SHT 1 und Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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01.11.2010, 22:44
Er konnte nur unzureichend sprechen, die Finger die wir ihm zeigten nicht zählen, wusste den Wochentag nicht und ihm war übel und schwindlig.


Auch bei ner GCS von 14 würde ich ein SHT nicht ausschließen wenn mein Patient den Wochentag nicht kennt, Übelkeit und Schwindel hat. Die GCS gibt eben "nur" eine Quantitative, keine Qualitative Aussage her.


PS: Als Tipp an den Threadersteller:
Im Allgemeinen würde ich mir es sparen einen SHT in Gradzahlen aufzuteilen die Einteilung ist eh kaum möglich, wenn man nicht grad Arzt im KH ist..
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

02.11.2010, 09:24
- Beim Ereignis keine Bewußtlosigkeit vorlag
- Das Unfallereignis erinnerlich war
- Die Vigilanz des Patienten ebenfalls unauffällig war,
... dann fällt das komplette SHT inclusive Commotio weg.


Und was hätte das in dem Fall geändert?
Der Patient war inital nicht bewusstlos (wobei das auch nur andere Lehrer/Schüler sagen können). Hat aber nach einem Sturz auf den Kopf Symptome Übelkeit, Desorientiertheit und die würden trotzdem genauso abgeklärt/überwacht werden.

@M1k3: ein GCS von 14 schließt ein SHT auch nicht aus (nichtmal ein GCS von 15)

Ein leichtes SHT („ mild traumatic brain injury“ , MTBI) liegt vor, wenn der initiale Glasgow Coma Scale (GCS) Score 15– 13 beträgt. Weitere Kriterien des leichten SHT sind:
• Kurzzeitige Veränderung der quantitativen oder qualitativen Bewusstseinslage weniger als 15 Minuten
• Erinnerungslücke (retro-/anterograde Amnesie) weniger als 24 Stunden

Klinische Charakteristika des leichten SHT mit dem in der Regel transienten posttraumatischen
Syndrom:

• Schmerzsyndrom mit Kopf- und Nackenschmerz
• Vegetatives Syndrom mit Übelkeit/Erbrechen, Schwindel, orthostatischer Dysregulation, (distaler)
Hyperhidrose, vegetativem Tremor
• „ Sensorisches“ Syndrom mit Licht- und Geräusch- (über)empfindlichkeit sowie Geruchs- und
Geschmacksstörungen
• „ Neurasthenisch“ -depressives Syndrom mit depressiver Verstimmung, neuropsychologischen
Leistungseinbußen, Reizbarkeit, Schlafstörungen


In diesem Fall Leitlinie zum Leichten Schädel Hirntrauma der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (http://www.dgn.org/images/stories/dgn/leitlinien/LL2008/ll08kap_074.pdf )

Edit: Ich hab natürlich auch nichts dagegen wenn jemand gerne den GCS lernen möchte nur notwendig halte ich es in dem Bereich nicht...
Zuletzt geändert von lars2002 am 02.11.2010, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.

02.11.2010, 18:16
Original von 19222
@ Don: Ich möchte dir als NA nichts erzählen, aber ist es nicht möglich, ein SHT1° bzw. eine Commotio auch ohne eine anhaltende Bewusstseinseintrübung zu haben? Also eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit von unter 5 min und anschließende Amnesie, Übelkeit etc.?

Was bringt da die GCS? Sie beinhaltet doch nur, den aktuellen Zustand des Patienten. Wäre hier nicht ein gescheites Anamneseschema (SAMPLE; SAMMELN) aufschlussreicher gewesen?


Richtig. Aber es war ja nie die Rede von einer kurzfristigen Bewußtseinstrübung und ob eine anhaltende überhaupt bestand, ist je gerade Sinn dieser Diskussion.
Was die GCS bringt, habe ich doch nun schon zweimal beschrieben. Der Threadersteller hat aus dem Ergebnis seiner Tests geschlossen, dass der Patient bewußtseinsgetrübt war. Nur kann eben nicht jeder testen was er will und daraus schließen was er will. Er wäre zu einem anderen Ergebnis gekommen, wenn er so getestet hätte, wie es alle anderen Notfallmediziner auf der Welt machen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

02.11.2010, 18:46
Hmm also wie gesagt, ich alte davon in meiner Position garnix. Es erfordert sicherlich viel Übung und sichere Beherschung um konsequent und routiniert damit zu arbeiten.
Die besteht bei mir schonmal nicht, da ich es viel zu wenig anwenden würde.
Ebenfalls Stelle ich mir die Frage was es wirklich konsequent gebracht hätte?
Den RTW hätte ich trotzdem gerufen, meine Maßnahmen nicht verändert nur weil eine Skala mir sagt: "dem Gehts gut" aber ich sehe das da was nicht in Ordnung ist ???

Wollte hier keine Disskusion vom Stein brechen. Der Rest ist dankend aufgenommen.

02.11.2010, 19:10
Warum bringt dann ein Stifneck "in deiner Situation" mehr?
Man kann alles irgendwie fadenscheinig wegargumentieren...
Endlich EH! 04.05.2008!

02.11.2010, 19:35
Original von Feuerengel
Hmm also wie gesagt, ich alte davon in meiner Position garnix. Es erfordert sicherlich viel Übung und sichere Beherschung um konsequent und routiniert damit zu arbeiten.
Die besteht bei mir schonmal nicht, da ich es viel zu wenig anwenden würde.
Ebenfalls Stelle ich mir die Frage was es wirklich konsequent gebracht hätte?

Es hätte dir und jedem anderen ermöglicht eine EINHEITLICHE quantitative Skala zu nutzen zum Erfassen der neurologischen Leistung des Patienten.

Du musst die GCS ja nicht anwenden, aber WENN du neurologische Defizite vermutest, empfiehlt sich diese Skala. Sie drängt sich grade zu auf.

EDIT:
Original von lars2002
@M1k3: ein GCS von 14 schließt ein SHT auch nicht aus (nichtmal ein GCS von 15)

Danke für die Aufklärung....
Zuletzt geändert von M1k3 am 02.11.2010, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

09.11.2010, 14:37
Bei uns ist die GCS auf der Rückseite unseres Notfallprotokolls ausgedruckt und wird konsequent von JEDEM Helfer bei JEDEM Patienten erfasst.

Die GCS ermöglicht es, auch einen Verlauf des Grades der Bewusstseinseintrübung (z.B. bei Hirndruckentstehung nach SHT) darzustellen und Verschlechterungen relativ zeitnah zu erkennen.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

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