Leichte Gehirnerschütterung?

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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22.12.2011, 18:28
Hallo,
als ich heute in den Sani-Raum unserer Schule gekommen bin habe ich dort ein Mädchen mit ihrer Freundin vorgefunden. Die Patientin sah eigentlich ganz fit aus und ich hab sie mal gefragt was passiert ist. Sie hat mir dann beschrieben, dass sie im Sportunterricht vom Trampulin abgerutscht ist und auf den Kopf gefallen ist. Außerdem konnte sie sich nicht mehr erinnern wie sie wieder aufgestanden ist. Da sie schon länger im Zimmer lag ging es ihr mittlerweile schon besser (davor war ihr schwindelig und übel).
Zeugt dieser kurze Gedächtnisverlust mit Sicherheit von einer Gehirnerschütterung?
Wäre es zu dem Zeitpunkt überhaupt noch sinnvoll gewesen in die Klinik zu gehen (das war schon ca. 1h nach dem Unfall)?

Das Mädchen ist dann meines wissens zurück in den Unterricht. Ich konnte nicht länger dableiben, da ich Unterricht hatte und nicht befreit war, da an unserer Schule dummerweise so gut wie nie der SSD verständigt wird, wenn was passiert...
22.12.2011, 18:50
Original von Klappdöner
Zeugt dieser kurze Gedächtnisverlust mit Sicherheit von einer Gehirnerschütterung?

Gedächtnisverlust ist ein Zeichen von SHT/Gehirnerschütterung. Normal ist davon aber das vorher betroffen, also z.B. der Sturz und nicht unbedingt das aufstehen danach. Auf ein SHT sollte aber untersucht werden. Neurologische Ausfälle können sich auch noch nach Jahren entwickeln.

Original von Klappdöner
Wäre es zu dem Zeitpunkt überhaupt noch sinnvoll gewesen in die Klinik zu gehen (das war schon ca. 1h nach dem Unfall)?

Auf jeden Fall gehört so was in die Klinik oder zumindest zum Facharzt. Wenn jemand ein Gedächtnisverlust (auch von wenigen Sekunden/Minuten) hat, sollte alles neurologisch und motorisch abgeklärt werden. Im Zweifelsfall Leute immer in die Klinik/zum Arzt schicken. Ich kenn eine, die hat nach zwei Jahren erst neurologische Probleme festgestellt, die von einem Autounfall kommen.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

22.12.2011, 19:33
Das Problem ist allerdings, dass sie das eher net machen wird. Als ich gefragt hab, ob ich mal Blutdruck messe soll, hat sie gesagt "lieber nicht, mir geht's doch schon wieder gut" und ich komm mir auch dumm vor, wenn ich ihr sage, sie soll ein CT im Krankenhaus machen, wenn sie am nächsten Tag schon wieder top fit ist.
Zuletzt geändert von Klappdöner am 22.12.2011, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.

22.12.2011, 19:57
Wichtig ist vor allem, dass die Patientin gesichert für mind. 24 ( besser 48 ) Stunden nachbeobachtet wird.

Die Symptome deuten klar auf eine Gehirnerschütterung hin (insbesondere die rückwirkende Gedächtnislücke).

Zum Problem kann es kommen, wenn durch die Gewalteinwirkung auf den Kopf z.B. ein kleines Blutgefäß gerissen ist und es zu einer Einblutung ins Gehirn kommt.

Die Folge wäre dann eine Hirndrucksteigerung, die nach einiger Zeit wieder zu einer Verschlechterung des Zustandes (erneutes Abdriften in die Bewusstlosigkeit) führen kann.

Dies muss durch regelmäßige Nachbeobachtung (entweder im Krankenhaus oder im privaten Bereich) ausgeschlossen werden.

Mit Sicherheit ist man immer gut beraten, bei initialer Bewusstlosigkeit die Patienten zum Arzt oder ins Krankenhaus zu schicken...

Ein CT muss aber nicht immer sofort sein ;)
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 22.12.2011, 20:00, insgesamt 2-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

22.12.2011, 19:58
Ähmm..... diese Diskussion und die hier zu lesenden Antworten sind typisch für unsere Vollkaskogesellschaft.

Noch vor ein paar Jahren hätte man gesagt: "Geh nach hause und melde Dich, wenn Du Symptome bekommst".

Schon ein paar Jahre später wird immer nach einem CT geschrien. Wahrscheinlich ist es so, dass man zehn- oder hunderttausende sinnfrei bestrahlt um einen zu finden, der durch das CT gerettet wird.

Bei uns wäre es so, dass aufgrund der unterschiedlichen Politik der Chirurgen ein Erwachsener ein CT bekäme, während ein Kind aus Strahlenschutzgründen nur beobachtet würde.

Aber der Käse ist ja noch nicht gegessen. Vielleicht kommt jemand mal auf den Trichter, dass man mit einem MRT noch dezentere Verletzungen darstellen kann. :rolleyes:
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 22.12.2011, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

22.12.2011, 20:15
Mal ne andere Frage:
1. Es war kein offizieller Einsatz war, sondern ich bin nur Zufällig in den SAN-Raum gestolpert
2. Ich habe ihr gesagt, dass sie wahrscheinlich eine leichte Gehirnerschütterung hat und sie gefragt ob sie sich nicht lieber abholen lassen würde

Könnten sich rein theoretisch trotzdem noch rechtliche Konsequenzen für mich ergeben? (Nich dass ich da jetzt Angst hätte, mich interessiert das nur rein theoretisch ;))

22.12.2011, 21:16
Bei den "Hilfs-qualifikationsstufen" (jetzt nicht abwertend gemeint!) wird es eh schwierig werden, jemanden für irgendeine (falsche) Handlung zu belangen.

Das gilt natürlich nur, sofern der beteiligte Helfer diese "nach bestem Wissen und Gewissen" durchgeführt hat.

Etwas anderes wäre es, wenn du vorsätzlich (also absichtlich) falsche Maßnahmen anwendest, mit dem Ziel, den Patienten zu schädigen.

Je höher die Qualifikation wird, desto mehr sollte man vor "Kunstfehlern" auf der Hut sein... ;)
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

23.12.2011, 19:54
Erstmal muss ich Don zustimmen, man muss nicht wegen jedem quersitzenden Furz ins Krankenhaus und akuter Bauch schreien...

Nicht jeder Gedächnisverlust muss per se in Behandlung, es kommt immer auf die Vorgeschichte an. Sonst wäre ich schon das ein oder andere Mal morgens nach Feiern ins Krankenhaus gerannt und hätte nach dem Neurologen gerufen... :P

Auch nicht jeder Kopf, der wo gegen prallt, ist gleich ein SHT oder ne Gehirnerschütterung. Dass man nachher Kopfschmerzen hat, ist wohl gesunder Menschenverstand, da kann man auch die Leute mit nem Kühlpack wieder wegschicken, wenn sie denn unbedingt eins haben wollen, und sie darum bitten, zum Arzt zu gehen, wenn noch weitere Symptome auftreten. Und selbst wenn...ich hab mich auch schon auf der Piste recht spektakulär hingelegt, natürlich ohne Helm (Schande über mein blankes Haupt...), hatte danach Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit und war trotzdem am nächsten Tag wieder auf der Piste, ohne einen Arzt besucht zu haben. Und wie ihr seht, ich lebe noch...


Zu der Frage mit der Haftung:
Gucken wir uns mal den für dich einzig relevanten Paragraphen an, den § 323c StGB mit der unterlassenen Hilfeleistung. Du hast deine Hilfe angeboten, aufzwingen kann man sie den meisten Patienten nicht. Sie wollte keine weitere Hilfe, damit bist du aus dem Schneider. Du hast sie ja sogar noch darauf hingewiesen, dass es vielleicht ne Idee wäre, die Eltern darüber zu informieren.
Also kein Problem...
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de


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