Möglichkeiten im Schülerpraktikum

Alle Themen die ihr nicht unter bekommt, könnt ihr hier posten! Bitte schaut aber vorher nochmal im Forum, ob es nicht vielleicht doch besser woanders hinpassen könnte.

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06.08.2014, 05:57
Original von -Anja.-
Gut, und das Essen ausgeben und füttern darf man.

Auch das ist -eigentlich- die Aufgabe von ausgebildetem Personal / bzw. Personal in Ausbildung. Gerade dann, wenn der Patient Schluckbeschwerden hat.
Rettungsdienst | Katastrophenschutz | Sanitätsdienst | Und das alles im wunderschönen NRW

06.08.2014, 06:54
Original von gorld
Original von -Anja.-
Uni Bonn

-> Insbesondere Jugendarbeitsschutz Absatz 1-2.8, Absatz 2.12, 2.13, 2.16, 2.17
-> Beschäftigung von Kindern § 5 Absatz 3
-> Beschäftigungsverbote und -einschränkungen § 22 Absatz 1 Abschnitt 1-7

Reichts oder willst noch n paar?

Aus den Gesetzesverweisen gehen deine genannten Beispiele nicht hervor. Das verlinkte Dokument der Uni Bonn ist zwar schön und gut,dort werden im Vergleich zu Gesetzen zwar konkretere Aussagen getroffen, juckt aber jeden anderen Praktikanten an jedem anderen Haus nicht.

Deshalb: Vorsicht mit irgendwelchen allgemeingültigen Aussagen, die dann letzendlich weder Hand und Fuß haben und am Ende auch von internen Regelungen abhängen können.


Also wenn du ein konkretes Gesetz findest, wo genau drin steht, welche expliziten Behandlungen von Praktikanten nicht durchgeführt werden dürfen, dann zeig mir das doch bitte.
Hier werden die meisten Behandlungen die ich aufgezählt habe durch diese Gesetze abgedeckt. Ich gebe dir gerne geschilderte Beispiele mit dem genannten Paragraphen.

Entfernen von i.v.-Z., Entleeren von Urinflaschen, BZ messen, Infektionszimmer betreten: Jugendarbeitsschutzgesetz 2.12
beim absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679 EWG (Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können) ausgesetzt sind.


Das alleinige betreuen von Patienten, was ich teilweise auch gemacht habe: Jugendarbeitsschutzgesetz 2.13
Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind,...


Außerdem zum Allgemeinen noch dieses:

Nicht erlaubt für Praktikanten zwischen dem 15- und 18. Lebensjahr sind folgende
Tätigkeiten:
Alle Tätigkeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, Kontakt mit Körperflüssigkeiten zu haben.
-
Zutritt zum OP und zu den Intensivstationen.
-
Verabreichen von Medikamenten, Auskunft erteilen an Dritte.


Das gehörte noch dazu wo ich war bzw. was ich gemacht habe.

Kliniken Südost-Bayern

Nochmals zwei allgemeine Sachen die alle Tätigkeiten so ziemlich betreffen:

Artikel 6

Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

(1) Im Rahmen seiner Verpflichtungen trifft der Arbeitgeber die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.


ABSCHNITT II

PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

Artikel 5

Allgemeine Vorschrift

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.


Das tut er ja nicht, wenn er mich in n Infektionszimmer beispielsweise schickt ^^

EWG 90/679

@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...

06.08.2014, 12:10
Der Arbeitgeber sorgt für den Schutz der Arbeitnehmer bzw. der Praktikanten durch den Verweis auf geeignete Schutzkleidung.
Und mit Risikogruppe 3 bzw. 4 bist du niemals in Kontakt gekommen. Zur Risikogruppe 3 gehört z.B. Pest und zu 4 Ebola. Es wäre für dich mit Sicherheit einfacher die Fachkraft für Arbeitssicherheit, welche ein Unternehmer also auch die Klinikleitung stellen muss, zu fragen, ob bei deinem Praktikum alles mit rechten Dingen zugeht. Aber sei dir bewusst, dass Praktikanten, die nach dir kommen, dadurch evtl. weniger machen dürfen.
B.Eng Rettungsingenieurwesen, Brandoberinspektoranwärterin, RS

06.08.2014, 12:18
Risikogruppe 3 - Wikipedia:
Hier finden sich biologische Arbeitsstoffe, die als Krankheitserreger gelten und bei denen die verursachte Infektionskrankheit ernstere Folgen im Vergleich zu denen der Risikogruppe 2 hat und auch leichter übertragbar ist.

Gehören somit Infektionskrankheiten dort nicht dazu? Wenn du dich da besser auskennst, dann würd mich das mal interessieren.

Es hat mich nicht gestört. Es war lediglich eine Anmerkung. Die Krankenpflegeschülerin hat mich schon kurz vorm infektösen Zimmer darauf hingewiesen, dass jegliche Mitarbeiter unter 18 Jahren dieses Zimmer normalerweiße nicht betreten dürfen. Da sie grad in der Ausbildung ist und auch einen gewissen teil Rechtslehre hat, hab ich ihr das so geglaubt. Auch weil es plausibel erscheint. Ich kann aber gerne auch noch nach einem Gesetz in diesem Zusammenhang suchen.

06.08.2014, 12:37
B.Eng Rettungsingenieurwesen, Brandoberinspektoranwärterin, RS

06.08.2014, 12:46
Das alleinige betreuen von Patienten, was ich teilweise auch gemacht habe: Jugendarbeitsschutzgesetz 2.13
Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind,...]

Wo siehst du denn da eine Unfallgefahr? Weißt du überhaupt, wer da gemeint ist?


Anja, tu uns doch bitte einfach den Gefallen hier nicht Sachen als Tatsachen hinzustellen, die du dir irgendwie ergooglet oder "mal gehört" hast. Es macht überhaupt nichts, wenn du zu z.B. diesem Thema gar nichts sagen kannst, außer wie es bei dir im Praktikum gehandhabt wurde.

Es ist durchaus auffallend, dass du immer wieder mit einem Post im Was freut euch Thread zurückkommst und dann in den darauffolgenden Tagen mit Aussagen in diversen Threads glänzt, die ganz bestimmt formuliert, aber oftmals absolut falsch sind. Bitte achte da drauf, ob du was sicher weißt oder ob du halt nur was gehört hast oder nur etwas zum Thema sagen willst, damit du als Erfahren und Wichtig da stehst. So mein persönlicher Eindruck.

Das erwartet keiner von dir und musst du nicht.
Endlich EH! 04.05.2008!

06.08.2014, 15:12
Meine Abwesenheitsphasen kannst du nicht beurteilen. Du nicht und andere auch nicht.

Es tut mir ja leid, aber wenn es sämtliche Fachleute zu mir sagen glaub ich das denen. Die werden nicht umsonst Ausbildung machen Jahrelang. Ich scheiß drauf was andere von mir halten, das müsstest du nach den letzten Jahren wissen. Aber hey, ich werde demnächst für jeden Satz und für jedes Wort einen Beleg herbringen. Oder am besten mich komplett verziehen ;)

06.08.2014, 16:18
Original von -Anja.-
@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...

Das sehe ich anders. Aber gut. ;)
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06.08.2014, 17:21
Original von Johanniter
Original von -Anja.-
@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...

Das sehe ich anders. Aber gut. ;)


Was bleibt dem Praktikanten dann noch? :D Mensch ärgere dich nicht spielen, n bissl Diagnostik machen und bei der Doku helfen? :D

06.08.2014, 17:35
Original von Sam112
Original von Johanniter
Original von -Anja.-
@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...

Das sehe ich anders. Aber gut. ;)


Was bleibt dem Praktikanten dann noch? :D Mensch ärgere dich nicht spielen, n bissl Diagnostik machen und bei der Doku helfen? :D


Verflixt, der +1 Knopf fehlt ^^

06.08.2014, 18:16
Aber ich mein bei der Doku helfen, da kann man doch auch schon einiges lernen! Ich kenn viele Menschen, denen zumindest ein bisschen Doku helfen könnte :]

06.08.2014, 20:38
Eigentlich ist es doch ganz einfach aber doch wieder nicht:

Der Gesetzgeber hätte eine Chance gehabt, genau zu definieren, was Praktikanten denn so dürfen und was nicht. Hat er aber (wie so oft) nicht getan, und so gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Praktikant X macht sein Praktikum in der Klinik, freut sich über das, was er darf, akzeptiert das, was er nicht darf und gut.

2. Praktikant Y fragt gleich alles nach und nötigt alle Verantwortlichen, die Gesetze zu lesen und sich damit zu beschäftigen. Dann kommen sie rasch zu dem Schluß, dass eigentlich niemand weiß, welche Tätigkeiten in der Medizin nun die Entwicklung eines Jugendlichen stören und was der Gesetzgeber damit meint.

Ergo: Es gibt Fragen, die sollte man nicht stellen. Man DARF sie natürlich stellen, kommt dann aber eben nicht weiter.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

06.08.2014, 20:47
Original von Don Spekulatius
Eigentlich ist es doch ganz einfach aber doch wieder nicht:

Der Gesetzgeber hätte eine Chance gehabt, genau zu definieren, was Praktikanten denn so dürfen und was nicht. Hat er aber (wie so oft) nicht getan, und so gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Praktikant X macht sein Praktikum in der Klinik, freut sich über das, was er darf, akzeptiert das, was er nicht darf und gut.

2. Praktikant Y fragt gleich alles nach und nötigt alle Verantwortlichen, die Gesetze zu lesen und sich damit zu beschäftigen. Dann kommen sie rasch zu dem Schluß, dass eigentlich niemand weiß, welche Tätigkeiten in der Medizin nun die Entwicklung eines Jugendlichen stören und was der Gesetzgeber damit meint.

Ergo: Es gibt Fragen, die sollte man nicht stellen. Man DARF sie natürlich stellen, kommt dann aber eben nicht weiter.


Klar hab ich akzeptiert was ich durfte und was nicht. Ich hinterfrage aber so unheimlich gerne (dumme Angewohntheit als BwLer).
Da kommen mir dann schon solche Gedanken, ob das wirklich alles mit rechten Dingen zugeht. Darum bin ich auch zum NA hingegangen nach dem Praktikum und hab ihn gefragt. Einfach auch aus dem Grund, weil ich mir manchmal nicht vorstellen konnte, dass man das einen Praktikanten einfach so ohne Überwachung tun lässt.
Ok, ich bin SanH, ein kleines medizinisches Grundkenntnis habe ich, aber trotzdem hatte ich von der Pflege in dem Sinne überhaupt gar keine Ahnung. Einmal gezeigt gekriegt und schon musste/durfte ich es alleine machen.

Es ging mir nicht darum mich zu beschweren wie scheiße mein Praktikum war oder irgendetwas in der Richtung. Es war sehr schön, sonst würd ich mich wohl dort nicht bewerben ^^ Es interessierte mich lediglich die Rechtslage.

06.08.2014, 20:54
Verstehe ich. Aber das Problem ist ja gerade die unklare Rechtslage. Diese kann man dann zu seinen eigenen Gunsten auslegen, oder auch zum eigenen Nachteil.

Und als BWler (wie auch immer das als Frau mit 15 gehen soll....) nimmt man Befehle hin und stellt keine Fragen. Klar ?
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

06.08.2014, 20:59
BwR-Schülerin. Da werden wir darauf getrimmt jegliche Rechnungen zu hinterfragen.

Jawohl!

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