Original von gorld
Sind halt zumindest apothekenpflichtig.
Ähmm..... und ?
Einfache Anleitung:
1. Suche eine geeignete Apotheke in Deiner Nähe. (Da die Dichte an Apotheken in D größer sein dürfte, als die Dichte an Sanitätsausstattern, sollte dies eine einfache Aufgabe sein)
2. Betrete diese unbedingt innerhalb der Geschäftsöffnungszeiten (stehen in der Regel an der Tür, oder auf einem Schild rechts oder links neben der Tür). Die Öffnungszeiten anderer Geschäfte in der Umgebung KÖNNEN einen Hinweis auf die mutmaßlichen Öffnungszeiten der Apotheke Deiner Wahl sein - müssen aber nicht.
3. Warte, bis die freundliche Bedienung (m/w) Dich nach Deinem Wunsch fragt.
4. Bestelle die gewünschte Anzahl Infusionslösungen.
5. Achtung ! Vermutlich werden diese nicht sofort auf Lager sein. Es soll aber Apotheken geben, die diesen strukturellen und logistischen Mangel durch Initiative ausgleichen und solche Produkte dann bestellen.
6. Sollte die Lösung wieder Erwarten auf Lager sein, fahre mit Punkt 9 fort.
7. Beantworte die Frage, ob die freundliche Bedienung (m/w) Dir die Infusionslösungen bestellen soll, mit "Ja" und lass Dir ggf. einen Abholbeleg geben.
8. Komm zum vereinbarten Termin erneut zur Apotheke zurück (siehe Öffnungszeiten)
9. Lass Dir die Infusionslösungen einpacken.
10. Bezahle Sie mit entsprechenden Barmitteln, oder mir bargeldlosen Alternativen.
Siehst Du - war doch gar nicht so schwer.
"Apothekenpflichtig" bedeutet nur, dass sie eben nicht bei Aldi verkauft werden können. Dennoch wird zum Erwerb weder Berechtigung noch Bedürfnis oder persönliche Eignung geprüft.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.