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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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Söhngen-Verbandstoffe aus der 1997er-Serie ohne Verfall

12.03.2010, 12:30

Hallo,

ich habe in unserem Lager einige aluderm-Verbandstoffe von Söhngen entdeckt, die 1997 produziert wurden, aber über kein Ablaufdatum verfügen.

Nun frage ich mich, wie lange diese verwendet werden können.

Ich meine gelesen zu haben, dass der Verbandstoffhersteller nach neuen Richtlinien gar kein Verfallsdatum mehr auf Sterilprodukte aufdrucken muss. Diese können dann verwendet werden, solange die Verpackung unversehrt ist und trocken gelagert wird.

Wie ist eure Meinung dazu?
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 12.03.2010, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.

12.03.2010, 12:35

Mail an Fa. Söhngen.

Soweit ich weiß, sagt söhngen, dass die Stoffe bei sachgerechter Lagerung 20 Jahre verwendbar sind - nur ob das bei den damals produzierten schon so war, weiß ich nicht.

Das ist auch keine Sache von Meinungen, sondern von Fakten, die eigentlich am verbindlichsten nur der Hersteller liefern kann.

12.03.2010, 12:46

Mein ulimativer und absolut todsicher Tipp ist, dich mal direkt bei Söhngen über die Situation zu erkundigen. Würde mich doch schwer wundern wenn du da nicht fündig wirst.
Wir hier im Forum dürften da wohl keine große Hilfe sein ...

12.03.2010, 13:04

War es nicht so, laut MPG gelten die Sachen dann als Verfallen?
?(

12.03.2010, 13:32

Also deine Frage erstaunt mich jetzt doch etwas, du bist ja schließlich kein Anfänger. Deßhalb solltest du eigentlich wissen, daß man Verbandmaterial trotzdem benutzen kann wenn nach Sichtkontrolle alles in Ordnung ist. Das heißt : Verpackung nicht aufgerissen, verschmutzt oder sonst beschädigt. Und in einem Notfall ist so ein - auch " abgelaufenes " Verbandmaterial immer noch besser als gar keines ... ;)

Um ganz sicher zu gehen sollte man natürlich alles nach Ablauf des " Verfalldatums " austauschen. Dies dürfte aber kein großes Problem darstellen, oder ?

12.03.2010, 13:39

Hmmm, ne Mullbinde verfällt ja eigentlich nicht, also ist das dann natürlich nicht gemeint. Aber Sterile Sachen, wo kein Verfall(s)datum druff steht, das gilt als Verfallen soweit ich weis.

Im K-Fall darf man dann auch verfallenes verwenden, weis ich, aber im Normalfall doch nicht?

12.03.2010, 13:43

Was in aller Welt ist denn der Unterschied zwischen einem " Normalfall " und einem Notfall ? Wenn ich Verbandmaterial benötige dann darum, weil ich eine Wunde verbinden möchte.
Sorry,aber ich denke grade drüber nach ob du mich/uns ein wenig veräppeln möchtest ...

12.03.2010, 13:50

Nein, alles ernstgemeint.

Meines Wissens (und leider kann ich das grade nicht belegen mit entsprechenden Verweisen) nach müssen Produkte die direkt am Patienten angebracht werden, mit Verfallsdaten gekennzeichnet werden. Darum haben dass die Kühlpacks nun auch.

Material ohne Verfallsdatum, welches am Patienten direkt genutzt wird (fragt mich nicht wieso, aber ich glaube Mullbinden, Dreiecktücher usw. sind ausgenommen) gilt dann als Abgelaufen.

Aluderm-verbandstoffe sind ja eindeutig zum Auftragen direkt auf der Wunde, und dürften damit als Abgelaufen gelten.
Aber da ich das nicht belegen kann leider, schweige ich ab hier zum Thema, bis ich Zeit habe meine Aussagen zu beweisen, oder bis ein anderer Klarheit schafft. :=)


EDIT: Ein Notfall rechtfertigt NICHT das Nutzen von abgelaufenem Material, schließlich sind wir verpflichtet das Material zu Prüfen und eben zu verhindern das Abgelaufenes zur Verfügung steht.

Im Katastrophenschutz-Fall gilt das Katastrophenschutzgesetz, und Material welches die Sichtkontrolle besteht darf auch wenn es abgelaufen ist verwendet werden, da ja ein massiver Material- und Personalmangel herrscht (per Definition).
Darum sind im Katastrophenfall ja auch die 4-Tragen KTW (oder auch die moderneren 2-Tragen KTW) erlaubt, bzw. dürfen voll belegt werden.
Zuletzt geändert von M1k3 am 12.03.2010, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.

12.03.2010, 13:55

Ich seh da dein Problem nicht. Du kannst die abgelaufenen Sachen ja ausmustern und gut ist. Und du kannst dich ja nach Rat von uns ( hättest du aber auch selbst drauf kommen können ... ) bei Söhngen oder anderen Herstellern direkt erkundigen - schneller und genauer geht es nicht.
So manche Dinge lassen sich schneller und wesentlich effektiver klären als hier in stundenlangen und wenig aussagekräftigen Diskussionen ;)

Im Rettungsdienst ist das keine Frage : da darf KEIN abgelaufenes Material auftauchen, aber auch da sehe ich das Problem nicht. Wenn die Besatzungen sachlich richtig arbeiten dann kann dies auch gar nicht vorkommen.

12.03.2010, 14:05

Nein, das war früher so.

Inzwischen müssen die nicht mehr unbedingt mit Verfallsdatum versehen werden. Da gab es ja eine Änderung, ich glaub im AMG.

Früher musste das Material mit Verfall versehen werden, konnte aber irgendwie noch länger verwendet werden. Heute muss es auf jeden Fall nicht mehr mit Verfall gekennzeichnet werden. Das ist für den Hersteller freiwillig. Aber es wird dann glaub ich als OWi geahndet, wenn ein aufgedrucktes HD überschritten wird.

Hat da jemand die genaueren Rechtsnormen?

12.03.2010, 14:12

Oh je, jetzt fängst du auch noch an * Kopfschüttel * . Wenn es euch so brennend interessiert dann ruft doch endlich bei einem der Hersteller an, ich bezweifle mal schwer, daß die User hier besser informiert sind als die Hersteller solcher Produkte ... *grummel*

12.03.2010, 14:28

HAT SICH GEKLÄRT!

Der Verbandstoffe, die zwischen 1997 und 1999 produziert worden sind, tragen teilweise keinen Verfallsaufdruck.

Diese Produkte kann man unbegrenzt benutzen.

Sie verfallen laut Aussage des Herstellers nicht, so lange sie trocken gelagert werden und die Verpackung unbeschädigt ist.

Verbandstoffe unterliegen seit einigen Jahren dem MPG, nicht mehr dem AMG, und das MPG schreibt kein Verfallsdatumsaufdruck mehr vor. Machen die Unternehmen also wohl nur, um neue Produkte verkaufen zu können...

Auch nach 20 Jahren waren die aktuellen Söhngen-Produkte (die in Studien einem künstlichen Alterungsprozess ausgesetzt wurden), noch lange Zeit steril.

Der Aufdruck des Verfalls erfolgt bei Söhngen nur, weil die Verbraucher sonst verunsichert sind.

Dabei geht das Unternehmen davon aus, dass die Verbandstoffe in 20 Jahren auch tatsächlich vebraucht werden.

Im privaten Bereich können die Verbandstoffe auch nach Verfall praktisch noch unbegrenzt ohne Bedenken eingesetzt werden.
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 12.03.2010, 14:33, insgesamt 2-mal geändert.

12.03.2010, 14:32

* freu * ich bin ja sowas von begeistert ... danke für diese Info und damit dürfte sich diese leidige Diskussion erledigt haben :P

03.07.2011, 09:11

Die Diskussion hat sich leider NICHT erledigt. Die Aussage das Sterilprodukte unbegrenzt haltbar sind ist ganz einfach FALSCH. Alle Hersteller, auch Söhngen sagen Steril solange Packung unbeschädigt und Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist. Söhngen wurde nämlich nach einem Urteil dazu verdonnert wieder ein Verfallsdatum darauf zu verwenden.
Die Aussage das die Verfallsdaten von 5 Jahren, die alle Hersteller haben, nur nicht Söhngen, nur zur Förderung des Absatzes sind ist vollkommen falsch. Das Verfallsdatum kommt davon das alle einen Kleber verwenden der sich nach ca. 5 Jahren beginnt zu zersetzen und damit die Packung ja wieder undicht wird. Fragt doch mal in euren Krankenhäusern nach, die Sterilprodukte die dort sterilisiert werden sind alle maximal 5 Jahre haltbar, und die werden meist sogar in Plastik eingeschweißt!
Nur die Verbandpäckchen und Verbandtücher der Bundeswehr die innen mit Gummi ausgeschlagen sind sind wirklich 10 Jahre haltbar.
Und Söhngen will uns erzählen die könnten Papier undurchlässiger und wiederstandsfähiger machen wie Gummi oder Latex!?
Meiner Meinung nach verwendet Söhngen die 20 Jahre Haltbarkeit als Werbung zum besseren Absatz von Ihren Produkten. Und ganz ehrlich, hat einer von euch mal gesehen wie spröde alterndes Papier wird? Ein Verbandpäckchen das vor 20 Jahren produziert wurde würde ich NIEMALS auf eine Wunde geben. Lieber alle 5 Jahre frische Verbandstoffe und mit gutem Gewissen Menschen versorgen.

Beste Grüße
Jochen
(Boa, über sowas könnt ich mich echt aufregen, wir versorgen Menschen, und hier wird darüber diskutiert ob Verbandstoffe die ein paar Euro kosten nun noch weitere Jahre rumgammeln dürfen. Geht doch da wo Ihr Verantwortung übernehmt für anderer Menschen Gesundheit auf Nummer sicher.)

09.07.2011, 16:23

Na, da bist du als Betreiber eines Online-Shops für Verbandstoffe mit Sicherheit auch nicht so ganz objektiv... ;)

Mir ist es auch relativ egal; der Hersteller ist dafür verantwortlich, wenn ein solches Verfalldatum angegeben wird.

Er garantiert mir bis zu dem Zeitpunkt die einwandfreie Sterilität der Produkte, wenn die nicht mehr gewährleistet sein sollte, ist das sein Problem und nicht meins.

Die Frage ist ja auch überhaupt, ob Sterilprodukte in der präklinischen Versorgung überhaupt Not tun. Ich kenne auch viele SSDs, die heute noch mit nicht verpackten Fixierbinden aus dem Großkarton und Wundauflagen von der unsterilen Rolle arbeiten.

Wir verwenden daher mit Sicherheit auch weiterhin aus Kostengründen die lang haltbaren Sachen...
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 09.07.2011, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.

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