Rechte gegenüber von Lehrern

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28.08.2009, 18:26
Für mich ist es einfach nur noch amüsant...

28.08.2009, 18:50
@cobra: Du kannst dich aber auch mal gerne vorstellne, dann können wir uns ein Bild von dir machen. ;-)
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

28.08.2009, 21:23
Matze bringt es auf den Punkt: Amüsant!
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

29.08.2009, 09:11
Wir waren bei uns im SSD 6 Mann die über 18 wahren.

Gut ich habe das etwas falsch formuliert gebe ich zu! Natürlich ist das klar, dass wenn der RD da ist wir nix mehr zu tun haben, geschweigeden den Pat. noch sehen müssen.
Es ist aber immer besser das ein RS oder RH aus dem SSD draufschaut, auch wenn der Lehrer meint es sei nichts ernstes. (Deshalb das extreme Beispiel von mir mit dem Bruch im LWS bereich)

Zu den anderen Dingen ist zu sagen, ich weiß nicht wie es auf öffentlichen Schulen mit dem Verhälltnis Schüler - Lehrer und SSD ist. Ich war auf einem Internat und da war das Verhälltnis und die Komunikation zwischen Schülern und Lehrern richtig gut.

Ich glaube kaum, dass ein Lehrer einem RS oder RH (auch wenn der Schüler ist, aber volljährig) die Entscheidungsgewallt abnimmt. Das der RS und auch der RH meiner Meinung nach (bitte korrigieren wenn ich irre) über dem Lehrer steht in einem Notfall und wohlgemerkt nur im NOTFALL Weisungsbefugt ist, ist doch richtig.

Zu guter letzt: "Ich wollte nur einmal das Gegenteil von euren Erfahrungen berichten! Es ist mir durchaus bewusst das der Schüler gegen den Lehrer nix machen kann meißtens. Ich sage nur, dass es bei uns halt anders gelaufen ist als üblich! und das war ok so.
Mittlerweile muss ich dazu sagen hat sich der alte SSD aufgelösst, da es eine neue Schulleitung gibt und die nicht mehr mit den Schülern zusammenarbeitet und den SSD missachtet."

Zu mir ich war 2 Jahre in dem SSD tätig als RH und bin nun seit 2 Jahren am Medizin studieren.
Zuletzt geändert von Gast am 29.08.2009, 09:18, insgesamt 2-mal geändert.

29.08.2009, 09:19
Ich muss dir da wiedersprechen, auch in einem Notfall hat der Lehrer gegenüber dir als Schüler Weisungsbefugnis, da kannst du RH, RS, RA oder sonstwas sein, der Lehrer ist und bleibt der Chef. Über das Thema, ob das so sinnvoll ist, kann man streiten, aber es ist nunmal so, dass deine Ausbildung zu was auch immer, sei es RS oder Klempner, dich nicht zu was anderem macht als zu einem Schüler der Schule.

Wenn ihr jedoch in einigen Situationen meint, den Lehrer herumkommandieren zu müssen, ist es kein Wunder, dass der SSD mittlerweile abgeschafft worden ist.

Nur mal so ne Frage am Rande: Auf welcher Schule warst du denn?
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

29.08.2009, 09:30
Na gut. Dann ist das an unserer Schule anders gelaufen oder besser gesagt falsch gelaufen,oder wir hatten glück, Keine Ahnung. Auf jedenfall hat es irgendwie geklappt.

Gut das ein Lehrer etwas anordnet und der RS (auch wenn es falsch ist) folge leisten muss, weil er es aufgrund seiner Ausbildung besser weiss, wage ich zu bezweifeln.

Ich war auf einem Internat in der Schweiz.
Zuletzt geändert von Gast am 29.08.2009, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.

29.08.2009, 09:49
RH und RS in der Schweiz? *Augen verdreh*
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

29.08.2009, 09:51
ok, da haben wir ja eine ganz neue Situation, ich weiß jetzt nicht, wie die Rechtslage in der Schweiz bei dem Thema ist.

Und zu dem Thema RS gegen Lehrer: Auch wenn er es aufgrund seiner Ausbildung besser weiß, so muss er dem Lehrer folge leisten. Auch wenn das in dieser Situation natürlich nicht gerade gut für den Patienten ist. Was du jedoch darfst, ist, den Lehrer zu überreden, dass er es sich nochmal anders überlegt. Aber auch als RS bleibt die Situation die gleiche wie als EH, du bist nicht dafür verantwortlich, wenn der Patient einen Schaden aufgrung von offensichtlich falscher Behandlung davonträgt, sondern der Lehrer, weil er während der Schulzeit für die Schüler verantwortlich ist. Ich stimme dir jedoch zu, dass das bei weitem nicht die Ideallösung ist, mir wäre es auch lieber, manchmal einem Lehrer gegenüber Weisungsbefugt zu sein, aber es ist nunmal nicht so.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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29.08.2009, 10:00
Wie das in der Schweiz heißt keine Ahnung meine Ausbildung habe ich in Deutschland gemacht. Die Schweizer sind da immer ein bissle eigen bevor man bei denen etwas machen kann :) aber an unserer schule war das ok.

Na gut dann war es falsch das wir den Lehrern etwas gesagt haben, oder sie in den Hintergrund gestellt haben. Kann mir mittlerweile gottsei dank egal sein.

Das wäre mal was, was man mal klären müsste für Schulen und SSD, wer weisungsbefugt ist und wer nicht. Oder is das in D gut geregelt? Denn sonst könnte der Lehrer ja immer einem Schüler Sani etwas sagen und der muss es tun...... ist irgendwie blöd und ich denke mal nicht im Sinne das Patienten.

Als RS ist man gleichgestellt wie ein EH? Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Ich glaube ein RS kriegt eher was auf den Deckel wenn er etwas verbockt als ein EH, weil der EH nicht die Ausbildung hat wie der RS.
Zuletzt geändert von Gast am 29.08.2009, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.

29.08.2009, 10:19
Original von Cobra1187
Als RS ist man gleichgestellt wie ein EH? Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Ich glaube ein RS kriegt eher was auf den Deckel wenn er etwas verbockt als ein EH, weil der EH nicht die Ausbildung hat wie der RS.


Zumindest in der Schule ist das so. Da ist die Situation ähnlich, wie wenn dir die Mutter selbst untersagt, ihr Kind mit ins KH zu nehmen - die Lehrer haben die Verantwortung für die Schüler und werden, falls sie was verbocken, auch zur Rechenschaft gezogen.

Das Problem ist, dass sich da keine Regel gesetzlich pauschalisieren lässt, da jeder SSD anders ist und die Ausbildungsstände und das Alter der SSD'ler doch stark variieren. Selbst, wenn sich für RS eine Ausnahmeregel ausarbeiten ließe, stehen wir bald wieder vor dem Problem, dass die Verantwortung für den Schüler nach wie vor beim Lehrer liegen wird. Da wird sich so schnell nichts gescheites dran machen lassen, auch, wenn ich deine Argumente durchaus verstehe.

lg Caro
Caro, 28, Lehrerin.

29.08.2009, 10:22
Original von Cobra1187
Das wäre mal was, was man mal klären müsste für Schulen und SSD, wer weisungsbefugt ist und wer nicht. Oder is das in D gut geregelt? Denn sonst könnte der Lehrer ja immer einem Schüler Sani etwas sagen und der muss es tun...... ist irgendwie blöd und ich denke mal nicht im Sinne das Patienten.


Ist ja dadurch geregelt,dass der Lehrer verantwortlich ist was mit seinen Schülern passiert, und das umfasst auch die Maßnahmen eines schulsanitäters.
Endlich EH! 04.05.2008!

29.08.2009, 10:27
Also

Ich habe gerade mit unserem Leiter des RD's geredet, er hat folgendes dazu gesagt:

"Egal ob Schüler oder nicht Schüler, der RS ist für die Versorgung des Patienten Verantwortlich!
An einer Schule im SSD empfiehlt er JEDEM:

Sobald ein Lehrer etwas besser weiß als der Sani und auf seinem Recht besteht,soll man ihm einen Zettel geben, den er unterschreibt worauf steht, das er die volle Verantwortung übernimmt.

Ansonsten wenn man so einen Zettel nicht hat und es kommt zu einer Anzeige ist der RS am Anus."

29.08.2009, 10:31
Peinliche Wichtigtuerei. Erstmal muss Dir NIEMAND irgendetwas unterschreiben. Ihn dazu zu drängen und auch nur mit der Drohung von Konsequenzen ist rechtlich gesehen eine Nötigung. Zweitens ist der Lehrer ohnehin für die Schüler verantwortlich. Warum soll er dies nochmal durch eine Unterschrift bestätigen?
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

29.08.2009, 10:38
Ist nicht auf meinen Mist gewachsen ich bin unschuldig! Sage nur was er mir gesagt hat.


ICH bin jetzt kein RECHTSANWALT und lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und frage:

"Angenommen, dass etwas schwerwiegendes passiert im Nachhinein und der Pat hat bleibenden Schaden. Und der Staatsanwalt hört, das ein RS am Unfallort dabei war. (Auch wenn der nur ein Schüler ist.) Wer kriegt die Bestrafung?"

29.08.2009, 10:40
Der Lehrer.
Caro, 28, Lehrerin.

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