Seite 1 von 3

Der RettSan der keiner ist... (Konstruierter Fall)

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 01:27
von Buschi
Auf Grund der hier diskutierten Thematik folgender konstruierter Fall zur Diskussion.

Es wurde festgestellt, dass "Rettungssanitäter" kein geschützter Begriff ist, und sich daher jeder so nennen kann.

Ausgangsfrage ist hier jetzt folgende:

Original von 19222
Nur mal so ne Frage: Wenn ich mich für den Superretter halte, könnte ich zum Patienten gehn und sagen ich bin Rettungssanitäter?


Von mir dazu folgende Überlegung:

Original von Buschi
Der Begriff "Rettungssanitäter" ist tatsächlich nicht geschützt. Von daher wäre das kein Problem.

Aber: Nach T. Hochstein hat ein zufällig am Notfallort anwesender RettSan zwar keine Garantenstellung inne, ist aber verpflichtet "Hilfe nach besten Kräften" zu leisten, sprich, wenn sich jemand als RettSan vorstellt, kann der Patient auch eine Versorgung auf entsprechendem Niveau erwarten.
Möglicherweise sehen andere zufällig anwesende Personen auch auf Grund dieser Vorstellung von einer Hilfeleistung ab, weil ja schon jemand da ist, der "mehr Ahnung davon hat".
Das sollte man schon bedenken... Sollte es aus irgendeinem Grund zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnte dir vielleicht der Richter einen Strick daraus drehen... Das kann ich hier jetzt so aber nicht beurteilen...


Warum könnte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Nehmen wir also an, Max Milestone erleidet einen Unfall in dessen Folge sich der zufällig anwesende Helmut Schlau zur Hilfeleistung anbietet. Selbiger stellt sich vor mit den Worten "Mein Name ist Helmut Schlau, ich bin Rettungssanitäter".
M. erwartet daher eine Versorgung von rettungsdienstlicher Qualität, was die Handlungen des S. betrifft.
Während der Versorgung begeht S. aber einen Fehler, der dazu führt, dass M. den Rest seines Lebens in seiner Lebensqualität beeinträchtigt sein wird. M. erstattet Anzeige wegen Körperverletzung gegen S. und reicht Zivilklage auf Schmerzensgeld ein.

Was passiert?

Meine Meinung als juristisch interessierter Laie:

Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es sich um einen Fehler handelt, der einem echten RettSan nicht passiert wäre, könnte ich mir vorstellen, dass der Richter S. daraus einen Strick dreht, dass er sich dem Verunfallten M. als solcher vorgestellt hat, ohne wirklich über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. Dadurch wurden möglicherweise auch Dritte davon abgehalten den Fehler zu korrigieren, weil sie ja davon ausgehen konnten, dass S. ihnen gegenüber über einen entsprechenden Wissensvorsprung verfügt und daher "schon weiß was er tut".

Was meint ihr?

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 09:39
von Sonnyboy
Ich bring mal noch ne Idee ein, auch wenn ich von Jura kaum Ahnung habe: M. hat zur entsprechenden Maßnahme nur seine Zustimmung gegeben bzw. sich nicht gewehrt, da er davon ausging, dass S. als Rettungsdienstmitarbeiter weiß, was er tut. (Hätte als RD-Mitarbeiter nicht auch sowieso eine Aufklärung erfolgen müssen?) Hätte S. sich als Laienhelfer vorgestellt, hätte M. sich der entsprechenden Maßnahme widersetzt. Aber ich glaub, das ist eher ne Frage für Studierte, als für Schüler^^

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 10:11
von lars2002
Ich seh da noch zwei Probleme:

1) es könnte durchaus dazu kommen das Herr Schlau plötzlich auch eine Stellung als Garant hat wenn er dahinkommt sich vorstellt als "Schönen Guten Tag, Schlau mein Name ich bin Rettungssanitäter und Helfe ihn nun" ergibt sich die Stellung evtl. über die freiwillige Übernahme der Behandlung.

2) wär ich mir nichmal so sicher ob der Begriff nicht doch geschützt ist. Zwar ist Rettungssanitäter nicht als Berufsbezeichnung geschützt da allerding nach Landesrecht eine entsprechende staatliche Prüfung zum Tragen der Bezeichnung notwendig ist kann sich trotzdem ein entsprechender Schutz ergeben.

z.B. heißt es in §4 RettG-NRW
"(6) Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, hinsichtlich der
Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter und Rettungshelferinnen/Rettungshelfer Näheres über die
Zulassung [...] und zur Führung der Bezeichnungen
Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter, Rettungshelferin/Rettungshelfer durch Rechtsverordnung zu regeln."

Sollte man sich also auf alle Fälle je nach Bundesland gut vorher informieren...

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 11:23
von Helpman1993
Ich frage mich, warum man sich überhaupt mit RS vorstellen möchte. Ich bin RH, bin auch schon privat zu einem Notfall gekommen. Stelle mich aber nicht vor mit "Mein Name ist Mike und ich bin Rettungshelfer."

Es reicht doch einfach ein "Hallo, ich bin der Mike vom Roten Kreuz" und dann kommt man nicht in eine solche Lage. Wenn man allerdings sagt, dass man im DRK ist, erwartet der Patient auch ein gewisse Hilfe. Diese entspricht dann einfach deinem Ausbildungsniveau, ob das jetzt SAN, RH, RS oder RA ist. Da kann dir sicherlich keiner einen Strick draus binden.

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 11:37
von abgesoffen
Wie Helpman schon geschrieben hat, sehe ich es auch. Wenn ich privat zu einer Schadenslage hinzu komme, gebe ich mich auch nur als "Feuerwehr bzw. First Responder" kenntlich.
Im Grunde reicht das auch aus, um, ich sag jetzt mal Vertrauen des PAtienten zu gewinnen.
Man hat so oder so eine Garantenstellung und muß nach bestem Wissen(seines Wissenstandes) helfen.
Man muß ja nicht alles genau mitteilen. Allerdings wenn der Patient es genau wissen will, sollte man es ihm schon richtig sagen.

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 11:39
von M1k3
Original von Helpman1993
Ich frage mich, warum man sich überhaupt mit RS vorstellen möchte. Ich bin RH, bin auch schon privat zu einem Notfall gekommen. Stelle mich aber nicht vor mit "Mein Name ist Mike und ich bin Rettungshelfer."

Es reicht doch einfach ein "Hallo, ich bin der Mike vom Roten Kreuz" und dann kommt man nicht in eine solche Lage. Wenn man allerdings sagt, dass man im DRK ist, erwartet der Patient auch ein gewisse Hilfe. Diese entspricht dann einfach deinem Ausbildungsniveau, ob das jetzt SAN, RH, RS oder RA ist. Da kann dir sicherlich keiner einen Strick draus binden.


Naja, beim Roten Kreuz ist auch der Kleiderspendedienst, n Hausmeister, die Behindertenhilfe usw... Das ist also nicht soo Aussagekräftig. Früher hab ich mich mit "Sanitäter beim DRK" vorgestellt, jetzt (wenn ich im RD arbeite) mit " XXX vom Rettungsdienst".

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 11:42
von Don Spekulatius
Naja. Wenn sich mir jemand vorstellt mit "Guten Tag, ich bin Gumbo vom roten Kreuz", dann ist das inhaltlich das gleiche, als würde er bei Daimler arbeiten oder bei Real. Aus der Tätigkeit beim DRK ergibt sich ja nun keinerlei Qualifikation. Da muss der Patient schon sehr bewußtlos sein, um nicht zu kapieren, dass sich der Vorstellende schon mal prophylaktisch um die Angabe seiner Qualifikation drückt. So gewinnt man kein Vertrauen.

Ahh.. Mike war wieder schneller.

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 11:46
von acrus
Original von M1k3
Original von Helpman1993
Ich frage mich, warum man sich überhaupt mit RS vorstellen möchte. Ich bin RH, bin auch schon privat zu einem Notfall gekommen. Stelle mich aber nicht vor mit "Mein Name ist Mike und ich bin Rettungshelfer."

Es reicht doch einfach ein "Hallo, ich bin der Mike vom Roten Kreuz" und dann kommt man nicht in eine solche Lage. Wenn man allerdings sagt, dass man im DRK ist, erwartet der Patient auch ein gewisse Hilfe. Diese entspricht dann einfach deinem Ausbildungsniveau, ob das jetzt SAN, RH, RS oder RA ist. Da kann dir sicherlich keiner einen Strick draus binden.


Naja, beim Roten Kreuz ist auch der Kleiderspendedienst, n Hausmeister, die Behindertenhilfe usw...


Ich würde aber sagen, dass es reicht wenn man sich mit "XY vom Roten Kreuz" vorstellt. Klar hast du recht, es gibt beim RK auch Bihindertenhilfe usw. aber dennoch denke ich, dass es reicht um ein gewisses Vertrauen aufzubauen. Und wenn ich einen Unfall habe und mir stellt sich jemand vor und sagt, dass er von roten Kreuz kommt denke ich sowieso zuerst an einen "qualifizierten Helfer." Und wer sagt, dass nicht auch Hausmeister "Qualifizierte Helfer" sein können ;)

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 12:11
von Tone Bone
1) es könnte durchaus dazu kommen das Herr Schlau plötzlich auch eine Stellung als Garant hat wenn er dahinkommt sich vorstellt als "Schönen Guten Tag, Schlau mein Name ich bin Rettungssanitäter und Helfe ihn nun" ergibt sich die Stellung evtl. über die freiwillige Übernahme der Behandlung.

Um auf diese Aussage zurückzukommen: Warum hat der Rettungssanitäter eine Garantenstellung?
Laut Ausführung mehrerer Juristen aus unserem RS-Grundlehrgang kann eine Garantenstellung nur "übernommen werden", wenn sich die Person (also der RS) im Dienst befindet... ?(

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 12:13
von M1k3
Nein! Das ist deine Verbindung zum Kreuz, darum denkst du so!
Die ältere Generation denkt überwiegend an Kleiderspenden, Wiederaufbau und Suppenküche beim DRK.

Und wenn einer mir helfen will, und sagt er ist Feuerwehrmann interessiert mich das genauso als wenn er sagt er sei Polizist. Die Qualifikation nennen ist schon wichtig, und sollten weitere Erst Helfer vor Ort sein, wird so klar welche Hierarchie besteht.

Es gab n Fall wo n Typ zusammengeschlagen in ner Ubahn lag, und ihm einer Half. Ich kam mit zwei Kollegen grad vom Bereitschaftsabend des DRK, und wir boten unsere Hilfe an. Als Antwort kam "Ich bin im Rettungsdienst tätig, ich kann das."
Aus seinen Handlungen wurde offensichtlich das er sich aber Unsicher war, und auch gezielte nachfrage stellte sich raus das er RH ist, der im privaten KT fährt seit Jahren.

Da sind dann drei RS, davon zwei aktiv in der Notfallrettung vlt. doch die bessere Wahl ;)

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 12:16
von lars2002
Ich weiß nich ob er sie hat und will es auch nich ausprobieren ;) Es gibt aber durchaus Juristen die die Meinung vertreten das der RS wenn er nicht im Dienst ist durch entsprechendes Auftreten am Unfallort diese jedoch "freiwillig" für die Behandlung des einen Patienten übernehmen kann (nun hat das allerdings in der Praxis für nen RS vermutlich eh keine Relevanz weil wenn er entsprechend Auftritt wird er auch vorhaben nach seinen Möglichkeiten zu helfen und nich einfach wieder verschwindn weil es ihm doch nicht passt).

Er hat aber nicht generell für jeden Patienten eine nur weil er RS ist heißt wenn er nichts sagt und weitergeht hat er zumindest nicht das Problem der Körperverletzung durch Unterlassen...

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 12:17
von M1k3
Original von Tone Bone
1) es könnte durchaus dazu kommen das Herr Schlau plötzlich auch eine Stellung als Garant hat wenn er dahinkommt sich vorstellt als "Schönen Guten Tag, Schlau mein Name ich bin Rettungssanitäter und Helfe ihn nun" ergibt sich die Stellung evtl. über die freiwillige Übernahme der Behandlung.

Um auf diese Aussage zurückzukommen: Warum hat der Rettungssanitäter eine Garantenstellung?
Laut Ausführung mehrerer Juristen aus unserem RS-Grundlehrgang kann eine Garantenstellung nur "übernommen werden", wenn sich die Person (also der RS) im Dienst befindet... ?(


"und ich Helfe ihnen nun" , DAS ist der Knackpunkt. Damit KÖNNTE er also sich in die Garantenstellung begeben. Ob das so ist, ist eben die Frage.

Prinzipiell hast du recht, die Garantenstellung ergibt sich nicht aus der Quali.

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 13:13
von Tone Bone
Wie ich diesen deutschen Rechts-Dschungel liebe :D

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 13:16
von abgesoffen
Bezüglich der Garantensteluung ist mir das so bekannt, daß wenn man eine weiterführende Schulung, sei es im Bereich des Rettungsdienstes wie auch im bereich der Rettung (egal ob THW, Feuerwehr oder sonstigen Hilfsorganisationen) genossen hat, und man somit über erweitertes Wissen gegenüber einer "normalen" Person verfügt, ist man auch zu einer erweiterten Hilfe gezwungen.

Zu mindest ist dies so mir bekannt.

BeitragVerfasst: 31.10.2010, 13:20
von Tone Bone
Bezüglich der Garantensteluung ist mir das so bekannt, daß wenn man eine weiterführende Schulung, sei es im Bereich des Rettungsdienstes wie auch im bereich der Rettung (egal ob THW, Feuerwehr oder sonstigen Hilfsorganisationen) genossen hat, und man somit über erweitertes Wissen gegenüber einer "normalen" Person verfügt, ist man auch zu einer erweiterten Hilfe gezwungen.
Zu mindest ist dies so mir bekannt.

NEIN!!! Ganz schnell aus dem Kopf streichen!

Genau das ist nicht Inhalt der Garantenstellung, denn, wie auch schon Mike geschrieben hat, gilt:
...die Garantenstellung ergibt sich nicht aus der Quali.