Aed

Tasche, Rucksack oder Koffer? AED ja oder nein? Ist eine Trage wirklich notwendig? Dienstkleidung? Warnwesten? Wo einkaufen? Alle diese Fragen und alles Weitere, was mit eurer Ausrüstung zu tun hat, findet hier Platz!

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08.01.2010, 17:15
Keine Ahnung ob sie einen machen müssen, ich hab jedoch einen im Rahmen der Ausbildung gemacht.(Das heißt, alle Schulsanis mussten so einen AED Kurs machen).

Ich persönlich finde es jedoch sinnvoll, wenn die jeweiligen Ausbilder den Schulsanis so einen AED Kurs anbieten, obwohl die Bedienung sehr, sehr einfach ist.

mfg Thorbi 110
14 Jahre; Ausbildung: Notfallhelfer; Leiter SSanD von Saniseite aus; Teamführer 1. SSD Team; Materialwart; Mitglied bei der JF der Stadt Grafin bei München und der MHD Jugend Ebersberg

08.01.2010, 17:21
Trotzdem finde ich, wenn man so ein Gerät schon anschafft sollte es auch gezeigt werden, wie man es benutzt. LevSani's Gleichnis mit dem Feuerlöscher ist da sehr passent.
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

08.01.2010, 22:16
Hallo Caro,

ich vermute, es geht immer noch um die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist AEDs für eine Schule anzuschaffen?

Ich hatte ja auf die Empfehlungen der Bundesärztekammer hingewiesen, ich denke die sollte man zumindest kennen.

Eine ander Empfehlung zu PAD gibt es vom Deutscher Rat für Wiederbelebung (auch wieder ein Verein ;-)).
In den ERC-Leitlinien 2005 in der deutschen Übersetzung wird in Teil 2 folgende Empfehlung gegeben:

"Projekte mit öffentlich zugänglichen AEDs (PAD) bringen dann eher eine Verbesserung der Überlebensrate nach Kreislaufstillstand, wenn sie dort eingerichtet werden, wo sich beobachtete Kreislaufstillstände mit größerer Wahrscheinlichkeit ereignen [113]. Zu den geeigneten Örtlichkeiten gehören solche, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreislaufstillstand auftritt, mindestens einmal in 2 Jahren beträgt (z. B. Flughäfen, Kasinos, Sportstätten) [103]. Ungefähr 80% der außeklinischen Kreislaufstillstände ereignen sich im privaten bzw. im Wohnumfeld [114].
Diese Tatsache begrenzt unweigerlich die generelle Wirkung, die PAD-Programme auf Überlebensraten ausüben können. Studien, welche die Effektivität der Stationierung von AEDs in Wohnungen nachweisen,
existieren nicht".

Die Wahrscheinlichekeit, dass ein Herz-Kreislauf-Stillstand in einer Schule auftritt ist deutlich geringer.

Außerdem gibt es noch eine Broschüre des DGUV zur "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe ". (Schulen sind Betriebe im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes).

Ich hoffe, dass du mit diesen Informationen etwas anfangen kannst.

Am Ende muss man tatsächlich für jede Schule einzeln entscheiden, ob sich ein PAD-Programm lohnt.

Wichtig wäre m. E. auch die Lehrkräfte/Hausmeister/Sekretärinnen auszubilden. Das könnte auch das Problem mit dem kleinen SSD entschärfen.

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

08.01.2010, 23:13
Vielen Dank Gerd für die ausführlichen Informationen.

Ich denke von den vier war ich auch schon vorher abgerückt...

Da ja, wie du schon geschrieben hast die meisten Herz-Kreislaufstillstände zu Hause stattfinden und wir ja ein Internat sind, denke ich, dass ein AED schon sinnvoll wäre.

Auch eine Einweisung halte ich für sehr sinnvoll, am besten eben auch für einen Teil der Lehrer/ Verwaltungsangestellte.

Ich bin jetzt einfach mal gespannt darauf, was wir dann, wenn die Schule wieder angefangen hat letzendlich mit dem SSD entscheiden.

09.01.2010, 00:27
Original von Caclog
Da ja, wie du schon geschrieben hast die meisten Herz-Kreislaufstillstände zu Hause stattfinden und wir ja ein Internat sind, denke ich, dass ein AED schon sinnvoll wäre.


Hm - bitte denke daran, dass der Bevölkerungsdurchschnitt deutlich älter und morbider ist, als die Bewohnerinnen und Bewohner eines Internats. Das ist daher eigentlich kein Argument für AED in einem Internat.

Abgesehen davon, dass jeder AED, der ein Leben rettet, sein Geld wert ist, würde ich, wenn ich eine bestimmte Menge Geld hätte, ein AED eher in einem Bahnhof (viele - auch ältere - Menschen) als in einer Schule (junge Menschen) aufhängen. Aber das ist ja nicht wirklich die Fragestellung.

Die Anzahl der Menschen die in Deutschland in einer Schule einen beobachteten Herz-Kreislauf-Stillstand (mit oder ohne Kammerflimmern) erleiden, dürfte sich an einer Hand abzählen lassen.

Mir persönlich sind nur wenige Fälle - zum Teil aus Österreich - bekannt, obwohl ich das Geschehen an Schulen intensiv verfolge:

Fall 1
Fall 2
Fall 3

Soweit die Fälle aus 2008.

Nur für die Statistiker/-innen:
Schüler in Deutschland: 12 Mio.
Lehkräfte in Deutschland: 0,8 Mio.
Zuletzt geändert von Gerd am 09.01.2010, 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

09.01.2010, 00:33
Also ich persönlich finde auch, dass es sinnvollere Plätze für einen AED gibt, als an einer Schule. Wenn das Geld da ist und dann nicht an sinnvolleren Anschaffungen gespaart wird, okay. Aber nur dann.
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

09.01.2010, 00:35
Danke - das würde ich so unterschreiben :-)

09.01.2010, 01:59
Also hier mal kurz die "rechtliche" Seite dazu, ob SSDler eine Einweisung brauchen oder nicht:

Das Gerät wird nach Lieferung von einem MPG-Berater in Betrieb genommen und dieser macht mit dem Gerätebeauftragten (plus ggf. noch 2-3 weiteren Personen) eine Einweisung nach dem MPG.
Dieser (bzw. diese) Gerätebeauftragten dürfen dann die Anwender (z.B. Lehrer, SSDler, Sekretärinnen, Hausmeister...) in das Gerät einweisen.

Jeder Betreiber (hier: Schule) muss sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl an Anwendern in das Gerät eingewiesen wurde. Ausnahmen bilden sog. PAD-Geräte (Public Access Defibrillation= öffentlich zugängliche Geräte).

Diese Einweisung nach dem MPG dauert ca. 30 Minuten und beinhaltet keine Übungssequenzen mit einem Reanimationsphantom.

Eine Anwenderschulung (also das Üben an der Puppe mit dem Gerät) ist nicht verpflichtend nach dem Gesetz. Die anwender müssen "die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen" (MPBetreibV §2.2) Wie dieses aber genau aussieht ist nicht gesetzlich geregelt. Es gibt hier lediglich eine Empfehlung der BAGEH, die eine Erstschulung im Umfang von 7 UEs sowie eine jährliche Auffrischung im Umgfang von 2 UEs vorsieht.


Soweit zum rechtlichen Hintergrund. Dass es natürlich sinnvoll ist, sich mit dem AED vertraut zu machen und auch mal damit geübt zu haben bevor man ihn mal wirklich braucht, ist imho klar.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

09.01.2010, 02:52
Danke Bine :)

Das war der fehlende Punkt in meiner Überlegung (PAD / nicht- PAD) :)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

10.01.2010, 12:30
Da stellt sich dann wieder die Frage, ob ein SSD gewerblich tätig wird. Denn zumindest die MPBetreibV gilt nur bei gewerblicher Nutzung des Produktes.

EDIT: Bei der Suche nach der Quelle ergab sich, dass die MPBetreibV definitiv auch in der Schule gilt:

§ 1 Anwendungsbereich
[...]
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.


Ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil!
Zuletzt geändert von Buschi am 10.01.2010, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

10.01.2010, 12:37
Original von Buschi
Da stellt sich dann wieder die Frage, ob ein SSD gewerblich tätig wird. Denn zumindest die MPBetreibV gilt nur bei gewerblicher Nutzung des Produktes.


Die Schule fällt darunter, da im Anwendungsbereich Arbeitnehmer zu finden sind. Zudem werden Behörden vielfach auch in anderen Rechtsgebieten den gewerblichen gleichgesetzt. D.h., daß min. das zur Nutzung vorgesehene Schulpersonal entsprechend unterwiesen werden müßte.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

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