Einsätze mit Gewalthintergrund

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10.10.2009, 21:13
Ich denke, dass auch ein EH´ler dem Arzt zuarbeitet.
Da jedoch, wie Akkon schon sagte, im Gesetzestext zur Schweigepflicht heißt, dass diese auch für berufsmäßige Gehilfen von Ärzten gilt und nicht für jeden Gehilfen, wäre das Thema mit der Schweigepflicht ja eigentlich durch.
Allerdings muss man sich jetzt wieder fragen, wie man den berufsmäßigen Gehilfen definiert. Wenn es jemand ist, der haupt- oder nebenberuflich RD fährt, dann kann man sich die Frage stellen, was mit denen ist, die freiwillig RD fahren. Wenn es jedoch jemand ist, der freiwillig oder beruflich im RD oder SD tätig ist, dann kann man sich fragen, inwiefern der SSD in diesem Fall unter den normalen SD fällt.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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10.10.2009, 21:58
Original von LevSani
Wenn es jedoch jemand ist, der freiwillig oder beruflich im RD oder SD tätig ist, dann kann man sich fragen, inwiefern der SSD in diesem Fall unter den normalen SD fällt.


Aber ein SSD ist doch mit dem RD (und auch einem normalen SanD) nicht zu vergleichen. Ich meine, dass wir auch mit einer SAN-Ausbildung im SSD in erster Linie Ersthelfer und kein Rettungsdienst sind, auch wenn wir vielleicht erweiterte Maßnahmen ergreifen.
Desweiteren bist du ja im obengenannten Beispiel nicht mit deiner HiOrg dort unterwegs, sonder mMn als Ersthelfer.

Gruß
goetz
Endlich EH! 04.05.2008!

10.10.2009, 22:05
Ich wollte jetzt nicht den SSD mit dem Rettungsdienst vergleichen, das wäre recht stark übertrieben.
Allerdings denke ich, dass der SSD, wie der Name schon sagt, mit dem SD zu vergleichen ist.
Ein SD ist nunmal dafür da, in einem Bestimmten Bereich während einer Veranstaltung Verletzte zu versorgen. Bei schwereren Verletzungen wird auch beim SD der RD hinzugezogen.
Der SSD macht prinzipiell nichts anderes. Wir sind da, um in einem bestimmten Bereich, nämlich dem Schulgelände, Verletzte zu versorgen, die sich während einer Veranstaltung (dem Unterricht) verletzen. Auch wir werden bei schwereren Verletzungen den RD hinzuziehen.
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11.10.2009, 02:34
LevSani, di hast sicher Recht, wenn du hier die Aufgabengebiete des Sanitätsdienstes mit denen des SSD vergleichst, aber es macht durchaus einen Unterschied. Der SSD ist nunmal rechtlich einfach mit Ersthelfern zu vergleichen, die zufällig zu einem Unfallort kommen. Der Sanitätsdienst wird aber von einer Organisation gestellt und hat die Aufgabe bei einer konkreten Veranstaltung Betroffene zu versorgen.
Die Tatsache allein, ob man Mitglied des SSD ist, macht aus einem noch keinen anderen Schüler. Man bleibt genau solch einer und hat auch nur dessen Aufgaben und Pflichten.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

11.10.2009, 11:38
Also ich denke mal in dem Punkt, dass wir zufällig an die Unfallstelle kommen, muss ich dir schonmal wiedersprechen. Wir sind diejenigen, die von Ersthelfern, in dem Fall in der Regel Lehrer, alarmiert werden und uns dann ganz bewusst zur Unfallstelle begeben.
Auch haben wir zusätzlich zu den normalen Aufgaben eines Schülers die Aufgabe, Verletzte zu versorgen, wobei natürlich die Aufgaben des Schülers vorgehen.
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11.10.2009, 13:14
Wobei die Aufgaben des normalen Schülers in einer Situation, in der jemand verletzt ist, auch die der ersten Hilfe sind - alles andere dürfte uns ja eigentlich nicht interessieren.
Ich glaube, um mal meine Meinung btt abzugeben, dass das ein typischer Fall von "Kommt halt auf den Fall an" ist. Generell trage ich natürlich eine Verletzung durch gewaltvolle Fremdeinwirkung so ins Patientenprotokoll ein, wie sie mir geschildert wird. In dieses Patientenprotokoll hat dann der RD Einsicht (logischerweise), aber (bei uns so Gang und Gebe) in Zweifelsfällen (wobei hier der Einsehende bestimmt, was ein "Zweifelsfall" ist) die Schulleitung beziehungsweise die uns betreuende Lehrerin. Insofern bleibt es letztlich dem Lehrpersonal überlassen, Eltern zu informieren. Den Gang zur Polizei schließe ich sowohl für Lehrer/Schulleitung als auch für mich als Schüler UND SSD'ler aus - aus gesetzlichen, aber auch aus ethischen Gründen. Ich wollte nicht, dass jemand für mich zur Polizei läuft und rumtrötet, dass ich von dem und dem eins auf die Nase bekommen habe.
Ich schaue mir als SSD'ler den Patienten an. In extremo gibt es hier ja nun zwei Möglichkeiten; der Pat winkt ab, sagt "Joa, wir haben uns halt gezofft, aber das passt schon" und ist auch soweit gut beieinander, dass ich ihm glaube, dass das mal ein "Woah, du gehst mir auf'n Keks, ich hau dir auf die Nase" war und kein schwerwiegender Konflikt. Wirkt der Pat auf mich furchtbar eingeschüchtert, ängstlich, biete ich ihm meine Hilfe an - "Wenn du magst, gehe ich mit dir zu Lehrer XY, der hilft dir/macht sonstwas."
In beiden Fällen kann ich jedoch sagen "Du hast die Möglichkeit, dich an die Polizei/deine Eltern/einen Vertrauenslehrer zu wenden." Damit übernehme ich keine Haftung.
[CENTER]Svenja ° 18 ° SEG ° GL ° SSD-Sprecher/-Leiter ° Sprechfunker ° ND'ler ° DRK/JRK ° in Ausbildung zum SAN B [/CENTER]

11.10.2009, 15:09
Ich denke, es gibt insgesamt in Bezug auf Gewalt an Schulen zwei Probleme:

Erstens wird viel zu viel Geschiß gemacht. Zu Jürgens und meinen Zeiten haben sich zwei Jungs geprügelt bis einer der Unterlegene war. Einer oder beide hatte eine blutige Nase, der Lehrer hat die beiden dann gezwungen, sich zu entschuldigen und gut war.
Heute wird alles aufgebauscht, die Lehrerinnen melden sofort alles den Eltern und beide Schüler müssen wegen schlimmer Gewalttendenzen zum Psychologen gehen. In einem Seminar in den USA hat ein Psychologe etwas sehr interessantes gesagt : Da wir heute "normale" Arten von Gewalt und Auseinandersetzung nicht mehr tolerieren, lernen die Kinder nicht mehr mit Gewalt umzugehen. Daraus entstehen dann Täter- und Opfertypen. Die einen wissen nicht mehr, wann Schluß ist und die anderen können sich nicht mehr wehren.

Zweitens gibt es kein Ehrgefühl mehr, keine Gnade mehr für den Unterlegenen. Früher war Schluß, wenn einer genug hatte. Aber es kam kaum zu relevanten Verletzungen. Heute wird auf den Unterlegenen, der regungslos auf dem Boden liegt, noch eingetreten, bis er ins Krankenhaus muss.

Schwierig ist es nun, den Unterschied zwischen beiden Extremen zu finden. IMHO sollten Lehrer nicht zu früh eingreifen, sollten aber erkennen, wann es zu weit geht.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

11.10.2009, 15:20
Original von Don Spekulatius

Schwierig ist es nun, den Unterschied zwischen beiden Extremen zu finden. IMHO sollten Lehrer nicht zu früh eingreifen, sollten aber erkennen, wann es zu weit geht.


Und genau da stoßen wir dann wieder auf das Problem, dass sowas in der Theorie nicht gelehrt wird und in der Praxis verdammt schwer zu unterscheiden ist. Alles, was mir in meinem Studium zu dem Thema begegnet ist, sind zwei Seiten Stichpunkte im Lernbereich "Auffälligkeiten im Verhalten von Kindern und Jugendlichen", die ich höchstwahrscheinlich in keiner Prüfung je wiedergeben muss. Wäre aber auch nicht wirklich hilfreich, weil zusammengefasst die einzige Aussage folgende ist "Achja, übrigens gibts an Schulen auch Gewalt. Hat was mit Opfer- und Täterrolle zu tun." Antworten auf die Frage, wie man damit als Lehrer umgehen soll, sind mal wieder nicht dabei.

Sorry - das war jetzt etwas off topic ....
Caro, 28, Lehrerin.

12.12.2009, 17:46
BTT

also bei uns is es in den letzten 3 jahren nie zu irgendwelchen Einsätzen nach Auseiandersetzungen gekommen(zumindest wurde nie ein SSD'ler für sowas gerufen)
un ich hoffe dass das auch so bleibt da, wie hier auch schon gesagt wurde, die Auseiandersetzungen ein immer schlimmeres Ende haben.

Zum thema Lerer informieren oder nicht, würde ich einfach sagen, dass ich gesehen hab wie zwei Schüler sich geschlagen haben und wenn die Schüler dann zur rede gestellt werden interessiert das sowieso keinen mehr wer das gesehen hat. Es gab bestimmt noch andere zeugen, da einen Schule ja nichts gemacht wird ohne, dass irgendjemand das mitbekommt
Zuletzt geändert von Sanitäter der 1. Klasse am 12.12.2009, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
Schulsanitäter in Bonn/Ausbildung beim ASB :D EH-, AED-, un HLW-Schein und Aufbaulehrgang A

23.12.2009, 21:32
Schulsanitätsdienst ist kein "Sanitätsdienst", sondern ein pädagogisches Angebot in einer Schule!

Wie oben schon erwähnt, gibt es hier keine gesetzliche Schweigepflicht gegenüber Lehrern/Schulleitung. Schließlich müssen die Lehrer ja die Aufsichtspflicht wahrnehmen können.

Die "Schweigepflichterklärung" hat damit auch eher pädagogischen als strafrechtlichen Charakter.

In der Regel sollte das Opfer aber auch ein Interesse haben, dass sich die Schule um solche Vorfälle kümmert.

Frohes Fest

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

26.12.2009, 19:36
Wir müssen Einsätze mit Gewalthintergrund der Schulleitung mit Namen und was passiert ist aufschreiben und melden.

Was damit dann passiert weiß ich nicht.
...hier kommt ein ganz normaler Held...ich rette die Welt!-Madsen :D
Mit Schwimmflügeln kann man im Regen fliegen! :)

04.01.2010, 12:07
Zu dieser Diskussion habe ich nun ein schönes Urteil gefunden (VG Frankfurt a.M. 23.04.2008 - 5 E 3830/07 ):

Leit- oder Orientierungssatz
An das sozialadäquate Verhalten eines Schülers dürfen insbesondere dann keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, wenn das verlangte Verhalten als denunziatorisch angesehen werden könnte. Eine positive Informationspflicht gegenüber Lehrkräften oder der Schulleitung ist dann - aber auch erst - zu bejahen, wenn sich innerhalb des schulischen Bereichs eine Verletzung der normativ von außen oder selbstgesetzten Verhaltensregeln klar abzeichnet und nicht durch eigene Beobachtung von Lehrkräften und/oder der Schulleitung festgestellt werden kann.


Hieraus ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler zur Meldung verpflichtet sind, wenn "sich innerhalb des schulischen Bereichs eine Verletzung der normativ von außen oder selbstgesetzten Verhaltensregeln klar abzeichnet und nicht durch eigene Beobachtung von Lehrkräften und/oder der Schulleitung festgestellt werden kann".

Viele Grüße

Gerd
Zuletzt geändert von Gerd am 04.01.2010, 22:13, insgesamt 2-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

04.01.2010, 12:54
Die Schweigepflicht ist auch als Schulsani für mich etwas rechtlich bindliches und ich würde mir deshalb zwei Mal überlegen, ob ich zum Lehrer renne und diese breche. Du ruinierst somit auch das Vertrauen in den SSD. Du kannst aber versuchen das Opfer zu stärken.

04.01.2010, 13:58
Original von Iceman
Die Schweigepflicht ist auch als Schulsani für mich etwas rechtlich bindliches (...)



Wie kann etwas rechtlich bindend für dich sein, was nicht der Rechtslage entspricht?
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

31.01.2010, 09:24
Naya Ich Schreib Auch Mal Meinen Senft Dazu
bin zwar noch nich lang dabei aber
Okay

Bei uns ist es mit den Streitigkeiten auch
sehr oft doch wir Haben Ja Die Streitschlichter
die mit Glaub 15 Mann Da Ist zurzeit bring
ich noch Den SSD in´s rollen mit im
zusammenhang der Streitschlichter AG
es kam des ein oder andere mal zuverletzung
die ich dann im sekretariat gemeldet hab und dem sekretariat die person überlassen hab oder kurz mal geholfen habe bin ja auch neben bei in der Jugendfeuerwehr hab auch meine Beiden Juniorhelfer kurse wenn ich mich nicht täusche wird es noch so gennant ich Hoff das ich diese woche die antwort bekomme wegen dem schulsanitädsdienst und kann die sache zum laufen bringen aber
Gruß
Jason

Ps: Auch bei den Streitschlichtern Besteht Die Schweigepflicht nur so mal hinweg :)
Zuletzt geändert von Jason.S am 31.01.2010, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.

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