[ab SAN] Gartenfest und Bratwurst

Notfallszenarien für Ersthelfer bis Rettungsdienstmitarbeiter.

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27.05.2009, 22:06
Ach verdammt, ich wollte in dem Post vorhin noch schreiben das wir Ambubeutel mit Sauerstoff vorbereiten und dann assistiert beatmen. vergesst das mit der Maske.

Wie ist der GCS? BabinskiReflex?


Als weitere Therapie steht der Schutz vor Aspiration im Vordergrund.
Bei einem GCS von < 7 D.h. eine Intubation ist absolut indiziert. Inwieweit das bei einer NA- Anfahrtszeit von 15 minuten in der erweiterten Kompetenz ist, weiß ich nicht, entscheidet eh der RA.

Interessant fände ich jetzt die weitere Behandlung von seiten RA / NA in bezug auf Airwaymanagement, Narkose, Transport. etc.
SSD-Koordinator
Rettungssanitäter & Gruppenführer

27.05.2009, 22:15
Original von Minnyle
Ein RA darf im Zuge des rechtfertigenden Notstandes nur eine kristalloide Lösung (Na100, Jonosteril, RingerLactat) und keine kolloidale Lösung (Haes, HyperHaes) an hängen


Rechtfertigender Notstand und "Notkompetenz" sind zwei Paar Schuhe, nur um das anzumerken und letztere ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Aber das hier zu diskutieren würde zu weit führen. Ich wollte es nur anmerken.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

28.05.2009, 02:30
Warum soll denn HAES hier indiziert sein? Du könntest argumentieren, dass der Blutdruck stabilisiert werden müsste. Dies sollte jedoch bei einem angenommenen SHT nicht durch Volumengabe erfolgen.

Selbst wenn ein RA in Notkompetenz eine Intubation durchführen dürfte, so steht jedoch in der Stellungnahme der BÄK stets "ohne Narkose". Das hat auch seinen Grund.

Stell Dir doch mal vor, wie dieses Beispiel weitergehen könnte:

Der RA leitet bei der im Moment noch einigermaßen suffizient atmenden Patientin eine Narkose ein. Dann unternimmt er einen Intubationsversuch. Er kann jedoch (u.a. aufgrund mangelnder Erfahrung) den Tubus nicht richtig plazieren. Er bricht ab und beginnt eine (insuffiziente) Maskenbeatmung. Die Patientin erbricht unter der Maskenbeatmung, aspiriert. Bei Ankunft des Notarztes misst das Pulsoxymeter eine Sättigung von 50%, die Patientin hat weite Pupillen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Patientin bei vorliegender PEA reanimiert werden.

Übertrieben? Vielleicht. Wenn man aber eine Narkose einleitet, bringt man den Patienten in einen lebensbedrohlichen Zustand und er wird sterben, wenn es nicht gelingt, ihn zu intubieren und zu beatmen. Bemerke bitte, dass ich geschrieben habe "er WIRD". Den obigen Fall habe ich übrigens erlebt, nur war der RA der NEF-Arzt und ich wurde als RTH-Arzt nachgefordert.

Mit anderen Worten - Hände weg von einer Narkoseeinleitung, wenn man nicht genau weiß, was man tut.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

28.05.2009, 06:17
Wie Don Spekulatius schon sagte darf ein RA eine Intubation nur durchführen, wenn er diese erlernt hat, die Methode beherrscht und sich seiiner Sache sicher ist. Die Intubation durch den RA MUSS ohne Medikamente erfolgen. Ein RA weiß mit Sicherheit die Medikamente die man zur Narkose braucht, darf es aber nicht Umsetzen.


Dann mal zu der HAES. Es ist doch so das ein RA nur eine kristalloide Lösung anhängen darf oder bin ich da falsch?
- 21 Jahre jung oder alt, suchts euch aus
- Bereitschaftlerin in der Funktion als Rettungsassistentin und Jugendwart
- FeuerwehrFRAU
- Auch wenn ich sage das es mir gut geht, wissen bestimmte Leute das ich sie angelogen habe.

28.05.2009, 13:02
Die Gabe von HAES durch RAs ist nicht vorgesehen. Die Frage stellt sich aber IMHO auch nicht, da die Gabe von HAES hier nicht indiziert ist.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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