RTW-/KTW- Besatzung

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03.03.2011, 14:55
Original von Iceman
Ja, das machen die Ortsvereine, aber so viel ich weiß, ist das rechtlich nicht in Ordnung.

Natürlich ist das in Ordnung, jedenfalls nach RettG Bw. Wo steht denn wie der Fahrer qualifiziert sein muss? Er muss nur geeignet sein um MIT einem RS KTW zu fahren.

Ich rede jetzt nur von einem KTW, RTW glaub ich ist RS & RA, genauso wie auf der Rettungswache.
Endlich EH! 04.05.2008!

03.03.2011, 17:26
@gorld: Wenn in deinem Bundesland steht: qualifizierte vperson und RS ist das in ordnung, aber in vielen Bundesländern sind andere Qualifikationen gefordert. Außerdem habe ich mal gehört, dass man, wenn etwas schief geht nach der Norm geht und norm ist RH/RS auf dem KTW. Hier sogar teilweise RS/RA.

03.03.2011, 21:48
@Iceman: Es tut mir Leid, dass ich dich da jetzt enttäuschen muss, aber die "Norm" ist die jeweils geltende Rechtsnorm, sprich das RDG des Bundeslandes.

@Topic:

In NRW gilt:
RTW: Min. RS/RA
KTW: Min. RH/RS

Auf den (FW-)Rettungswachen in meinem Landkreis werden in der Regel die RTW und auch die KTW mit RA/RA oder RAiP/RA besetzt, weil halt auch kein anderes Personal existiert.
Die HiOrg besetzen die RD-Fzge. min. nach RettG, bei uns kann es auch schonmal vorkommen, dass beispielsweise ein RTW RA/RA besetzt ist, oder ein KTW RS/RA. Je nachdem, wie halt grad das Personal verfügbar ist. Auch RTW RH/RS/RA kommt schonmal vor...

04.03.2011, 00:41
Land: BaWü


Situation vor Ort:
NEF: (erfahrener) RA + NA
RTW: RA + RS oder RA + RH
KTW: RA + RH/RS oder RS + RH
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

04.03.2011, 17:06
@Buschi: ein befreundetet Jurist meinte, dass das zwar die geltende Norm im Budnesland ist, aber vor Gericht kjann es trotzdem negativ ausgelegt werden, wenn was schief geht.

04.03.2011, 23:09
@Iceman:
Vor Gericht kann immer irgendwas negativ ausgelegt werden.
Es heißt nicht umsonst "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"...
Aber wenn man die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, hat man schon gute Chancen.
Es müsste ja bei einem eventuellen Schaden erstmal nachgewiesen werden, dass dieser bei höherer Qualifikation des Besatzungsmitglieds nicht entstanden wäre, was gerade beim 2. Mann (Fahrer) schwer werden dürfte.

23.04.2011, 14:00
Dann mal meine Situation aus Hessen:

Also Vorgabe ist ein RA und ein RH auf dem RTW. Tatsache ist bei uns, dass die RS aus den Azubis gestellt werden, bald soll noch eine RS-Stelle geschaffen werden. Es passiert natürlich auch mal, dass 2 RA fahren, aber das ist zumindest nicht die Regel. Bei uns im Kreis haben wir allerdings nur 1 KTW für Fernfahrten. Besetzt müssen diese RH/SanHelfer sein, soweit ich das weiß.
Dann mal zu den SEG-RTW: In der SGE 1 müssen die RTW, die nur als Verstärkung des Regel-RD gedacht sind, nach HRDG besetzt werden, also RA/RH. SEG 2/3 müssen hingegen nicht nach HRDG besetzt werden, Vorgabe des Zugführers ist RS, wobei wir eh nur wenige SanHelfer/ES haben, die die Autos fahren dürfen. Auch N-KTW, die wir neu bekommen haben müssen nur mit einem RS und einem ES/SanHelfer besetzt sein, da sie erst in der SEG 2/3 genutzt werden.

LG Sebbe
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

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