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DRK Ausbildungen Hessen

BeitragVerfasst: 26.10.2011, 11:48
von Titanus
Ich habe im Internet schon sehr viel rumgestöbert und gesucht, jedoch nicht das gefunden was ich wollte. Dann kam mir die Idee, mal hier zu fragen und die Frage etwas zu erweitern.

Meine Frage:
Welche Ausbildungen gibt es alles beim Roten Kreuz und ab wie vielen Jahren sind diese? Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?

Und dann noch eine Frage eines seehr guten Freundes, die mich jetzt auch interessiert:
Welche "Rangordnung" (ihm viel kein anderes Wort ein....) herrscht beim RK und welche Ausbildung/en muss man dafür haben?)
Er meint das so:

1. Notarzt
2. Rettungsassistent (ich glaub es waren 8 Wochen im KH und 150 Stunden auf dem RTW und San ABC/123)
3.
4.
5.
.
.
.


Zu der ersten Frage:
Also ich kenne jetzt

den Erste Hilfe Kurs (ab ?? Jahren)
EH am Kind (ab ?? Jahren)
LSM (ab ?? Jahren)
San A/1 (ab 16 jahren) // San B/2 (ab 17 Jahren) // San C/3 (ab 18 Jahren) --> (Vorausgesetzt ist der EH-Kurs)
- Wie heißen diese Ausbildungen denn jetzt? Angeblich soll dass jetzt nur SAN Ausbildung heißen. Da sollen alle 3 ausbildungen zusammengepackt worden sein. Diese Ausbildung soll ab 16 Jahren sein.




Korrigieren bitte, wenn was nicht stimmt! Deswegen frag ich ja...

P.S. Ich spreche hier vom Bundesland Hessen.

Danke schön!

EDIT: Es müssen nicht nur medizinische Ausbildungen sein. Ich habe vergessen noch den Mimen-Schmink-Kurs vergessen. Der ist ab 14 Jahren
Ab 16 Jahren kann man die Mimen-Ausbildung machen.
Mit 16 kann man Auch EH-Ausbilder werden.

BeitragVerfasst: 26.10.2011, 15:21
von Oskar
Helfer im Sanitätsdienst (ab 16)

Rettunssanitäter (520 UE 6 Wochen Theorie, 2x 4 Wochen fachpraktischer Unterricht // Quelle: MedAkademie Berlin)

Rettungsassistent (1.360 UE 27 Wochen Theorie, 15 Wochen fachpraktischer Unterricht (2x 4 Wochen 1x 7 Wochen) // Quelle: MedAkademie Berlin

BeitragVerfasst: 26.10.2011, 15:21
von acrus
Alles kann ich dir nicht aufzählen, aber folgendes kann ich dir sagen:
-Es gibt nur noch den Sanitätslehrgang und keinen San A/B/C mehr. Teilnahme i.d.R. ab 16.
-Ausbilder kannst du erst ab 18 werden, zumindest ist das mein Wissensstand.
- Dann gibts noch RS auch ab 18

- Nicht zu vergessen die gesammten Führungskräfte (EL, GF, TF usw.). Alle erst ab 18, zumindest sollte es so sein.

edit: Was genau interessiert dich für eine Ordnung? Die Befehls und Führungsordnung im Einsatz oder was genau willst du wissen?

BeitragVerfasst: 26.10.2011, 20:53
von ScSANI
Also ich mache gerade meine SAN-Ausbildung beim DRK
und ich bin 14 ( 9. Klasse).
Die anderen aus dem Kurs sind alle 15.
Ich wohne in Baden-Württemberg.

BeitragVerfasst: 26.10.2011, 21:54
von acrus
Ja, das ist sehr schön für dich, es ist aber nicht die Regel. Es kann ggf. im Rahmen des SSD passieren. Normal ist ab 16, zumindest, wenn du mit der Ausbildung irgendetwas anfangen willst (außer SSD). Und jetzt erzähl mir nicht du darfst mit 14 schon auf San Dienste. (Falls dem so sein solle freu dich drüber aber schrei es hier nicht raus ;) (hatten wir auch schon mehrmals als Diskussion))

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 08:50
von Titanus
Original von acrus
-Ausbilder kannst du erst ab 18 werden, zumindest ist das mein Wissensstand.

Also ich hab das so verstanden, dass man mit 16 EH-Ausbilder werden kann und mit 18 SAN-Ausbilder (vorausgesetzt, man ist 2 Jahre EH-Ausbilder oder war es 2 Jahre die SAN-Ausbildung haben? Oder beides? Ich weis nicht mehr so genau...)

Zu der Ordnung, ich glaube, er meinte das eher nach den medizinischen Ausbildungen, die man machen kann. Daraus schließt sich dann doch die Befehls und Führungsordnung, oder?
Ich glaub er meinte es so:
- unausgebildetet Ersthelfer
- ausgebildete Ersthelfer
- Sanitätshelfer
- Rettungshelfer
- Rettungssanitäter
- Rettungsassistent
- Notarzt
- LNA

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 11:18
von acrus
Also meines Wissens ist das folgendermaßen: Du darfst die Ausbildung zum Ausbilder erst mit 18 machen, da du, sobald du besagte Ausbildung hast, selbstständig und eigenverantwortlich entsprechende Kurse leiten darfst. Dies ist aber eigenverantwortlich nur mit 18 erlaubt. (zumindest wurde es mir mal so erklärt ;) )

Und aus der medizinischen Ausbildung ergibt sich keine Führungsordnung!
Ein NA ist mir als Sani in medizinischen Fragen weisungsbefugt, keine Frage. Organisatorisch hat er mir i.d.R. im Einsatz nichts zu sagen, da sonst Chaos ausbrechen würde. Diese Befugnis obliegt meinem Zug/Gruppen/Truppführer, je nach Organisation an der Einsatzstelle. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich zur Einsatzstelle A von meinem ZF geschickt werde und dann kommt dein NA an und sagt: "Ne geh mal wo anders hin." Das gäbe Chaos!

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 14:14
von lafidi
Original von Titanus
Also ich hab das so verstanden, dass man mit 16 EH-Ausbilder werden kann und mit 18 SAN-Ausbilder (vorausgesetzt, man ist 2 Jahre EH-Ausbilder oder war es 2 Jahre die SAN-Ausbildung haben? Oder beides? Ich weis nicht mehr so genau...)

Warum nicht da nachschauen, wo ausgebildet wird?
EH-Ausbilder in RLP: 18 Jahre
San-Ausbilder in RLP: Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder, Mindestens einjährige aktive Mitwirkung im Sanitätsdienst

Quellen mit allen Vorraussetzungen:
http://www.bi-rlp.drk.de/1246.html?&no_cache=1&tx_mmbikurse_pi1%5Bkursid%5D=197
http://www.bi-rlp.drk.de/1246.html?&no_cache=1&tx_mmbikurse_pi1%5Bkursid%5D=21

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 14:18
von Titanus
OK.
Ich stell mal die Frage dann anders. Wie sieht die Ordnung nach medizinischem Wissen aus?

Zu der anderen Frage, ich stell mal einen zwischenstand
- EH-Kurs (weis immernoch nicht ab wievielen Jahren) - (16 UE/ 8 doppelstd. à 90 min)
- LSM (ab ?? Jahren) - (8 UE/ 4 doppelstd. à 90 min)
- SanAusbildung (ab 16) - (??) - (voraussetzung= EH-Kurs)
- Helfer im SanD (ab 16)*
- RH (ab 18') - (240 Std --> 160 Std Theorie (Modul 1), 80 Std Klinikpraktikum (Modul 2)) - (voraussetzung= SanAusbildung)
- RS (ab 18') - (480 Std --> RH + 80 Std Klinikpraktikum, 160 Std Lehrrettungswachenpraktikum) - (voraussetzung= RH)
- RettAss (ab 18') - (??)**

*Ist diese Ausbildung wirklich vom Roten Kreuz? Und aus Hessen? Ich glaube diese Ausbildung ist aus einer anderen HiOrg.
**Beim Rumstöbern habe ich irgentwie verschiedene Dauerangaben gesehen. Das ist doch eine staatlich anerkante Ausbildung, wieso stehen überall verschiedene Angaben?

Übrigens, das Apostroph nach der Achzehn ist nur wegen dem Smilie da ohne --> 18) / 18') <-- mit

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 15:48
von lafidi
Original von Titanus
Zu der anderen Frage, ich stell mal einen zwischenstand
- EH-Kurs (weis immernoch nicht ab wievielen Jahren) - (16 UE/ 8 doppelstd. à 90 min)
- LSM (ab ?? Jahren) - (8 UE/ 4 doppelstd. à 90 min)
- SanAusbildung (ab 16) - (??) - (voraussetzung= EH-Kurs)

EH, LSM: Offiziell gibt es hier kein Mindestalter. Allerdings sollte der Teilnehmer aufnahmefähig sein.
Dauer SanAusbildung: 80 Stunden

Original von Titanus
*Ist diese Ausbildung wirklich vom Roten Kreuz? Und aus Hessen? Ich glaube diese Ausbildung ist aus einer anderen HiOrg.

Die ist aus einer anderen HiOrg.

Original von Titanus
**Beim Rumstöbern habe ich irgentwie verschiedene Dauerangaben gesehen. Das ist doch eine staatlich anerkante Ausbildung, wieso stehen überall verschiedene Angaben?

Es gibt den 2- und den 3-jährigen Ausbildungsgang. Was der Unterschied ist, weiß ich nicht.
http://www.bi-rlp.drk.de/1837.html
http://www.bi-rlp.drk.de/1348.html?&no_cache=1

Notarzt: Studium der Medizin (12,5 Semester) plus Fachrichtung Notfallmedizin

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 16:16
von Don Spekulatius
Original von lafidi
Notarzt: Studium der Medizin (12,5 Semester) plus Fachrichtung Notfallmedizin


Ähmm...... es gibt in D (noch) keine Fachrichtung Notfallmedizin.

Also:

Notarzt: Studium der Medizin (12 Semester) plus Fachkundenachweis Rettungsdienst oder (nach Bundesland) Zusatzbezeichung Notfallmedizin.

Ein NA ist mir als Sani in medizinischen Fragen weisungsbefugt, keine Frage. Organisatorisch hat er mir i.d.R. im Einsatz nichts zu sagen, da sonst Chaos ausbrechen würde. Diese Befugnis obliegt meinem Zug/Gruppen/Truppführer, je nach Organisation an der Einsatzstelle. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich zur Einsatzstelle A von meinem ZF geschickt werde und dann kommt der LNA an und sagt: "Ne geh mal wo anders hin." Das gäbe Chaos!

Hier unterliegst Du einem Irrtum bzw. vermischst Äpfel mit Birnen.
Beim Notarzt hast Du letztlich Recht - er wäre Dir medizinisch weisungsbefugt, aber nicht organisatorisch. Beim Leitenden Notarzt sieht die Lage aber komplett anders aus. (Disclaimer: Achtung - die nun folgenden Begrifflichkeiten sind nach Bundesland unterschiedlich, die Kernaussage bleibt aber.)
Der Leitende Notarzt ist in seiner Funktion als Abschnittsleiter Gesundheit in Bezug auf die Versorgung von Verletzten JEDEM weisungsbefugt, sowohl organisatorisch als auch medizinisch. Dafür trägt er auch die Verantwortung. Aber ich kann Dich beruhigen: In der Regel würde ich mich nicht damit aufhalten wollen, mit dem einzelnen Sani Details zu besprechen. Dafür ist die Hierarchie ja vorhanden.

BeitragVerfasst: 27.10.2011, 16:21
von sebbe1995
Original von acrus
Ein NA ist mir als Sani in medizinischen Fragen weisungsbefugt, keine Frage. Organisatorisch hat er mir i.d.R. im Einsatz nichts zu sagen, da sonst Chaos ausbrechen würde. Diese Befugnis obliegt meinem Zug/Gruppen/Truppführer, je nach Organisation an der Einsatzstelle. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich zur Einsatzstelle A von meinem ZF geschickt werde und dann kommt der LNA an und sagt: "Ne geh mal wo anders hin." Das gäbe Chaos!


Da kann ich dir nicht so ganz zustimmen. ein NA wird in den Rechnungen der Truppstärke als ZF gerechet und hat durch sein Studium (angeblich) auch die Qualifikation (so wie er ohne weitere Ausbildung EH- oder SAN-Kurse halten darf). Somit kann er dir auch organisatorisch übergeordnet sein, solang es in dem Moment eben euer Zugarzt ist.

Original von lafidi
Es gibt den 2- und den 3-jährigen Ausbildungsgang. Was der Unterschied ist, weiß ich nicht.

Notarzt: Studium der Medizin (12,5 Semester) plus Fachrichtung Notfallmedizin


Der Unterschied ist eben die Frage, ob das Ganze bezahlt wird oder nicht. Bei der dreijährigen Form arbeitet man 1 Jahr zusätzlich zur normalen Ausbildung als RS auf dem RTW. Dafür kriegt man die Ausbildung und mancherorts noch den C1-Führerschein und einige Sonderlehrgänge bezahlt (FoBi's, ATLS, ACLS, ...)

Und der Notarzt ist keine Fachrichtung (wie Facharzt für Anästhesiologie oder Chirurgie oder Innere,..., welche 5-6 Jahre dauern) sondern eine Zusatzqualifikation, welche man erlangen kann. Hierzu muss man 2 Jahre Arbeitserfahrung als Arzt haben, in der man mindestens 50 lebensrettende Einsätze hat und dann einen 80- stündigen Kurs erfolgreich abschließen.
Dann erlangt man die Zusatzqualifikation Notfallmedizin. (in Hessen so benannt, anderswo teils andere Namen)

BeitragVerfasst: 28.10.2011, 17:33
von acrus
Ich sollte nicht einfach schreiben, ohne nochmal zu schauen, was ich schreibe. Danke Don. Ich meine selbstverständlich einen NA und nicht den LNA, werde das mal gleich ändern. Nochmals danke für den Hinweis. (wobei ich da an einer Stelle bei uns in der Bereitschaft nochmal nachfragen werde, den die Lehrmeinung bei uns ist etwas anders, aber das tut ja hier weiter nichts zur Sache :D )

@sebbe: gefällt die folgendes besser: Der Na ist mir, wenn er nicht Teil Führungskomponente des Einsatzzuges ist, an der Einsatzstelle in organisatorischen Fragen nicht weisungsbefugt.

BeitragVerfasst: 28.10.2011, 17:55
von sebbe1995
Ja, das klingt gut :P :D
Wobei es natürlich manchmal auch sinnvoll ist, auf diesen zu hören, nur eben nicht immer...

BeitragVerfasst: 28.10.2011, 19:10
von Buschi
Wobei ich hier nochmal ergänzen möchte:

Der Arzt der Einsatzeinheit / Zugarzt ist den Einsatzkräften der Einheit ebenfalls nur in medizinischen Fragen weisungsbefugt. Das gilt so zumindest für die EE NRW. Deshalb ist der Arzt in vielen Teilen NRWs auch nicht dem Führungstrupp, sondern der Sanitätsgruppe angegliedert.

Quelle: http://www.drk.bevergern.de/rkgem/ee_stellenprofil_arzt.htm