Hier kann über alle Maßnahmen von der Ersten Hilfe bis zur klinischen Behandlung diskutiert werden.

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Erste Hilfe und Notfallmedizin

11.02.2010, 16:47
Nur das ein psychologisches Gutachten um einiges teurer ist, als eine Alterskontrolle. Wer soll den die Kosten tragen?
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

11.02.2010, 16:52
Original von Helpman1993
Nur das ein psychologisches Gutachten um einiges teurer ist, als eine Alterskontrolle. Wer soll den die Kosten tragen?

Ja das is leider der Haken an der Sache :(
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

11.02.2010, 17:54
Original von Nachwuchssani

Ich bin mir im Klaren darüber, dass das organisatorisch schwer machbar wäre, aber ich fände eine Kurszulassung die auf einem psychologischen Gutachten basiert weitaus sinnvoller, als die jetzige Regelung, die sich nur am Alter orientiert...


Na, ich denke, das ist jetzt aber etwas über das Ziel hinausgeschossen...

So ein Gutachten würde schließlich ein paar hundert Euronen kosten. Der Aufwand für Ehrenamtliche???
So ein Gutachten gibt es ja noch nicht einmal im Rettungsdienst...

Ich denke, so ein Gutachten müsst ja auch von jemandem verfasst werden, der sich damit auskennt. Den gibt es im SSD bestimmt nicht.

Und eine mögliche "Begutachtung" durch die Leitung SSD würde oft willkürlich ausfallen (Dich mag ich sowieso nicht, deshalb lasse ich dich nicht zu...). Die meisten entscheiden da dann nach Nasenfaktor. Ich traue keinem Schüler zu, dass er die "Auswahl" rein nach sachlichen Gesichtspunkten durchzieht.

Das geht also auch nicht.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

11.02.2010, 17:59
Wir mussten früher (1998/1999) bei den Maltesern (gliederungsintern) jeden Monat eine erneute schriftliche Kenntnisprüfung ablegen.

Wenn wir hier durchfielen, durften wir nicht mehr als Schulsani eingesetzt werden, bis wir die Lücken behoben hatten (nächsten Test bestanden).

War zwar stressig und die Leiter haben sich manchmal aufgeführt wie der liebe Gott in Person, aber wir waren fachlich um einiges fitter als die SanHelfer heutzutage...

War im Sinne von Qualitätsmanagement bestimmt nicht schlecht...

Macht heute (zum Glück) aber keiner mehr.
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 11.02.2010, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

18.02.2010, 00:16
Mich würde mal umgekehrt interessieren was die minderjährigen Schulsanitäter denn dürfen wollen?

Wenn ihr euch Maßnahmen aussuchen dürftet die ihr machen dürft, welche wären das?

18.02.2010, 10:29
Oha - das ist aber eine Frage! Da bin ich aber mal gespannt was dabei rauskommt. Obwohl : ich hab da schon so meine Vermutungen... :D

18.02.2010, 12:35
Ich habe auch eine Vermutung, mal sehen ob sie erfüllt wird...

18.02.2010, 13:16
Ich auch - und zwar, dass hier keiner antworten wird, weil es den Leuten erscheint als würde hier etwas "getestet" werden.
Endlich EH! 04.05.2008!

18.02.2010, 13:53
testen wollte ich hier niemanden, ich wollte nur mal so die vorstellung hören was sich ein SanB so alles zutraut

18.02.2010, 14:00
Original von CPR2010
testen wollte ich hier niemanden, ich wollte nur mal so die vorstellung hören was sich ein SanB so alles zutraut

Wahrscheinlich genau das, was er in seinem Kurs gelernt hat.

[Ob er das letzendlich kann, ist dann wieder was anderes]
Endlich EH! 04.05.2008!

18.02.2010, 14:09
Beim lesen dieses Themas habe ich den Eindruck gewonnen, als wenn manche mit ihren Kompetenzen nicht zufrieden wären und gerne mehr machen würden...

18.02.2010, 14:20
Ich bin mit meinen "Kompetenzen" durchaus zufrieden, teils finde ich sogar, dass mir etwas "zugemutet" wird.
So kam es in meinem Praktikum für den RH bereits mehrfach vor, dass ich gefragt wurde, ob ich den Zugang legen will. Allerdings ist das nicht Bestandteil unserer Ausbildung gewesen, sodass ich dann lieber dankend abgelehnt habe und vielmehr assistiert habe. Was ja im Übrigen auch die beste Wahl ist ;) .

18.02.2010, 14:27
Original von CPR2010
Beim lesen dieses Themas habe ich den Eindruck gewonnen, als wenn manche mit ihren Kompetenzen nicht zufrieden wären und gerne mehr machen würden...



Grundproblem in der gesamten Branche, ist mal verbindlich zu klären, was denn die jeweiligen Kompetenzen wirklich sind und wann welche Rechtsbetrachtung der Situation greift.

Einfach zusammengefaßt gilt nämlich in Deutschland folgende Regelung: Ärzte dürfen alles, Heilpraktiker sehr viel (alles außer dem was explizit den Ärzten zugestanden wird) und Ersthelfer müssen Helfen.

Wer im Bereich eines Arztes bzw. unter ärztlicher Aufsicht tätig wird hat es da noch vergleichsweise einfach: Er macht das was der Arzt ihm sagt bzw. die Tätigkeiten von denen der Arzt meint das sie von ihm gemacht werden sollen.

Die Person, die irgendwo vorbeikommt und hilft hat (obwohl kein Arzt greifbar) auch nur sehr wenige Probleme. Im Zweifel schiebt man alles in den Bereich des rechtfertigenden oder entschuldbaren Notstandes.

Etwas anders sieht es meines Erachtens aus wenn Kräfte explizit für Hilfeleistungen vorgehalten werden. Da sollte man im Vorfeld klare Regelungen haben, da sonst zumindest der Auftragsgeber womöglich komische Fragen beantworten muß. Doch aufgrund welcher Vorgabe kann man diese Regelungen schaffen? Leider gibt es nichts greifbares an dem man sich orientieren kann.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

18.02.2010, 14:52
Wer im Bereich eines Arztes bzw. unter ärztlicher Aufsicht tätig wird hat es da noch vergleichsweise einfach: Er macht das was der Arzt ihm sagt bzw. die Tätigkeiten von denen der Arzt meint das sie von ihm gemacht werden sollen.

Ganz so einfach ist es nicht - hier spielen die Begriffe "Delegationsverschulden" und "Übernahmeverschulden" eine Rolle.

Beispiel:
Deligiert der Arzt am Notfallort die Intubation an den "Kopfhelfer", da er annimmt, dieser sei RA und habe eine gewisse Routine damit, der "Kopfhelfer" jedoch kein RA sondern ein RH ist, so hat er nicht automatisch einen "Freifahrtsschein" für die Maßnahme, sondern es gibt für beide Probleme - der deligierende Arzt begeht ein Delegationsverschulden, da er nicht abgeklärt hat, ob er die Maßnahme an ihn deligieren kann, der Ausführende begeht ein Übernahmeverschulden, wenn er die Maßnahme beginnt, obwohl er noch nie intubiert hat, da es halt nicht im Ausbildungskatalog des RH ist.
Zuletzt geändert von Markus am 18.02.2010, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.

18.02.2010, 15:27
Die rechtliche Situation zu dem Thema kenne ich, doch war meine Frage eine andere...

VorherigeNächste

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Erste Hilfe und Notfallmedizin

Zurück zu Erste Hilfe und Notfallmedizin