Arm gegen Tür geknallt

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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02.04.2011, 15:28
Original von Hajo Behrendt
Stop, Stop, Stop,

wenn es hart auf hart kommt und die Schülerin nach Hause gehen will, kann sie das auch.

Zumindest wenn sie über 18 und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Da kann volljährige Patienten niemand dran hindern, auch keine Eltern und kein Schulleiter.

In so einem Fall am besten Verweigerungserklärung auf dem Protokoll unterschreiben lassen und gut ists.

Jeder Volljährige ist halt selbst seines Glückes Schmied. Da würde ich auch nicht beleidigt sein, wenn die nicht das machen wass ihr emphiehlt...

Juristisch ist ein Mensch nicht erst bei Volljährigkeit einwilligungsfähig, sondern wenn er die dazu notwendige geistige Reife hat.
Und nochmal: Einen Patienten dazu zu drängen eine wie auch immer geartete Erklärung zu unterschreiben, ist juristisch gesehen eine Nötigung, die weder notwendig ist, noch irgendeinen Vorteil bringt. Wenn ich dem Sani etwas Böses will, weil auf einmal mein Arm abfällt, der durch rechtzeitige Behandlung hätte gerettet werden können, dann verklage ich ihn auf einen Behandlungsfehler und dann im Anschluss eben auf Nötigung, weil er mich nicht gehen lassen wollte, ohne diese Erklärung zu unterschreiben. Dabei haben er und eventuell seine Kollegen einen solchen psychischen Druck auf mich ausgeübt, dass ich nicht mehr klar denken konnte, denn sonst wäre ich selbstverständlich sofort zum Arzt gegangen.

Besser: Gedächtnisprotokoll anfertigen und einen Zeugen unterschreiben lassen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

02.04.2011, 17:03
Also, das ist ja nun sehr hypothetisch!

Wenn der Paient nicht unterschreiben möchte, ziehe ich halt zwei unabhängige, möglichst volljährige Zeugen hinzu und lasse sie anstelle des Patienten (mit einem entsprechenden Vermerk) unterschreiben.

Don, bitte, das ist lächerlich. Kein Gericht würde so einer Argumentation (Druck ausgeübt, deshalb nicht klar denken können und deshalb nicht zum Arzt gehen und deshalb Behandlungsfehler) auch nur in irgendeiner Weise Glauben schenken...

Aber: Wer schreibt, der bleibt. Immer schön alles protokollieren...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

02.04.2011, 18:29
Original von Hajo Behrendt
Don, bitte, das ist lächerlich. Kein Gericht würde so einer Argumentation (Druck ausgeübt, deshalb nicht klar denken können und deshalb nicht zum Arzt gehen und deshalb Behandlungsfehler) auch nur in irgendeiner Weise Glauben schenken...

Zugegeben. Aber es bleibt eine Nötigung.


Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: Wikipedia

Das empfindliche Übel ist hier, wenn der Patient nicht gehen darf, wohin er will, wenn er nicht die Handlung (Unterschrift) ausführt. Ich wäre also mit irgendwelchen Unterschriften auf irgendwelchen Formularen sehr vorsichtig.

Hypothetisch ja - aber in Deinen ganzen Postings hast Du schon vor sehr viel abstrakteren Dingen viel größere Angst gehabt.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

02.04.2011, 19:19
Zu keiner Zeit habe ich gesagt, dass der Patient genötigt wird, die Unterschrift zu tätigen. Wenn er gehen möchte, kann er das tun, sofern sein geistiger Zustand den Schluss zulässt, dass er die Folgen seines Handelns abschätzen kann.

In diesem Fall fertigen wir einen entsprechenden Vermerk und lassen das Protokoll von zwei unabhängigen Zeugen unterschreiben.

Ist im SSD aber erst einmal in über acht Jahren vorgekommen.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

02.04.2011, 21:27
Ich möchte mal wieder anmerken, daß es in einem ganz normalen Schulsanitätsdienst überhaupt keinen Grund gibt irgendwelche Unterschriften geschweige denn eine Verweigerungserklärung einzuholen. Ein Schulsanitätsdienst ist kein Rettungsdienst. Ihr seid in erster Linie Schüler und leistet bei Bedarf Erste Hilfe und unterliegt keinerlei Bestimmungen oder Vorschriften ! Die Verantwortung für die Durchführung der Ersten Hilfe bei Notfällen obliegt stets bei der Schulleitung.

03.04.2011, 11:08
Was so ein kleiner Tippfehler doch für Folgen haben kann...
Also will ich es kurz richtig stellen. Es muss nicht heißen:
Original von LevSani
Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet sie das nichtmehr, sondern die Schulleitung bzw. die Eltern. (vorausgesetzt sie ist über 18...)


Sondern vielmehr:
Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet sie das nichtmehr, sondern die Schulleitung bzw. die Eltern. (vorausgesetzt sie ist unter 18...)

Das heißt natürlich auch nicht, dass wir sie dann an der Trage fesseln oder im Raum einsperren. Wenn sie einfach aufsteht und geht, werden wir sie nicht aufhalten, sondern sie höchstens mit Worten zum Bleiben überzeugen...
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

03.04.2011, 11:42
wenn sich bei uns ein pat. weigert nach haus zu gehn, dann können wir ihn net zwingen. wir rufen dann (wenns sein muss) die eltern an, sagen ihnen dass das und das passiert ist und ihr sohn/tochter nicht nach hause will. dann ist es die entscheidung der eltern, außerdem haben wir die pat. über mögliche risiken und so aufgeklärt und ihm geraten zum artzt zu gehn... was der pat. normalerweise auch auf dem protokol unterschreibt. wenn dieser das nicht tut, weis ich garnicht, wir würden dann wahrscheinlich wieder die eltern anrufen und ie bitten zu kommen und das zu unterschreiben.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

03.04.2011, 12:18
Original von Titanus
wenn sich bei uns ein pat. weigert nach haus zu gehn, dann können wir ihn net zwingen. wir rufen dann (wenns sein muss) die eltern an, sagen ihnen dass das und das passiert ist und ihr sohn/tochter nicht nach hause will. dann ist es die entscheidung der eltern, außerdem haben wir die pat. über mögliche risiken und so aufgeklärt und ihm geraten zum artzt zu gehn... was der pat. normalerweise auch auf dem protokol unterschreibt. wenn dieser das nicht tut, weis ich garnicht, wir würden dann wahrscheinlich wieder die eltern anrufen und ie bitten zu kommen und das zu unterschreiben.

Ohne Worte...
Endlich EH! 04.05.2008!

03.04.2011, 13:07
im positivem oder negativem sinne???
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

03.04.2011, 13:08
Original von Titanus
wenn sich bei uns ein pat. weigert nach haus zu gehn, dann können wir ihn net zwingen. wir rufen dann (wenns sein muss) die eltern an, sagen ihnen dass das und das passiert ist und ihr sohn/tochter nicht nach hause will. dann ist es die entscheidung der eltern, außerdem haben wir die pat. über mögliche risiken und so aufgeklärt und ihm geraten zum artzt zu gehn... was der pat. normalerweise auch auf dem protokol unterschreibt. wenn dieser das nicht tut, weis ich garnicht, wir würden dann wahrscheinlich wieder die eltern anrufen und ie bitten zu kommen und das zu unterschreiben.


Mein Lieblingsspruch: Chillt doch mal! Ihr seid nur ein SSD und kein RD!

03.04.2011, 13:15
Original von Titanus
im positivem oder negativem sinne???

Im negativen Sinne, würde ich mal sagen.
Groß- und Kleinschreibung wird völlig ignoriert und es sind überall Worte drin wie zum Beispiel:
- haus anstatt Hause
- net statt nicht
- wenns statt wenn es
- artzt statt Arzt
- gehn statt gehen
- protokol statt Protokoll
- ie statt die

Da du auf soetwas schon mehrfach hingewiesen wurdest, hat Gorld es sich gespart, das nochmal alles aufzuschreiben.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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03.04.2011, 13:49
Aber auch inhaltlich.

Die Verantwortung was mit dem Schüler passiert liegt alleine bei der Schulleitung, und nicht bei euch. Deswegen bin ich auch strikt dagegen Elternanrufe von SSDlern durchführen zu lassen. Anders sieht es bei Notrufen aus, da bin ich sogar absolut dafür.
Und wie lächerlich ist das denn mit dem unterschreiben? Wollt ihr einen minderjährigen Patienten was unterschreiben lassen? Und wenn er es nicht tut, die Eltern dafür kommen lassen? Ich bitte euch, das ist doch Schwachsinn.
Lies doch einfach mal was weiter oben steht, und dann übertrag das nochmal auf die Schule. Dann stellst du wiederum fest, dass in der Schule die Verantwortung die Schulleitung trägt, so ein Formular also eigentlich komplett sinnlos ist.
Endlich EH! 04.05.2008!

03.04.2011, 14:53
Verlegt diese Diskussion bitte HIER her. !

03.04.2011, 15:18
Gorld, das ist doch Blödsinn.

Die Schulleitung ist bei uns oft gar nicht im Haus bzw. bei Sitzungen unabkömmlich.

Die schauen sich doch wohl auch bei euch nicht jeden Patienten, der irgendwie Mammi anrufen will, an, und entscheiden, was jetzt zu tun ist...

Die Gründung eines SSDs an einer (Berufs-)Schule erfolgt doch auch mit dem Hintergedanken, Lehr- und Verwaltungskräfte zu entlasten und die Verantwortung für die Versorgung größtenteils abgeben zu können.

Nicht umsonst verfügen unsere Helfer mindestens über eine 40-stündige Ausbildung, die weit tiefgehender uns ausführlicher ist als die Ausbildung der Lehrkräfte.

Manchmal werden wir sogar von Lehrkräften angesprochen, die Fragen zu speziellen Krankheiten, zur Versorgung oder zu Verwaltungsabläufen im Krankheitsfall haben. Auch übernehmen wir (durch qualifizierte EH-Ausbilder) oftmals die EH-Fortbildung der Lehrkräfte.

Da ist bei uns glücklicherweise ein starkes gegenseitiges Vertrauensverhältnis. (Was wahrscheinlich nicht an allen Schulen der Fall sein wird)...
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03.04.2011, 16:32
Zumindest bei uns ist das Sekretariat immer besetzt (zu normalen Zeiten). Und die Schulleitung, die würdigt uns in Friedenszeiten schon keines Blickes, dafür läuft deshalb die Zusammenarbeit mit dem Sekretariat um so besser ;)

Nun läuft das ganze auch in Absprache mit dem Sekretariat (sozusagen als verlängerter Arm der Schulleitung), die gucken sich nicht jeden Patienten an, wir schildern kurz was ist, und dann sollen diese bitte die Eltern anrufen.
Entlasten ist ja schön und gut, aber dann an den richtigen Stellen. Ich habe keine Lust irgendwelche Eltern übers Telefon überzeugen zu müssen, dass sie bitte jetzt und nicht erst in 2 Stunden ihr Kind abholen.

Ich seh das einfach nicht als meine Aufgabe an, ich bin nicht das Sekretariat.

Dass bei euch wiedermal alles anders läuft ist ja bekannt, trotzdem nicht wieder auf jede "normale" Schule und deren Sanitätsdienst schließen.

Deswegen bleibe ich bei diesen Schulen auch dabei:
- Eltern anrufen NICHT Aufgabe des SSD
- erfolgt in Absprache mit und letzendlich durch das Sekretariat
- Notrufe absetzen NICHT Sache des Sekretariats, sondern (meistens, auch hier kanns mal Ausnahmen geben) der SSDler

Und weiterhin ist das auch nochmal eine Frage der Autorität: Viele Eltern würden sich schlichtweg verarscht vorkommen wenn am anderen Ende der Leitung ein 15-jähriger SSDler ist und man von der Schule, dem Sekretariat gar nichts hört.
Zuletzt geändert von gorld am 03.04.2011, 16:32, insgesamt 2-mal geändert.
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