Erstmal muss ich Don zustimmen, man muss nicht wegen jedem quersitzenden Furz ins Krankenhaus und akuter Bauch schreien...
Nicht jeder Gedächnisverlust muss per se in Behandlung, es kommt immer auf die Vorgeschichte an. Sonst wäre ich schon das ein oder andere Mal morgens nach Feiern ins Krankenhaus gerannt und hätte nach dem Neurologen gerufen...
Auch nicht jeder Kopf, der wo gegen prallt, ist gleich ein SHT oder ne Gehirnerschütterung. Dass man nachher Kopfschmerzen hat, ist wohl gesunder Menschenverstand, da kann man auch die Leute mit nem Kühlpack wieder wegschicken, wenn sie denn unbedingt eins haben wollen, und sie darum bitten, zum Arzt zu gehen, wenn noch weitere Symptome auftreten. Und selbst wenn...ich hab mich auch schon auf der Piste recht spektakulär hingelegt, natürlich ohne Helm (Schande über mein blankes Haupt...), hatte danach Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit und war trotzdem am nächsten Tag wieder auf der Piste, ohne einen Arzt besucht zu haben. Und wie ihr seht, ich lebe noch...
Zu der Frage mit der Haftung:
Gucken wir uns mal den für dich einzig relevanten Paragraphen an, den § 323c StGB mit der unterlassenen Hilfeleistung. Du hast deine Hilfe angeboten, aufzwingen kann man sie den meisten Patienten nicht. Sie wollte keine weitere Hilfe, damit bist du aus dem Schneider. Du hast sie ja sogar noch darauf hingewiesen, dass es vielleicht ne Idee wäre, die Eltern darüber zu informieren.
Also kein Problem...