Wie lange muss ich Protokolle aufbewaren ?
				Verfasst: 14.11.2015, 19:05
				von Finn 2000
				Moin Moin 
Ich habe gerade die letzten Protokolle geschrieben und mich gefragt wie lange ich die aufbewaren muss.
Vielen dank für Antworten 
Euch noch ein schönes und erholsames Wochenende  
 
 Finn
 
			
				Re: Wie lange muss ich Protokolle aufbewaren ?
				Verfasst: 14.11.2015, 19:51
				von Moritz B.
				Wir haben bei uns in der Schule einen Ordner wo die Protokolle von Anfang des SSDs bis jetzt drinnen sind, der Ordner wird jedes Schuljahr vom Betreuenden Lehrer durchgeschaut -> die bleiben solange drinnen bis der Ordner voll ist was er bald ist
			 
			
				Re: Wie lange muss ich Protokolle aufbewaren ?
				Verfasst: 14.11.2015, 21:44
				von Markus
				Letztendlich muss eine Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch dokumentiert werden, dieses muss gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft aufbewahrt werden - soweit ich weiß, sind es 5 Jahre. Wenn eine Versorgung vom D-Arzt oder KrHs erfolgt ist, muss kein Verbandbucheintrag gemacht werden.
Das sind die bindenden Aufbewahrungsfristen
Was der Sanitätsdienst intern rumdokumentiert, können sie halten, wie sie wollen - das ist keine Forderung und von daher kann es willkürlich gehalten werden.