Auch ohne Zustimmung der Schulleitung wurde von unserem SSD der RD- Alamiert und als der da war ging alles ganz schnell.

Würde ich im allerhöchsten Notfall auch machen.

Anfordern eines RH- und abgeflogen in die nächst größere Klinik.

Schön wenn die LeiSte sich alles von SSDlern sagen lässt ;)

Soviel zu dem Thema überlasst den Lehrern die Entscheidungsgewallt und seht was passiert.

Was anderes bleibt dir meistens nicht übrig, die sitzen IMMER am längeren Hebel, auch wenns in deinem Fall anders wahrscheinlich im Endeffekt richtig war.

Zitat aus der Rettungsleitstelle an die SSD-Anfrage ob wir RD-Alamieren sollen: "Lieber ....., für euch als SSD ist es Pflicht den RD zu alamieren, sobald Ihr glaubt das es Notwendig ist!"

Da bin ich mir mal nicht so sicher, hängt glaube ich von der Ausbildung ab (denn sonst nur Ersthelfer) ?


Bedenkt dass ich jetzt hier noch nicht weiß um was es sich für einen Einsatz es sich gehandelt hat ;)

Gruß
Zuletzt geändert von gorld am 28.08.2009, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

28.08.2009, 12:30
Gut das war schon vor 2 1/2 Jahren wo das passiert war zu der Zeit war der SSD von uns noch gut besetzt mit 3 RS, 1RH und der Rest waren alles SH.

Da konnten wir den Lehrern noch etwas sagen, da die nur wenn überhaupt einen EH-Kurs besucht hatten.

Momentan weiß ich nicht wie das aussieht in unserem alten SSD. Ich habe das hinter mir Gottseidank immer mit Lehrern und SSD usw. ist der größte Schwachsinn wenn die Schule einen SSD hat, den aber mit nix unterstützt.

28.08.2009, 12:33
Original von Cobra1187
Da konnten wir den Lehrern noch etwas sagen, da die nur wenn überhaupt einen EH-Kurs besucht hatten.


Ein ganz klares NEIN. Die Lehrer sind immer noch eure/unsere "Vorgesetzten" (eben Lehrer ;)).

Du kannst sie bitten, aber nicht zwingen.

gruß

EDIT: was wars denn jetzt fürn notfall?
Zuletzt geändert von gorld am 28.08.2009, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

28.08.2009, 13:20
MIt 18 kann man einem Lehrer was sage, ist meiner Meinung nach ok. Jünger ok dann fragen, bzw. freundlich drauf hinweisen.

Wirbelbruch in LWS gegend.

28.08.2009, 18:00
Original von Cobra1187
MIt 18 kann man einem Lehrer was sage, ist meiner Meinung nach ok. Jünger ok dann fragen, bzw. freundlich drauf hinweisen.


Warum sollte man mit 18 einem Lehrer "was sage(n)" können? Ich verstehe die Aussage so, dass es hier ein Weisungsrecht gäbe.

Dem ist natürlich nicht so.

Das Problem entsteh ja auch in normalen Leben: Wenn an einem Notfallort zwei Ersthelfer aufeinander treffen, müssen sie sich einigen. Auch eine höhere formale Qualifizierung führ hier nicht zu Weisungsrecht.

Weisungsrechte können sich nur aus dem Hausrecht oder aus dem Polizeirecht (Platzverweis etc.) ergeben.

Es bleibt also nichts übrig, als das Gespräch und die - hoffentlich - gütlich Einigung über die notwendigen Maßnahmen.

Viele Grüße

Gerhard
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

28.08.2009, 18:06
Original von Cobra1187
Wirbelbruch in LWS gegend.



Was ist ein Wirbelbruch in der LWS Gegend?
Entweder er ist an der Lendenwirbelsäule oder ist er nicht. Aber er kann nicht in der 'Gegend' sein! ;-)
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

28.08.2009, 18:14
Original von SSDboy
Original von Cobra1187
Wirbelbruch in LWS gegend.



Was ist ein Wirbelbruch in der LWS Gegend?
Entweder er ist an der Lendenwirbelsäule oder ist er nicht. Aber er kann nicht in der 'Gegend' sein! ;-)


So ungwöhlich ist diese Formulierung nicht:
http://books.google.de/books?id=p935Xtb9zbQC&pg=PA114&dq=lws-gegend&num=100#v=onepage&q=lws-gegend&f=false

Viele Grüße

Gerd
Zuletzt geändert von Gerd am 28.08.2009, 18:14, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

28.08.2009, 18:20
Original von Cobra1187

Die Regel bei uns an der Schule war: "Kein Notfall verlässt das Schulgelände ohne vom SSD gesehen worden zu sein!"



Meine Meinung dazu: das klingt nach gaaaaanz viel heißer Luft von ganz vielen Heißdüsen, die sich für ziemlich wichtig halten.
Warum ich darauf komme erzähl ich dir gerne.
Zum einen wäre interessant, wer die Regel aufgestellt hat. Ich hab da zwar schon eine Vermutung, aber erzähl ruhig mal.
Zweitens hätte ich noch ein paar Anmerkungen zur Regel selbst:
1. Habt ihr, volljährig oder nicht, keinerlei Entscheidungsgewalt, was mit euren Mitschülern passiert.
2. Gibt es durchaus auch Lehrer, die in der Lage sind, einen RTW etc. zu rufen, wenn sie das für nötig halten und die Situation auch ohne euch schaukeln können.
3. Was, wenn ihr gerade anderswo gebunden seid und ein anderer ohne den SSD den Notruf absetzt? Muss der bereits eingetroffene RTW dann auf die Schulsanis warten, um den Patienten ins KH zu bringen?

Ich wunder mich irgendwie immer seltener, warum es Schulen gibt, an denen sich Mitschüler über die Schulsanitäter lustig machen...

Lg, Caro
ps: Wenn meine Wortwahl gerade etwas rauh war, tut mir das Leid, aber ich weiß nicht, wie oft wir hier schon zu dem Schluss gekommen sind, dass Schüler einfach, ob sie es wollen oder nicht, am kürzeren Hebel sitzen. Und immer, wenn wir uns gerade darauf geeinigt haben, dass dies der Fall ist, kommt wieder jemand und glaubt, bei ihm ist die Welt doch noch schön rosa...
Caro, 28, Lehrerin.

28.08.2009, 18:20
Die Formulierung ist ja okay.
Schmerzen können in einer Gegend sein. Klar.

Aber, ein Bruch, der dann bestätigt wurde, kann nicht in der Gegend sein, sondern muss dann direkt da sein. Das ist anders nicht möglich. ;-)

gruß
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

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