Altenpfleger als Krankenpfleger anerkannt?

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11.04.2012, 10:20
Habe mal gehört, dass die Altenpflegeausbildung der Krankenpflegerausbildung gleichgesetzt wird oder werden soll. Ist dem so? Und wenn ja, was ist mit den Leuten, die ihren Altenpfleger bereits haben, werden diese dann auch als Krankenpfleger anerkannt?

11.04.2012, 10:41
Gleichgesetzt im Sinne von, beide Berufsgruppen sind in der gleichen Tarifgruppe. Und auch beide Berufsgruppen können als anerkannte examinierte Fachkraft Patienten betreuen und "behandeln". Jedoch wird ein Altenpfleger trotzdem nicht für eine Fachweiterbildung OP oder Anästhesie und Intensiv zugelassen.

Für die Zukunft laufen Pläne, daß es nur noch eine Pflegeausbildung geben soll, und danach man erst die Spezialierung auf das Fachgebiet laufen wird.

11.04.2012, 10:44
Es ist aber nicht so, wie mir ein Altenpfleger erzählt hat, dass er automatisch als Krankenpfleger anerkannt ist und als solcher den RS verkürzen kann?

11.04.2012, 10:47
Mir ist davon jetzt nichts bekannt.
Es ist aber durchaus möglich, daß er Ausbildungsinhalte anerkannt bekommt. Und wenn er schon gewisse Praktikas gemacht hat, können diese auch anerkannt werden. Ob es sinnvoll ist, ist was anderes.

11.04.2012, 10:48
RS verkürzen? Geht das nicht sowieso nur beim Rettungsassistenten? Was soll man beim RS denn noch weglassen...

11.04.2012, 11:00
Also du kannst dir als Krankenpfleger wohl das Klinkpraktikum sparen. Bei mir war ein Anästhesiepfleger im Kurs, der das damals angeboten bekam, aber nicht annahm.

11.04.2012, 11:04
Ich würde beim RS nix wegkürzen wollen.
Selbst wenn man GuKP ist, wenn man nicht grad auf der ITS oder inner Notaufnahme arbeitet ist 12 Kanal, Zugang, absaugen, Cardiovertieren, Reanimieren, Intubieren?, ZVK, Art. Zugang assistieren, nicht das täglich brot.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

11.04.2012, 12:16
Es gibt allerdings Schulen die den Alten und Krankenpfleger parallel ausbilden, sprich die Absolventen sind nach Abschluss sowohl diplomierter Alten als auch Krankenpfleger (oder wie das jetzt jeweils heißt).

Rein rechtlich gesehen ist übrigens eine Verkürzung der RS Ausbildung nicht ohne weiteres möglich (weder für Praktika noch für theoretische Stunden), die entsprechenden Passi (v.a. in der RettSanV) sind a) weggefallen b) waren nie richtig gültig.
Hierbei muss man beachten das der RettSan keine geschützte Ausbildungsbezeichnung ist. Theoretisch kann sich also jeder "Rettungssanitäter" nennen (in Deutschland).
Die Bezeichung lautet daher auch "Rettungssanitäter nach den gemeinsamen Ausbildungsvorschriften vom Blablabla des Ausschusses blabla Bund und Ländern"...
Es gibt zwar in einzelnen RettSanV der Länder durchaus Vorschriften zur Verkürzung. Diese sind aber eben NICHT mit den Richtlinien des gemeinsamen Ausschusses konform.

Praktisch gilt aber: Wo kein Kläger da kein Richter.

11.04.2012, 12:38
Aha, ok, vielleeicht lag es am Land Baden-Württemberg, dass der verkürzen durfte. Mich regt halt nur der "Neue" bei uns auf, der Altenpfleger ist und irgendwer scheint zu ihm gesagt zu haben, dass wäre gleich zu setzen mit Krankenpfleger. Er hält sich wohl für ein Abbild Gottes...

11.04.2012, 12:43
Original von M1k3
Ich würde beim RS nix wegkürzen wollen.
Selbst wenn man GuKP ist, wenn man nicht grad auf der ITS oder inner Notaufnahme arbeitet ist 12 Kanal, Zugang, absaugen, Cardiovertieren, Reanimieren, Intubieren?, ZVK, Art. Zugang assistieren, nicht das täglich brot.

Alles Maßnahmen, die man im Rettungsdienst natürlich täglich durchführt. ;)

Klar könnte man beim RS einiges weglassen.
Komischerweise werfen die RS-Praktikanten hier immer mit Begriffen wie "respiratorische Azidose" um sich, können aber nicht erklären, was ein Herzinfarkt ist.
Der RS wird ebenso wie der RA mit einem theoretischen Kleinkram vollgepumpt, der seinen späteren Befugnissen in keiner Weise entspricht. Hier will einfach wieder jeder Lehrer wieder vermitteln, dass sein Fach das wichtigste ist, auch wenn dabei das große Bild völlig verloren geht.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

11.04.2012, 13:21
12 Kanal, Zugang, absaugen, Reanimieren, Intubieren
Das alles kommt doch schon mal vor im RD, meinst nciht? ;)

Das Problem das ich eher sehe, ist das die Anforderungen an den RS / RA zu niedrig sind. Und dann komplexe Themen wie Säure Basen Haushalt anschneiden, ist klar das es nicht klappt.

Aber solange es nicht im Interesse der Gesetzgebung ist die Qualität (und dann die Befugnisse) anzuheben, wirds so weitergeben. Neulich sagt der RS beim kaffeesatzartigen Erbrechen zur Pflegekraft:
"Dem können sie doch nicht so einen Kaffee zu trinken geben!"
Und begreift nicht warum der RA ne Viggo will.

Die anderen Sachen finde ich gut wenn der RS sie gesehen hat. Ein Verständnis von Abläufen ist wertvoll. (Wobei ZVK und Arterie sicherlich nicht so wichtig ist ;) )
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

11.04.2012, 14:12
Sicher kann man einige Dinge in der RS diskutieren. Aber ich glaube nicht, dass sich insgesamt die Länge der Ausbildung noch groß optimieren lässt. Sonst kann man auch gleich einen SAN-Cler mit Führerschein einstellen.
Was die "individuelle Schwerpunktsetzung" durch die unterrichtende Lehrkraft betrifft, gebe ich dir absolut recht. Aber ds ist wohl eher ein generelles Problem in Bereichen wo Nicht-Pädagogen ausbilden (wobei wohl auch Pädagogen nicht davor gefeilt wären)... Aber lieber viel unützes Wissen und ein wenig tatsächlich notwenidges Wissen, als gar kein Wissen.

11.04.2012, 14:35
Ich denke der RS Kurs ist mit einer gewissen "Grundlagenlehre" in Verbindung mit dem notwendigen Wissen für die umfangreiche Assistenz für den RettAss/NA sowie dem ausreichenden "einen Notfall Erkennen" (grade für den KTP wichtig) und etwas "Grundversorgung" schon sehr sehr voll... (und mir fiele genug das ich noch gerne dabei hätte..)

11.04.2012, 15:48
...und falls sich dann der Rettungssanitäter noch zusätzlich fortbildet, indem z.B. Fort- und Weiterbildungen zusätzlich besucht werden oder man auch mal "zum Spaß" in verschiedenen Büchern liest (und dann noch sein Wissen praktisch im Rahmen des Rettungsdienstes o.ä. anwendet), kann man mit den Ausbildungsinhalten auch gut etwas anfangen.

Mir kommt es fast so vor, als würde ich hier einen Transfer zur alten Kontroverse "Rettungsassistent vs. "Gott in Weiß" erkennen können.
Beim Vergleich "RS/RA" gibt es in meinen Augen allerdings deutlich weniger Punkte, die eine solche Diskussion rechtfertigen würden ;) .

11.04.2012, 15:57
Naja, ein gewisser Transfer ist Pflicht. Denn: Wenn der RettAss doch mal mehr Kompetenzen kriegt braucht der RS auch mehr Kentnisse in der Assistenz bei diesen Kompetenzen.

Kleiner Vergleich: Der Transportsanitäter, der sich grade als Standard in der Schweiz etabliert für die "Fahrerrolle" (so denn nicht Dipl.RS/Dipl.RS od. Dipl.RS/Anästhesiepflege gefahren wird) ist eine 1jährige Ausbildung.

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