Blutzuckermessung im SSD

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

28.09.2009, 21:53
Original von Buschi
Warum auch immer ein Arzt als Lehrer arbeiten sollte...


Ist in beruflichen Schulen mit entsprechendem medizinischen Bereich durchaus zu finden.

Da wird es interessant. Wenn sie als Arzt handeln, handeln sie (abhängig von der Art der Handlung) womöglich entgegen Dienstanweisungen, die allgemeine Vorgaben für Lehrer geben. Dürfte aber in dem Fall kaum Probleme geben sofern nicht im Nachgang Haftungsfragen auftreten. Möglicherweise greift dann nämlich die Amtshaftung nicht. Lehrerproblem...

Aber man kann allles noch steigern: Gerade in o.g. Schulbereichen ist das Arbeiten mit realem Blut für Schüler zu Ausbildungszwecken (zumindest in Hessen) untersagt. Also keine reelle BZ-Messung, keine Blutgruppenbestimmung, ...

Bei einer EH-Leistung im Allgemeinen ist der zufällige Kontakt mit Blut nicht das Problem und kann und wird auch nicht durch das o.g. Verbot einschränkbar sein. Anders sieht es da genau betrachtet bei Schulsanitätsdiensten aus. Die Tatsache, daß dort Schüler Erste Hilfe leisten ist kein zufälliges Ereignis sondern letztenlich geplant und somit wird auch der Umgang mit Blut billigend in Kauf genommen. Für mich eigentlich ein Widerspruch.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

28.09.2009, 22:32
Original von madhefAber man kann allles noch steigern: Gerade in o.g. Schulbereichen ist das Arbeiten mit realem Blut für Schüler zu Ausbildungszwecken (zumindest in Hessen) untersagt. Also keine reelle BZ-Messung, keine Blutgruppenbestimmung, ...

Bei einer EH-Leistung im Allgemeinen ist der zufällige Kontakt mit Blut nicht das Problem und kann und wird auch nicht durch das o.g. Verbot einschränkbar sein. Anders sieht es da genau betrachtet bei Schulsanitätsdiensten aus. Die Tatsache, daß dort Schüler Erste Hilfe leisten ist kein zufälliges Ereignis sondern letztenlich geplant und somit wird auch der Umgang mit Blut billigend in Kauf genommen. Für mich eigentlich ein Widerspruch.


Du meinst, es dürfte eigentlich in ganz Hessen keinen SSD geben?

29.09.2009, 01:27
Sorry, aber diese Diskussion wird immer obskurer... Wenn ein Lehrer zufälliger Weise auch Arzt ist, dann handelt er auch als Arzt und kein Mensch wird ihm dann wegen einer evtl. Dienstvorschriftsverletzung belangen. Genauso sehe ich das Problem vom Arzt auf dem RTW nicht - wenn dann ein NA dazu kommt, übernimmt dieser eben die "Hauptverantwortung" und gut ist - wobei das in der Praxis wahrscheinlich sowieso wesentlich informeller geregelt wird und man einfach kollegial zusammenarbeitet...
Man muss nicht aus jeder Handlung gleich ein Problem machen - das meiste lässt sich acuh mit gesundem Menschenverstand erschließen...

29.09.2009, 05:22
Was ist eigentlich wenn der Lehrer Arzt ist, aber von einem fremden Planeten kommt, und während der Hilfeleistung der 3. Weltkrieg ausbricht und dann aus Sicherheitsgründen wieder zu seinem Raumschiff soll um fliehen zu können und zeitgleich aber zehn Patienten in der brennenden Schule hat?
-----------------------
Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

29.09.2009, 05:44
Original von peit
Sorry, aber diese Diskussion wird immer obskurer... Wenn ein Lehrer zufälliger Weise auch Arzt ist, dann handelt er auch als Arzt und kein Mensch wird ihm dann wegen einer evtl. Dienstvorschriftsverletzung belangen.


Davon gehe ich im Grundsatz auch aus. Die Dienstvorschriftsverletzung als Solches dürfte in diesem Fall nicht interessieren und dem ärztlichen Lehrer keine dienstlichen Probleme bereiten.

Anders sieht es bei einem Kunstfehler mit der Haftung aus. Da an einen Arzt im Allgemeinen höhere Anforderungen gestellt werden als an den durchschnittlichen Hilfeleistenden und damentsprechend auch eher bei Fehlleistungen mit Folgen zu rechnen ist, ist dies zumindest mal zu beleuchten.
Grundsätzlich greift ersteinmal die Amtshaftung, das Land zahlt also. Aufgrund der Dienstvorschriftsverletzung ist nicht auszuschließen, daß das Land (zumindest theoretisch) die Möglichkeit des Rückgriffs hätte.
Aber aus dieser Zwickmühle wird man als Arzt nicht rauskommen.


Original von Buschi
Du meinst, es dürfte eigentlich in ganz Hessen keinen SSD geben?


Jap, dies könnte man daraus schließen. Hinzu kommt, daß vergleichbare Regelungen dürften vermutlich auch in anderen BL existieren.
Ich bin gerade dran mir mal das entsprechende Amtsblatt zu organisieren, damit ich mal den Originaltext habe.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.09.2009, 07:28
Original von madhef
Anders sieht es bei einem Kunstfehler mit der Haftung aus. Da an einen Arzt im Allgemeinen höhere Anforderungen gestellt werden als an den durchschnittlichen Hilfeleistenden und damentsprechend auch eher bei Fehlleistungen mit Folgen zu rechnen ist, ist dies zumindest mal zu beleuchten.
Grundsätzlich greift ersteinmal die Amtshaftung, das Land zahlt also. Aufgrund der Dienstvorschriftsverletzung ist nicht auszuschließen, daß das Land (zumindest theoretisch) die Möglichkeit des Rückgriffs hätte.
Aber aus dieser Zwickmühle wird man als Arzt nicht rauskommen.


Dann stellt sich eine ganz andere Frage:
Hat der Arzt eine Berufshaftpflicht-Versicherung?
Und zahlt die in diesem Fall auch?

Oder sollte er sich wirklich schnellstens zu seinem Raumschiff begeben und so dem dritten Weltkrieg entkommen?

Werden Marc und Lisa wieder zueinander finden, oder ist es mit dieser glücklichen Liebe endgültig aus?

Sehen Sie auch nächste Woche wieder...

SCNR ;)

Aber mal im Ernst: Wir sollten zu den Dingen zurückkommen, die für UNS wichtig sind.
Die wenigsten von uns sind Arzt, und Don ist kein Lehrer... So what? ;)

BTT!
Zuletzt geändert von Buschi am 29.09.2009, 07:29, insgesamt 1-mal geändert.

29.09.2009, 15:21
Genauso sehe ich das Problem vom Arzt auf dem RTW nicht - wenn dann ein NA dazu kommt, übernimmt dieser eben die "Hauptverantwortung" und gut ist - wobei das in der Praxis wahrscheinlich sowieso wesentlich informeller geregelt wird und man einfach kollegial zusammenarbeitet...


Sorry peit, aber ob Du das Problem siehst oder nicht, ist erstmal völlig irrelevant. Was ich geschildert habe sind Fakten und nichts vom "Hören sagen"... zumindest in MV und Bayern (woher meine Beispiele stammen) ist es so.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

29.09.2009, 16:11
In Hessen ebenso... da kenne ich nur die - bei uns auf der Wache lange diskutierte und durch den Verband auch juristische geprüfte Version des Arztes als NEF-Fahrer. RTW wurde da auch ganz klar ausgeschlossen...
-----------------------
Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

29.09.2009, 19:49
Original von Buschi
Die wenigsten von uns sind Arzt, und Don ist kein Lehrer... So what? ;)


Don ist Hochschuldozent - das reicht immerhin um Lehrerrabatt zu bekommen. :) :)
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

29.09.2009, 20:10
Und wenn die HiOrg sich da unnötigerweise anstellt? Denke das spielen andere Faktoren (irgendwer hat da doch schon den Punkt Hauptamt soll über Ehrenamt stehen, genannt) ne viel größere Rolle als echte rechtliche Probleme...

29.09.2009, 22:08
Na, wenn Du meinst das es an dem ist und hier nicht auf unsere Erfahrungen hören magst, ist das natürlich Dein gutes Recht. :)
Kannst Dich ja mal bei dir im Umfeld erkundigen, wie es da gehandhabt wird. Solltest Du irgendwo auf eine Regelung stoßen, die Alex und meiner Sicht entgegen steht und Deine Gedanken stärkt, lass es mich bitte wissen. Vorher bitte ich, von persönlichen Meinungen Abstand zu nehmen.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

29.09.2009, 22:10
Original von Don Spekulatius
Original von Buschi
Die wenigsten von uns sind Arzt, und Don ist kein Lehrer... So what? ;)


Don ist Hochschuldozent - das reicht immerhin um Lehrerrabatt zu bekommen. :) :)


Okay, Herr Lehrer! :P ;)

30.09.2009, 01:27
Wat - ich soll von persönlichen Meinungen Abstand nehmen!? Das macht irgendwie keinen Sinn...

30.09.2009, 19:17
Ich ergänze: In Bezug auf diese Thematik, wo Dir von existierenden Regelungen berichtet wird, solltest Du bitte bis zum Beweis des Gegenteils aufhören, Deine persönliche - so nicht zulässig praktizierbare - Idee/Meinung kundzutun. So verständlicher?
Mir geht es nur darum, das Du meintest, es sei irrelevant ob ein Arzt als RA fährt, obwohl Dir 2 andere Leute aus eigenem Wissen (nicht über Dritte) das Gegenteil schilderten...

Ansonsten ist ein Forum selbstverständlich für den Meinungsaustausch da. Hab und werde nichts anderes behaupten.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

30.09.2009, 21:24
Ich bin übrigens auch der Meinung, dass es irrelevant ist, ob ein Arzt als RA fährt. Die Tatsache, dass es zwei Organisationen für sich anders entscheiden, ist leider noch keine Gesetzesgrundlage.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

VorherigeNächste

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

Zurück zu Recht und Gesetz