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BeitragVerfasst: 02.02.2013, 19:33
von Gast
Soll sie auch gar nicht...

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 19:33
von Wie
Original von Wie
Ich frage mich gerade, wie das Diclo von der Haut in den Magen kommt - magst du mir das erklären?


Ich zitiere mich mal selbst, vielleicht können wir dann aufs Thema zurückkommen? :D

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 19:41
von Gast
Kann ich die an dieser Stelle auch nicht sagen. Der Wirkstoff wird jedenfalls verstoffwechselt, deshalb die mögl. Leberschäden. Die Magenproblematik ist jedenfalls bei den Nebenwirkungen der Diclosalbe aufgeführt, was ja bestimmt nicht freiwillig passiert :-)

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 19:50
von M1k3
Original von ParamedicKA
Notkompetenz durch RS und RA ist eine Erweiterung des gerechtfertigten Notstandes nach StGB der erlaubt, dass diese Personen ärztlich invasive Maßnahmen wie Infusionsgabe etc. durchführen, wenn dies die einzige lebensrettende Maßnahme darstellt, alle anderen ausgeschöpft sind, in angemessener Zeit kein Arzt zur Verfügung steht und stehen wird und der Helfer in der Maßnahme geschult ist (theoretisch also ein Ersthelfer auch, doch wie soll er die praktische Erfahrung im Legen von Viggos nachweisen können, kann ein RA schon eher)

Das war doch was du gesagt hast. Und das ist immer noch falsch, eine Vermischung. Und nur weil du jetzt offensichtlich 5 Minuten Google genutzt hast, macht es diese Aussage nicht richtiger.

Die Garantenstellung als Argumentation gilt übrigens nur so lange der fiktive Kollege im Dienst ist. Ich möchte aber auch privat eine Rechtsgrundlage für mein Handeln. Und da kommt nur §34 StGB in Frage.

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 19:55
von Gast
Wir sollten 'im Dienst' und 'privat' unterscheiden... Also Polizist hättest du auch Hoheitsrechte nur im Dienst und nicht privat. Privat bist du 'nur' ein Ersthelfer der nunmal ne höhere Qualifikation hat, doch legst du privat Viggos... Was ich meinte war: Im Dienst 'müsstest' du sie legen, weil kein NA verfügbar...und du der RD bist...

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 19:59
von M1k3
Mit einem peripher venösem Zugang wurde noch kein Leben gerettet. Auch nicht mit 500ml Ringer.

Übrigens reicht die Garantenstellung nicht als Rechtfertigung, denn diese rechtfertigt keine Straftat. Das tut eben der vielzitierte § 34 StGB.

PS: Langsam hab ich keine Lust mehr...

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 20:01
von Gast
Ich auch nicht...

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 20:02
von Wie
Oh da können wir jetzt aber auch mit dem "Jedermann-Paragraphen" (§229 BGB und §127 StPO) kommen..

BeitragVerfasst: 03.02.2013, 19:20
von sanifresssack
Ganz persönlich und auch so wie es in meinem Verband gemacht wird, würde ich keinen Salbenverband anlegen. Lass es die Person selber machen mit einer eigenen Salbe oder, wenn sie darauf besteht, einen Arzt konsultieren.
Dann bist du immer auf der sicheren Seite :rolleyes:

BeitragVerfasst: 04.02.2013, 03:42
von krumel
Original von ParamedicKA
Wir sollten 'im Dienst' und 'privat' unterscheiden... Also Polizist hättest du auch Hoheitsrechte nur im Dienst und nicht privat. Privat bist du 'nur' ein Ersthelfer der nunmal ne höhere Qualifikation hat, doch legst du privat Viggos... Was ich meinte war: Im Dienst 'müsstest' du sie legen, weil kein NA verfügbar...und du der RD bist...

Nur so am Rande:
Ein Polizist hat immer Hoheitsrechte, als Beamter ist er immer im Dienst und kann dementsprechend Hoheitsrechte in Anspruch nehmen (formal voran gegangen durch das selbstständige "indienstsetzen"). Anders ist es nur für Polizeischüler bzw. den Zoll....


Und übrigens: Die von dir verlinkte Stellungsnahme schreibt selber das die Notkompetenz nicht für RS anwendbar ist.

Gottseidank ist das aber eh umme...Denn in Deutschland wird Einzelfall entschieden, nicht pauschalisiert. Und ein ehrenamtlicher RS mit 1-2 Sanabsicherungen hat eben eine andere "Qualifikationsgrundlage" als der RS der Medizin studiert, Anästhesiefamulatur hinter sich hat und sein Bafög mit RTW fahren aufbessert.

BeitragVerfasst: 04.02.2013, 16:51
von M1k3
Und überall wo der Rettungssanitäter in deinem Link erwähnt wird, handelt es sich um Publikationen vor 1989, da gab es also noch keinen RettAss, den man hätte erwähnen können. :)