HWS-Trauma beim Ringen

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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25.10.2010, 20:17
Unfallgeschehen

Ein Ringer wird mit dem Kopf senkrecht auf die Matte gedrückt. Dabei wird der Kopf nach hinten und nach links verdreht. Der Patient bleibt vor Schmerzen schreinend auf der Matte liegen.

Versorgung

Zunächst wird vom anwesenden Turnierarzt der Kopf manuell immobilisiert und dem RS die Anweisung gegeben,einen großen Zugang zu legen und Ketanest und Dormicum aufzuziehen. Der Patient erhält einen Stifneck und Sauerstoff wird über eine Maske appliziert. Die Alarmierung von RTW und NEF ist bereits durch den Schiedsrichter erfolgt. Währenddessen habe ich Pulsoxi und RR angelegt und die ermittelten Werte dem Arzt mitgeteilt.

Nachdem die Intubation vorbereitet wurde, erhält der Patient Ketanest und Dormicum zur Analgesie und zur Einleitung einer Kurznarkose durch den Turnierarzt, der auch im Notarztdienst mitwirkt.(Fachrichtung Intensiv und Anästhesie.)

Nach zeitgleichem Eintreffen des NEFs und RTW wird der Patient auf die Vakuummatratze gelegt und mittels Rolltrage unter Applaus der Zuschauer ins Auto gebracht.

Was dort geschah, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
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25.10.2010, 21:07
Und was möchtest du besprechen?
Außer das ich dich Facharztrichtung "Intensiv und Anästhesie" nicht kenne... Das waren wohl eher Fortbildungen für GuKP ;)

Vor dem Abschießen hätte man nach Lähmungserscheinungen fragen können.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

25.10.2010, 21:10
Darf ein RS einen Zugang legen? Man kann ja auch glaube das nicht Notkompetenz nennen, da es ja keine AKK. Lebensbedrohung war. Und legt man zur Analgesie nicht 2 Zugänge?
MfG Max :)

14 Jahre, Sanitätshelfer und JFler

25.10.2010, 21:15
Ein RS darf, was jeder darf laut "Rechtfertigender Notstand".
Ein RettAss darf genau das gleiche, genau die gleiche Rechtsgrundlage.
Die BÄK Emfpiehlt gewisse Kompetenzen für einen RettAss unter gewissen Bedingungen. Das ist aber keine Rechtsprechung.

Der RS wird wohl sauber rauskommen aus der Sache, ein Doc wollte den Zugang, der RS konnte ihn offensichtlich ohne Gefährdung legen. Und doch, man könnte Argumentieren das die Situation potentiell lebensbedrohlich war.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

25.10.2010, 21:22
Was ist denn daran nun verwerflich? Der Patient braucht den Zugang, der Arzt fixiert den Kopf und möchte diesen auch nicht loslassen. Was jetzt zählt ist eine frühe Schmerzlinderung für den Patienten, wer die Nadel legt ist vollkommen wurscht.
Und zur Analgesie reicht in diesem Zusammenhang ein Zugang vollkommen aus. Sollte sich eine entsprechende Schocksymptomatik ergeben ist ein zweiter großlumiger Zugang sicher anzustreben.
Diskutieren könnte man hierbei zum Beispiel, ob eine "log roll" zur Inspektion/Palpation der HWS akzeptabel gewesen wäre, welche Akutanamnese hier wichtig ist oder wie man den Kopf des Patienten fixiert, um dem Arzt möglichst gute Bedingungen für die Intubation zu schaffen. Wer jetzt das Nädelchen durch das Häutchen piekst wird dem Patient momentan schnurz sein, rechtlich kann man hier sicherlich im Rahmen des rechtfertigenden Notstands und der Delegation locker aus dem Netz hüpfen.

25.10.2010, 21:26
Der Zugang ist ja hier wohl kein Problem (in Bayern: DA RD §25 Abs.2 S. 2)
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

25.10.2010, 21:30
Original von M1k3
Ein RS darf, was jeder darf laut "Rechtfertigender Notstand".
Ein RettAss darf genau das gleiche, genau die gleiche Rechtsgrundlage.
Die BÄK Emfpiehlt gewisse Kompetenzen für einen RettAss unter gewissen Bedingungen. Das ist aber keine Rechtsprechung.

Der RS wird wohl sauber rauskommen aus der Sache, ein Doc wollte den Zugang, der RS konnte ihn offensichtlich ohne Gefährdung legen. Und doch, man könnte Argumentieren das die Situation potentiell lebensbedrohlich war.


Lass hier den Rechtfertigenden Notstand ruhig weg... Das war ne ganz einfache und normale Delegation der ärztlichen Tätigkeit an eine dafür geeignete Person. Der Arzt muss ja nicht alles selber machen. Wenn er weiß, dass jemand den Zugang legen kann, und er selbst grade anderweitig beschäftigt ist, kann er das auch delegieren.

26.10.2010, 07:12
Nur mal angenommen, der NA dürfte die Anlage einer Venenverweilkanüle nicht delegieren - wie sollte RTD-Personal diese Maßnahme denn überhaupt je trainieren können? ;)
In unserem Bereich ist es absoluter Standard, dass RS/RA Zugänge legen. Dies spart Zeit bis zum Eintreffen, nimmt uns Arbeit ab und die Besatzungen bleiben "Combat-ready".

Zum medizinischen Ablauf:
Ich bin fast sicher, dass der Arzt sich zunächst überzeugt hat, dass der Patient noch alle Extremitäten bewegen kann. Ansonsten wäre Mikes Input sehr wertvoll. Warum man zur Analgesie einen zweiten Zugang brauchen soll, erschließt sich mir nicht. Selbst WENN der Patient eine Art Schocksymptomatik entwickeln sollte, dann wäre dies eher im Sinne eines spinalen Schocks zu sehen, der dann statt mit großen Volumenmengen eher mit einem Vasopressor zu behandeln wäre. Ein zweiter Zugang hätte nur den Vorteil eines Backups, d.h. wenn einer verlorengeht, muss man nicht im schaukelnden RTW oder RTH einen neuen legen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

26.10.2010, 18:52
In der Praxis werden auch Zugänge gelegt, ohne dass ein Arzt überhaupt nachgefordert wurde. Auch wenn man sich hier in einer Grauzone bewegt, ist das durchaus gängige Praxis.

Die Durchführung setzt aber eine angemessenen Aufklärung (oder mutmaßliche EInwilligung) und ein Einverständnis des Patienten voraus.

Der RS hat in diesem Fall absolut legitim im Rahmen einer Delegation gehandelt.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

26.10.2010, 18:58
Original von Hajo Behrendt
In der Praxis werden auch Zugänge gelegt, ohne dass ein Arzt überhaupt nachgefordert wurde. Auch wenn man sich hier in einer Grauzone bewegt, ist das durchaus gängige Praxis.

Die Durchführung setzt aber eine angemessenen Aufklärung (oder mutmaßliche EInwilligung) und ein Einverständnis des Patienten voraus.

Der RS hat in diesem Fall absolut legitim im Rahmen einer Delegation gehandelt.



Die Durchführung setzt aber dann voraus wenn kein Arzt nachgefordert wurde, daß der Patient ohne Ausnahme einem Arzt zugeführt werden muß - nämlich mit der Fahrt zum Krankenhaus.


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