War das Richtig?

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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17.12.2013, 21:02
Nicht mehr vorhanden :P

mfg Geo
Zuletzt geändert von geo am 01.08.2014, 12:19, insgesamt 2-mal geändert.

17.12.2013, 21:25
Erkenne zumindest kein Fehlverhalten. Was wollte denn dein Lehrer?

Man sollte jedoch eine Freundin mit einbeziehen (Vertrauensperson), der Sekretärin sollte man sein Vorgehen erläutern und nicht in einen "Rausschickwahn" verfallen. Kommunikation ist alles - wenn die nicht vorhanden ist, kann es aufgrund von Unklarheiten zu (rechtlichen) Reibereien kommen.

Ich hätte versucht, die Patientin möglichst bald einer ärztlichen Versorgung zuzuführen (Mutter/Vater anrufen, abholen lassen).
Zuletzt geändert von Maxi am 17.12.2013, 21:40, insgesamt 2-mal geändert.

17.12.2013, 21:31
Deine Rechtschreibung macht mich fertig. Zu diesem Text fällt mir nicht mal mehr ein blöder Spruch ein.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

17.12.2013, 21:42
Original von Don Spekulatius
Deine Rechtschreibung macht mich fertig. Zu diesem Text fällt mir nicht mal mehr ein blöder Spruch ein.


Was hast du denn? Sind doch "nur" 42 Fehler... :D

17.12.2013, 21:51
Auch nicht mehr vorhanden :P
Zuletzt geändert von geo am 01.08.2014, 12:20, insgesamt 2-mal geändert.

17.12.2013, 22:20
Welche Deiner Aktionen zweifelst Du denn selbst an?

Ob Du richtig gehandelt hast oder nicht steht und fällt doch mit der Frage, ob die Wunde tatsächlich vereitert war. Aber unabhängig davon war es richtig, die Wunde im Zweifelsfall von einem Arzt beurteilen zu lassen. Ob 2h früher oder später macht keinen Unterschied, solange die Infektion örtlich begrenzt ist.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 17.12.2013, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

17.12.2013, 22:27
... auch weg :P
Zuletzt geändert von geo am 01.08.2014, 12:21, insgesamt 2-mal geändert.

18.12.2013, 01:52
Ohoh - über die Rechtschreibung neuer User darf man doch nix sagen, Don! :evil:

18.12.2013, 10:57
Was ist denn bei euch los, dass du sogar unsicher bist, ob du Pflaster entfernen darfst? Ich persönlich sehe in deinem Handeln kein Problem, sondern eher im Handeln euerer Leitungsperson. Es ist ein absolute no-go sowas vor dem Patienten abzuziehen. Sowas macht man wenn überhaupt hinterher. Ich persönlich hab es lieber, natürlich nur solange es die Situation zulässt, n Freund oder ne Freundin mit im San Raum zu haben, allein schon des psychologischen Effekts für den Patienten wegen. Ich muss sagen, es ist nicht immer leicht mit den Sekretärinnen, aber die haben eben die Verantwortung für euch.

Gruß Sam

18.12.2013, 11:49
Original von Sam112
Ich muss sagen, es ist nicht immer leicht mit den Sekretärinnen, aber die haben eben die Verantwortung für euch.

Ist das so?
Endlich EH! 04.05.2008!

18.12.2013, 13:56
1. Halbsatz: So ist es zumindest bei uns.
2. Halbsatz: Ja, deffinitiv. Siehe hier unter Abschnitt 3.1

18.12.2013, 18:38
Warum solltest du das Pflaster nicht abmachen?
Du kannst doch da nicht durchgucken! Ich an deiner Stelle, hatte die Patientin aber auch möglichst schnell abholen lassen. Zum Verhalten deines Leiters, würde ich dir persönlich nocheinmal raten in Ruhe mit ihm zu reden.

18.12.2013, 18:43
Original von Maria315
Ich an deiner Stelle, hatte die Patientin aber auch möglichst schnell abholen lassen.


Darf ich fragen warum? :)
Zuletzt geändert von Sam112 am 18.12.2013, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.

18.12.2013, 19:29
Original von Maria315
Warum solltest du das Pflaster nicht abmachen?

Um ganz ehrlich zu sein, gibt es da schon einen Grund: Du hast keine Erfahrung in der Beurteilung von OP-Wunden. Welche Konsequenz willst Du also aus der Inspektion der Wunde ziehen? Entwarnung weil Du findest, dass die Wunde normal aussieht oder sofortige Einweisung eines beschwerdefreien Patienten, weil Du etwas für suspekt hältst?
Somit ist Dein weiteres Vorgehen mehr vom Leidensdruck des Patienten abhängig, als vom Aussehen der Wunde.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

18.12.2013, 22:50
Ich bin trotzdem der Meinung, dass das nicht unbedingt dagegen spricht sich die Wunde anzuschauen. Ich mein allein schon deswegen weil es etwas blöd kommt wenn der Patient mit Beschwerden zu dir kommt, die durch diese Wunde möglicherweise ausgelöst werden und du dann noch nichtmal alibimäßig draufschaust. Es hat ja auch einen gewissen psychologischen Effekt wenn man überhaupt was macht (also ich mein jetzt nicht Zähne auf Löcher zu kontrollieren wenn der Patient umgeknickt ist *achtung Übertreibung :D *). Und wenn dir dein Bauchgefühl sagt, da könnte was nicht stimmen, dann geht man eben früher zur Nachkontrolle, ganz ohne Grund entwickeln die Beschwerden sich ja nicht.


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