Jugendliche in den HiOrgs

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05.02.2016, 10:44
Hallo,

ich möchte den gerade zum Thema MHD angesprochenen Umgang mit Jugendlichen mal allgemeiner diskutieren, nicht nur beim MHD.

Bei einer Johanniter-Gliederung in NRW kenne ich es so, dass der RH NRW erste Ausbildungsstufe ist, darunter wird nichts angeboten. Den Lehrgang kann man mit 17 beginnen und um den 18ten herum die Prüfung machen. Jüngere kommen daher nicht auf Sanitätsdienste mit und auch nicht zu den regelmäßigen Dienstabenden, sondern sind völlig getrennt in einer Jugendgruppe. Beim DRK kenne ich es jedenfalls im Ruhrgebiet so, dass Jugendliche ohnehin fast gar nicht vertreten sind, weil man sich wohl gar nicht darum bemüht.

Nun verhält es sich doch so, dass viele SSD mit HiOrgs zusammen arbeiten, im Ruhrgebiet kenne ich es so, dass es oft der ASB ist, aber natürlich auch andere. Im SSD wird oft mit 14 Jahren eingestiegen. Grundsätzlich bestünde ja die Möglichkeit, geeignete Schüler mit 15 Jahren in den Sanitätshelfer-Lehrgang des ASB (oder vergleichbar bei anderen HiOrgs)) aufzunehmen, sodass sie mit dem 16ten Geburtstag die Prüfung abgelegt haben und dann in der allgemeinen Einsatzeinheit eingesetzt werden können.

Mich würde mal interessieren, ob es - insbesondere im Ruhrgebiet bzw. NRW, oder auch anderswo - irgendwo jemand kennt, dass das tatsächlich so läuft? Dass also SSDler oder andere bei der HiOrg auflaufende geeignete Jugendliche frühestmöglich die Ausbildung erhalten und dann mit 16 als normaler Teil der Einsatzeinheit gelten. Ich will jetzt keine Diskussion über Einsatzzeiten und Gefahren auf manchen Sanitätsdiensten führen; mir geht es zunächst mal nur um die Teilnahme am allgemeinen Dienstabend, also den Übungen, und der generellen Möglichkeit, an Sanitätsdiensten teilzunehmen. Kennt es irgend jemand so, dass man als SSDler mit 16 dann auch in der Einsatzeinheit der HiOrg auf der niedrigsten Stufe (wie beim ASB SHL) fertig ausgebildet ist und dann auch ganz normal an den allgemeinen Dienstabenden teilnimmt?

Ich habe da eher den Eindruck, dass Jugendliche - selbst wenn sie mit 16 die Ausbildung beendet haben - trotzdem in der Jugendgruppe bleiben und an den allgemeinen Dienstabenden nicht teilnehmen.


Ist das auch der Eindruck anderswo oder kennt es jemand anders?



Gruß,


tino255
05.02.2016, 11:36
Das ist nicht überall so. Einige HiOrg-Gleiderungen haben z.B. keine Jugendgruppe, betreuuen aber Schulsanitätsdienste über die Ausbildung. Hier will man natürlich die Jugendlichen auch an die HiOrg binden.

Ich selbst habe bei den Maltesern mit 16 Jahren angefangen, Dienste zu machen und wurde auch als Sanitätshelfer bzw. später Einsatzsanitäter ausgebildet. Wir konnten damals sowohl an den Jugend-Ausbildungen als auch bei den "Erwachsenen"-Treffen der Sanitätseinheit teilnehmen, was wir auch getan haben.

Da ich (Sonderfall!) meine Jugendlichen in den SSDs nicht über eine HiOrg betreue, setze ich diese ab 16 Jahren unter Begleitung eines erfahrenen Helfers als voll ausgebildete Sanitätskraft auch auf geeigneten Sanitätswachdiensten (Jugendschutz!) ein.

Diese ominöse "18" hat sich denke ich so eingebürgert, weil es zuvor nicht möglich war, eine Ausbildung im Rettungsdienst vor Erreichen dieser Altersgrenze zu beginnen (bzw. korrekter: Die RettSan-Prüfung abzulegen, Rettungshelfer gibt es bei uns im "echten Norden" nicht im RTD). Durch das NotSanG hat sich diese Altersgrenze in Luft aufgelöst. Da in der Pflege auch schon mit 16 ausgebildet wird, sehe ich gar keine Probleme, geeignete Jugendliche auf geeigneten Diensten einzusetzen.

Je älter die werden, desto schwieriger wird es, die Jugendlichen zur Mitarbeit zu motivieren. Schnappen wir sie nicht rechtzeitig, macht es der Sportverein, die FF, die...
05.02.2016, 11:45
Hallo und herzlich willkommen im Forum, vllt. möchtest du dich im dafür vorgesehenen Bereich einmal vorstellen... :good:

Zu den Gegebenheiten bei dir in NRW kann ich relativ wenig sagen, auch nicht zum ASB. In den DRK-Bereitschaften in "meinem" Gebiet (BW) bekommen frisch eingetretene 16jährige durchaus schon die Helfergrundausbildung, und danach dann auch die Sanitätsausbildung und sind damit danach quasi vollwertige Helfer. Das ganze wird dann bis Erreichen des 18. Lebensjahrs noch je nach Kreisverband oder auch je nach Bereitschaft weiter eingeschränkt. Zu meinen Zeiten hieß das: Kein Dienst nach 22 Uhr, (offiziell) nicht als vollwertiger Helfer dabei, wobei das eher für die großen Stadiondienste galt, bei z.B. den kleinen Seniorennachmittage die (warum auch immer) mit 2 Mann betreut werden mussten, konnte man auch mit 16 als 2. Mann mit.

Ein Punkt fand ich noch interessant:
tino255 hat geschrieben:Ich habe da eher den Eindruck, dass Jugendliche - selbst wenn sie mit 16 die Ausbildung beendet haben - trotzdem in der Jugendgruppe bleiben und an den allgemeinen Dienstabenden nicht teilnehmen.

Ich weiß jetzt natürlich nicht wie es im ASB ist. Das JRK als Jugendorganisation des DRK hat aber ausdrücklich gar nicht das Ziel neue Helfer für die Bereitschaft zu rekrutieren - zumindest formal, mancherorts wird das natürlich schon versucht. Ganz anders sieht das ja wieder in der JF aus, wo das nach der allgemeinen Jugendarbeit ganz klar das Hauptziel darstellt. Das spiegelt sich natürlich auch in den Gruppenabenden wider.
05.02.2016, 17:13
Ein herzliches Willkommen auch von mir hier im Forum!

Ich kann mich von der mir bekannten Seite (BRK-Bereitschaft im Norden Bayerns) Götz nur anschließen: die Helfergrundausbildung ist bei uns ab 15 Jahren möglich - die Fachausbildung für den Sanitätsdienst nach dem abgeschlossenen 16. Lebensjahr. Nach Bestehen der Fachdienstausbildung im Sanitätsdienst ist man theoretisch sogar befähigt, Sanitätsdienste hauptverantwortlich (+weitere benötigte Helfer mit min. Helfergrundausbildung) durchzuführen - volljährig sollte man dafür jedoch schon sein (gibt es bestimmt einige rechtliche Bestimmungen für...).
Aber letztendlich ist man bei uns, mit den jeweiligen abgeschlossenen Ausbildungen, bereits ab 16 Jahren eine vollwertige Einsatzkraft.
Was natürlich vollkommen klar ist, ist, dass ein 16-jähriger Sanitäter keine (Haupt-)Verantwortung auf einem Sanitätsdienst übernehmen kann (und sollte) und dass es hier auch bei einigen Veranstaltungen Probleme mit dem Jugendschutz geben kann (Dienste nach 22/24 Uhr,...). Bei uns gibt´s dann bei solchen Fällen einen "Muttizettel" mit und dann läuft das im Normalfall alles (wie das rechtlich aussieht kann ich aber nicht sagen).

Was die Jugendarbeit in den Bereitschaften bei uns betrifft ist aber ganz klar zu sagen, dass die Bereitschaftsjugenden (nicht JRK!) ganz klar zum Ziel haben, die Mitglieder letztendlich für den Bereitschaftsdienst zu gewinnen (=> Mitgliedschaft in der Bereitschaft, nicht JRK; Ende der Bereitschaftsjugend nach Erreichen des 16. Lebensjahres, danach keine Jugend mehr, sondern ganz offiziell in der Bereitschaft;...), was aber beim JRK nicht der Fall ist, soweit ich weiß.

Was und wie es letztendlich in den verschiedenen Ortsvereinen läuft, ist von Ort zu Ort z.T. total verschieden - selbst die verschiedenen Bereitschaften bei uns im Landkreis handhaben viele Dinge anders, obwohl wir unter einem Kreisverband zusammengefasst sind. Deswegen ist das oben Genannte u.U. nur eine grobe Momentaufnahme meiner Ortsgruppe.

LG
26.02.2016, 22:57
Ich bin damals, als ich 16 wurde, zur Bereitschaft gegangen. (ohne vorher im JRK gewesen zu sein)
Bei uns können die JRKler mit 16 in die Bereitschaft wechseln.

Also bei uns gibt es mit mir 5 "Jüngere" (3x 18+ und 2x u18)
_
Bei uns kann man auch nur mit nem EH Kurs auf Sanitätsdiensten gehen (natürlich mit anderen die mind. San sind)
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider
23.05.2016, 11:32
Um vielleicht kurz die Situation in der JUH klarzumachen. Laut Bundesrundschreiben sind U18 nicht als vollwertige Einsatzkraft einzusetzen (≙Praktikant). Zudem ist damit der regelmäßige Einsatz untersagt.
Unabhängig davon, ob diese eine Sanitätsausbildung (Sanitätshelfer) abgeschlossen haben oder nicht.
In Berlin ist es als Realität anzusehen, dass alle Sanitätshelfer ab 16 Jahren als vollwertige Einsatzkraft eingesetzt werden. Hier allerdings die Einschränkung, dass U18 Einsatzkräfte nicht länger als bis 22 Uhr vor Ort bleiben.
27.05.2016, 09:38
Habe gerade erfahren, dass das DRK hier den Einsatz von 8-jährigen (!!!) JRK-Mitgliedern als dritte Person in einer Streife bei einem Volksfest-Tagesdienst erlaubt. In diesem Jahr konnte diese Altersgrenze wohl nach zäher Diskussion auf zwölf Jahre erhöht werden. Auch das finde ich noch sehr fragwürdig. Bin entsetzt.

Gibt es das in anderen Städten/DRK-Gliederungen auch?

Ich halte da ein Mindestalter von 14 Jahren für geeigneter.
27.05.2016, 15:26
Bei uns liegt die Grenze für Praktikanten bei min. 16 Jahren (+ EH-Kurs, +Einführungsseminar/Orientierungswochenende). Und dann auch max. bis 22 Uhr.
19.06.2016, 10:23
tino255 hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, ob es - insbesondere im Ruhrgebiet bzw. NRW, oder auch anderswo - irgendwo jemand kennt, dass das tatsächlich so läuft? Dass also SSDler oder andere bei der HiOrg auflaufende geeignete Jugendliche frühestmöglich die Ausbildung erhalten und dann mit 16 als normaler Teil der Einsatzeinheit gelten. Ich will jetzt keine Diskussion über Einsatzzeiten und Gefahren auf manchen Sanitätsdiensten führen; mir geht es zunächst mal nur um die Teilnahme am allgemeinen Dienstabend, also den Übungen, und der generellen Möglichkeit, an Sanitätsdiensten teilzunehmen. Kennt es irgend jemand so, dass man als SSDler mit 16 dann auch in der Einsatzeinheit der HiOrg auf der niedrigsten Stufe (wie beim ASB SHL) fertig ausgebildet ist und dann auch ganz normal an den allgemeinen Dienstabenden teilnimmt?


So habe ich das - bei der JUH - kennengelernt. Die Nachwuchsgewinnung lief - noch in der Zeit vor der weiten Verbreitung des SSD - namentlich über EH-Kurse an den Schulen, mit der Folge, dass das Alter der Interessierten in der Regel zwischen 14 und 16 Jahren lag. Diese wurden dann unmittelbar in den aktiven Dienst übernommen, Jugendarbeit im eigentlichen Sinne war nicht vorhanden. Vor der Neustrukturierung der Ausbildungen bestand mit dem EH-F die Möglichkeit, zwischen EH und SanH eine weitere Ausbildung anzubieten; das hat ohnehin den Stoff entzerrt und einen graduelleren Einstieg ermöglicht. Unabhängig davon wurde auch die Teilnahme am SanH generell ermöglicht, der Ausbildungsstand aber erst mit Abschluss des 16. Lebensjahres formal anerkannt.

Selbstverständlich war die Teilnahme an den Dienstabenden, wobei es sich empfiehlt, (mindestens) zwei Gruppen zu bilden. Eine zielgruppenorientierte Ausbildung in einer Gruppe, deren Qualifikation von EH bis RS (im Ausnahmefall: RA) variiert, ist nicht sinnvoll machbar. Auch schadet es zwar nichts, wenn verschiedene Altersgruppen zusammen lernen und Dienst tun, aber wenn das Altersspektrum zu weit wird, ist das auch nicht günstig.

Ein Einsatz im Veranstaltungssanitätsdienst war grundsätzlich als Praktikant immer möglich, als "vollwertiger" Helfer wurde SanH + Vollendung des 16. Lebensjahres gefordert, für den Einsatz als Verantwortlicher zudem eine entsprechende Einweisung und Ernennung. Es war bei typischen Kleineinsätzen nicht der Regelfall, dass der Verantwortliche volljährig war; für den Transport lässt sich dann ein Fahrdienst einsetzen.

Nach meinem Eindruck hat das sehr gut - und ohne Gefährdung für Patienten und Personal - funktioniert. Mir erschließt sich auch nicht wirklich, warum 16jährige zwar an Veranstaltungen teilnehmen, dort aber nicht helfen können sollen; und auf einem typischen Weinfest, Kerwe, Kebre, Kirchweih, Schützenfest pp. fängt der Abend auch für die 14-16jährigen oft um 22 Uhr erst an, so jedenfalls meine Erfahrung. Es hat sich allerdings - offenkundig - niemand besondere Gedanken über rechtliche Fragestellungen gemacht. :) Ich kann das daher nicht uneingeschränkt empfehlen, und für die JUH scheint sich die Frage durch das im Thread genannte Bundesrundschreiben auch bereits erledigt zu haben.

Grundsätzlich halte ich es aber für durchaus wünschenswert, geeignete Interessierte spätestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres auf Wunsch in den allgemeinen Dienst aufzunehmen und entsprechend auszubilden und an den Dienstabenden / Fortbildungen teilnehmen zu lassen. Ich sehe auch für einen Einsatz im Veranstaltungssanitätsdienst kein Hindernis; dass das - je nach Veranstaltung - zu bewerten ist und ein Einsatz im erweiterten Rettungsdienst / Katastrophenschutz und bei Großschadenslagen auf einem ganz anderen Blatt steht, sollte sich von selbst verstehen.

Ich sehe auch kein Hindernis für das Angebot einer weitergehenden Ausbildung auch für jüngere Interessierte ab 14 Jahren, im Ausnahmefall vielleicht auch jünger. Zu lernen ist weder schädlich noch gefährlich; auch die Teilnahme als Praktikant an typischen 08/15-Veranstaltungen (am Rande des Sportplatzes odes des Fussballfeldes des örtlichen Vereins) erscheint mir nicht problematisch. Dass Kinder und jüngere Jugendliche in Wacken fehl am Platze sind, sollte sich auch ohne ausdrückliche Regelung aufdrängen.
29.06.2016, 18:42
Hajo Behrendt hat geschrieben:Habe gerade erfahren, dass das DRK hier den Einsatz von 8-jährigen (!!!) JRK-Mitgliedern als dritte Person in einer Streife bei einem Volksfest-Tagesdienst erlaubt. In diesem Jahr konnte diese Altersgrenze wohl nach zäher Diskussion auf zwölf Jahre erhöht werden. Auch das finde ich noch sehr fragwürdig. Bin entsetzt.

Gibt es das in anderen Städten/DRK-Gliederungen auch?

Ich halte da ein Mindestalter von 14 Jahren für geeigneter.


Na, dann wird es mal Zeit für ein Bundesschreiben, das beim DRK das Mindestalter auf 25 setzt, weil bis zu diesem Alter nach neuesten unbestreitbaren biologischen Erkenntnissen die Teile des Gehirns, die Verantwortung steuern, noch nicht voll entwickelt sind. :)

Nein, im Ernst:

Von solchen Bundesschreiben wie bei der JUH halte ich wenig, weil solche Schreiben in aller Regel nur heraus gehen, weil Bedenkenträger meinen, Pauschalverbote erteilen zu müssen. Erstes Problem daran ist das damit verbundene Misstrauen gegen die Ortsverbände und zweites Problem, dass solche Bundesschreiben eben nur zu dem Zweck herausgehen, Freiheit einzuschränken und nicht etwa einen bestimmten Grad an Freiheit als Mindeststandard festzusetzen. Dabei gibt es durchaus gute Argumente dafür, dass Jugendliche mehr Möglichkeit erhalten müssen, Verantwortung zu ergreifen. Auf Basis eines solchen Ansatzes wäre zum Beispiel ein Bundesschreiben denkbar, das alle OVen dazu verpflichtet, interessierte und geeignete Jugendliche so frühzeitig auszubilden, dass in der Regel unmittelbar nach dem sechzehnten Geburtstag die Übernahme in die Bereitschaft möglich ist und ihnen die Gelegenheit gegeben werden muss, bei entsprechender Eignung auch an Sanitätsdiensten mitzuwirken. Weiter wäre es denkbar zu formulieren, dass die Jugendarbeit der Organisation so gestaltet sein muss, dass die jüngeren Jugendlichen auf die Arbeit im Ehrenamt vorbereitet werden und hierzu ihnen die Gelegenheit gegeben werden muss, bei entsprechender Eignung ab dem 14-ten Lebensjahr auf Sanitätsdiensten als Praktikant mitzuwirken. Ein Bundesschreiben dieser Art wäre ein Scheiben der Freiheit und eine klare Positionierung dafür, was Jugendlichen ermöglicht werden muss; nicht, was ihnen verboten wird. Ein solches Bundesschreiben wird es aber niemals geben, weil es nicht dem heutigen Zeitgeist entspricht und solche Schreiben ja in erster Linie entstehen aus Angst, die Presse könnte irgendwas Schlechtes berichten, wenn irgendwo in der Öffentlichkeit Menschen in Dienstkleidung gesehen werden, die einem Journalisten zu jung erscheinen könnten. Und weil man einem möglichen Konflikt mit der Presse von vornherein aus dem Weg gehen will, handelt man bereits im vorauseilenden Gehormsam gegenüber einem möglichen kritischen Journalisten.

Ich würde im Interesse einer aktiven Jugendarbeit ein solch Freiheit gebendes Bundesschreiben - welcher Organisation auch immer - gerade in der heutigen Zeit, in der mehr und mehr das Problem besteht, dass auch ältere Jugendliche von ihren Eltern wie kleine Kinder behandelt werden und kaum eigenständige Entfaltungsmöglichkeiten haben (Stichwort Helikoptereltern) dringend begrüßen. Zum einen, um ein Zeichen zu setzen, zum anderen auch um solche Leiter von Ortsverbänden und Bereitschaften, die sich um eine frühe Integration der Jugendorganisation in die Dienste bemühen, auch in einem möglichen Konfliktfall mit Außenstehenden (etwa Journalisten oder Helikoptereltern) mit einem solchen Schreiben Rückendeckung zu geben.

Was deinen Bericht über 8-jährige beim DRK angeht, so frage ich mich, ob das wirklich stimmt. Hast du das selbst gesehen oder möglicherweise etwas falsch verstanden? Das DRK wie auch die anderen Hiorgs bietet auf Volksfesten nicht nur Sandienste an, sondern unterhält auch Infostände, wo über die Arbeit informiert und für Mitgliedschaft geworben wird. Ein 8-jähriges Mitglied des JRK kann man je nach Charakter meiner Meinung nach durchaus brauchbar an einem solchen Infostand einsetzen.
29.06.2016, 20:40
tino255 hat geschrieben:Ein solches Bundesschreiben wird es aber niemals geben, weil es nicht dem heutigen Zeitgeist entspricht und solche Schreiben ja in erster Linie entstehen aus Angst, die Presse könnte irgendwas Schlechtes berichten, wenn irgendwo in der Öffentlichkeit Menschen in Dienstkleidung gesehen werden, die einem Journalisten zu jung erscheinen könnten. Und weil man einem möglichen Konflikt mit der Presse von vornherein aus dem Weg gehen will, handelt man bereits im vorauseilenden Gehormsam gegenüber einem möglichen kritischen Journalisten.


Ganz so ist's nun nicht. Zu beachten sind u.a. Jugendschutzvorschriften, ggf. auch Vorschriften zum Jugendarbeitsschutz, soweit auch ehrenamtliche Kräfte im Hinblick auf diese Vorschriften als Arbeitnehmer einzustufen sind, und nicht zuletzt der Schutz der eingesetzten Jugendlichen vor Überforderung und Gefährdung und der der Verantwortlichen vor Inhaftungnahme.

tino255 hat geschrieben:Was deinen Bericht über 8-jährige beim DRK angeht, so frage ich mich, ob das wirklich stimmt.


Ich will das nicht ausschließen. Wir hatten das auf Vorschlag und Wunsch der Jugendleitung mal mit - meiner Erinnerung allerdings ein wenig älteren - Kindern auf einem sanitätsdienstlichen Großeinsatz (Faschingsumzug in einer der großen Karnevalshochburgen) ausprobiert. Rückblickend - eigentlich schon am Tag selbst - würde ich sagen: eine der weniger guten Ideen. Oder auch: wie kann man nur!
01.07.2016, 08:51
Ganz so ist's nun nicht. Zu beachten sind u.a. Jugendschutzvorschriften, ggf. auch Vorschriften zum Jugendarbeitsschutz, soweit auch ehrenamtliche Kräfte im Hinblick auf diese Vorschriften als Arbeitnehmer einzustufen sind, und nicht zuletzt der Schutz der eingesetzten Jugendlichen vor Überforderung und Gefährdung und der der Verantwortlichen vor Inhaftungnahme.


Eben um den Verantwortlichen vor Ort die Sorge um Haftung ein wenig zu nehmen, würde ich ja ein solch liberales Bundesschreiben sehr begrüßen. Und es braucht IMO generell - losgelöst vom Thema dieses Forums - endlich des Mutes einer Gegenbewegung gegen den immer mehr überbordenden Jugendschutz. Wie bitte sollen Menschen, wenn sie volljährig werden, verantwortlich eigene Entscheidungen treffen können, wenn sie zuvor derart überbehütet und verhätschelt worden sind, dass sie vor jeder nur irgendwie denkbaren Gefahr oder auch nur ansatzweisen Überforderungssituation geschützt worden sind und dadurch nie irgend eine Gelegenheit hatten, eigenständige Lebensführung erproben? Wie sollen junge Leute nach dem Realschulabschluss oder dem Abitur genügend Informationen haben, um sinnvoll einen Ausbildungsplatz oder ein Studium wählen zu können, wenn sie aus Sorge um Überforderung vorher nie einen angemessen tiefen Einblick in die Berufswelt gewinnen konnten, weil Praktika entweder gar nicht oder aus Angst vor Überforderung (losgelöst von der Frage des Sanitätsdienstes) nur oberflächlich gewährt werden?

Ich interessiere mich hobbymäßig auch für Astronomie und was ich da im Gespräch mit Jugendlichen an einer Sternwarte manchmal erlebe, das ist erschreckend. Da kennen sich Leute in fremden Galaxien aus, aber das Nahverkehrssystem der eigenen Stadt kennen sie ja nicht, weil aus Sicherheitsgründen das Elterntaxi überall hin fährt (und ich spreche hier von Leuten kurz vor der Volljährigkeit). Und auf einem EH-Kurs habe ich es vor kurzem erlebt, dass ein Führerscheinbewerber mit beiden Elternteilen zum Kurs kam und er sämtliche Übungen ausschließlich mit den Eltern absolvierte.

Ende der 1960er-Jahre entluden sich im Land mal massiv die Spannungen, auch weil junge Leute sich durch die Elterngeneration stark eingeschränkt sahen. Seinerzeit geschahen die Einschränkung durch Zwang und auch körperliche Gewalt. Heute hingegen erfolgen deutlich stärkere Einschränkungen, indem den jungen Menschen erklärt wird, wie schwach und verletzlich sie doch sind und dass alles so gefährlich ist. Dies ist offensichtlich ein wesentlich effektiverer Weg der Kontrolle, denn nennenswerter Widerstand ist trotz immer absurderer Sorgen um auch nur die entlegensten Gefahrmöglichkeiten bislang leider nicht erkennbar. Diese Elterngeneration sollte sich mal dringend - so lange es diese Menschen noch leben - mal mit der Generation unterhalten, die etwa 1945 geboren ist und in Kriegstrümmern aufgewachsen ist oder mit Flüchtlingsfamilien, die ähnliches in heutiger Zeit erleben, in der Hoffnung, dass noch irgend eine Chance besteht, die eigene Gefahreneinschätzung, was ihre Kinder - sorry, falscher Begriff: nahezu erwachsenen Söhne / Töchter - angeht, kritisch zu überdenken!

Ich denke, eine Reihe von SSDlern wird auch ihr Lied darüber singen können, dass bei vielen kleineren Verletzungen das Hauptproblem bei der Versorgung nicht die Schülerpatienten sind, sondern grundlos panische, inkompetente und alles besser wissende Eltern, die mit ihrem alarmistischen Auftreten ihren Sohn bzw. ihre Tochter wahrscheinlich mehr beeinträchtigen als die kleine Verletzung selbst.

Zur Sache selbst:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten. Und selbst was das Jugendschutzgesetz angeht in Bezug auf Sperrzeiten für bestimmte Arten von Veranstaltungen kann man das juristisch durchaus diskutieren, ob das für Jugendliche auf einem Sanitätsdienst gilt. Zweck der Vorschrift ist es Jugendliche vor Gefahren derartiger Veranstaltungen zu schützen wie insbesondere eine schlechte Beeinflussung durch andere Teilnehmer der Veranstaltung, z. B. in Bezug auf Drogen. Diese Gefährdung besteht in der Form nicht, wenn Jugendliche in die Strukturen eines Sanitätsdienstes eingegliedert sind. So ließe sich durchaus dafür argumentieren, dass auch das Jugendschutzgesetz eben nicht gilt. Es ist durchaus aber natürlich auch die gegenteilige Auslegung vertretbar, dass es gilt. Und um es mal drauf ankommen zu lassen, benötigte man halt den Rückhalt von oben, an dem es in solchen Fällen fehlen wird. Aber das braucht es zunächst mal ja gar nicht: Eine Beteiligung an Einsätzen zur Tageszeit wäre ja völlig ausreichend.

Ich will das nicht ausschließen. Wir hatten das auf Vorschlag und Wunsch der Jugendleitung mal mit - meiner Erinnerung allerdings ein wenig älteren - Kindern auf einem sanitätsdienstlichen Großeinsatz (Faschingsumzug in einer der großen Karnevalshochburgen) ausprobiert. Rückblickend - eigentlich schon am Tag selbst - würde ich sagen: eine der weniger guten Ideen. Oder auch: wie kann man nur!


So was muss man ausprobieren. Am besten beginnend mit kleinerein Einsätzen. Engagierte Jugendliche in den Jugendorganisationen der Hiorgs - bei entsprechender Kursgestaltung - sollten, wenn sie mit 10 anfangen, mit 14 Jahren schon beträchtliche Kenntnisse in sanitätsdienstlicher Versorgung haben, die das Maß des durchschnittlichen Erwachsenen (außerhalb einer Hiorg) bei weitestem überschreiten.

Und Probleme mit schlechten Helfern hat denke ich jede Hiorg. IMO sind das in der Regel aber nicht die Schüler. Die wissen sich in der Regel zu benehmen und arbeiten im Unterricht engagiert mit, weil sie eben dieses aus der Schule auch gewohnt sind. Ich sehe das Problem vielfach eher bei älteren Neueinsteigern. Da wird einfach in den theoretischen Übungsteilen reingerufen, mit dem Handy rumgelärmt (weil es offenbar bereits an der Kompetenz fehlt, dieses auf lautlos zu schalten), dauernd alles besser gewusst, ständig nach der Zigarettenpause gerufen, jeder zweite Satz mit "ey" eingeleitet und alle paar Minuten immer wieder derselbe Witz unter der Gürtellinie gemacht. Ich denke jeder weiß, welche Art von Helfer ich meine, auch wenn ich hier natürlich bewusst überzeichne. Würde sich einer der jugendlichen Helfer so benehmen, würde der recht schnell kritische Worte hören, weil er älter ist, sagt leider keiner was (Erwachsene kritisiert man ja nicht), sodass solche Leute dauerhaft das Niveau der Übungen senken und überdies schlechte Vorbilder für andere Neueinsteiger sind. Um nicht missverstanden zu werden: Ich habe nichts gegen Neueinsteiger im mittleren oder höheren Lebensalter. Nur sollen die sich bitte benehmen, Leistungsbereitschaft zeigen und vor allem kapieren, dass Lebensalter nicht automatisch Kompetenz bedeutet und daher entsprechend aufnahmebereit Neuem gegenüber sein. Also nochmals: Ich möchte hier niemandem wegen seinem Alter vors Schienbein treten!


Gruß,

tino255


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